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Kämmerer, Christian [Hrsg.]; Lufen, Peter Ferdinand [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0029
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blieben. Eine wichtige Neuerung war die 1852 durchgeführte Trennung von Rechts-
pflege und Verwaltung, die zur Einrichtung der Amtsgerichte an den alten Amtsorten
führte. Zugleich erfolgte auch die Beseitigung der Patrimonialgerichte. So wurde damals
aus dem Adligen Gericht Hardenberg das Amt Nörten, während das Adlige Gericht Us-
singhausen in das bestehende Amt Moringen und das Adlige Gericht Imbshausen in das
1840 aus dem Amt Brunstein und dem Stadtgericht Northeim gebildete Amt Northeim
eingegliedert wurden.
Auf die Annexion Hannovers durch Preußen 1866 folgte mit einiger Verzögerung die
Anpassung des alten Verwaltungssystems in der Provinz Hannover an die preußische
Organisation. Nachdem zunächst noch 1867 ein neuer „Kreis Einbeck“ aus den selb-
ständigen Städten Einbeck, Northeim und Moringen sowie den Ämtern Einbeck,
Northeim und Uslar gebildet worden war, schuf man 1884 eine neue Kreisordnung, die
1885 in Kraft trat. Im südlichen Teil des heutigen Kreisgebietes bestanden nunmehr nur
noch zwei Verwaltungsgebiete mit den aus den alten hannoverschen Ämtern hervorge-
gangenen Kreisen Uslar und Northeim, die man ihrerseits schließlich 1932, als die 81
Stadt- und Landkreise in der Provinz Hannover zu nur noch 44 zusammengefasst wur-
den, zum neuen Kreis Northeim vereinigte. Als nach dem Zweiten Weltkrieg 1946 aus
der Vereinigung der Länder Oldenburg, Bremen, Braunschweig, Schaumburg-Lippe
und der Provinz Hannover das Land Niedersachsen entstanden war, ergaben sich ein-
schneidende Veränderungen für die innere Gebiets- und Verwaltungseinteilung der
Landkreise in Niedersachsen im Zuge der 1972-74 durchgeführten Verwaltungs- und
Gebietsreform, mit der aus fast 4000 Gemeinden in Niedersachsen durch Zusammen-
legungen und Neubildungen rund 1000 neue geschaffen wurden. Die größere
Verwaltungseinteilung der Kreise wurde erst mit der Kreisreform von 1977 erneut geän-
dert, indem durch die Auflösung zahlreicher Altkreise, durch Zusammenlegungen und
Neubildungen von Kreisen die gegenwärtige Gebietsgliederung in Niedersachsen ent-
stand. So wurde der Landkreis Northeim in seinem Hauptgebiet durch die
Zusammenfassung des (in seinem Umfang nur leicht veränderten) Altkreises Northeim
mit dem Altkreis Einbeck und nördlich und östlich angrenzenden Gebietsteilen der
Altkreise Gandersheim und Osterode geschaffen.
Der südliche Teil des Landkreises, in welchem die Städte, Flecken und Gemeinden
Bodenfelde, Hardegsen, Katlenburg-Lindau, Moringen, Nörten-Hardenberg, Northeim
und Uslar zusammengefasst liegen, deckt sich in großen Zügen mit dem Gebiet des
Altkreises Northeim, wie dieser 1932 aus der Zusammenlegung der damaligen Kreise
Northeim und Uslar gebildet worden war. Bei der neuen Kreisbildung von 1978 ergaben
sich kleinere Gebietsveränderungen gegenüber angrenzenden Landkreisen im Westen
(mit dem Wechsel von Neuhaus, Silberborn und Lauenförde zum Landkreis Holzminden)
und im Süden, wo die ursprünglich sehr unregelmäßige Kreisgrenze zum Landkreis
Göttingen durch den Wechsel der Kreiszugehörigkeit einer größeren Zahl von
Gemeinden, insbesondere des Fleckens Adelebsen mit seinen Ortsteilen, der dem
Landkreis Göttingen zugeordnet wurde, eine Begradigung erfuhr. Schließlich gelangte
ganz im Südosten vom damaligen Landkreis Duderstadt die Gemeinde Lindau zum
Landkreis Northeim.

Baugeschichtlicher Überblick
Sakralbauten
Stadtkirchen
In den Stadt- und Dorfansichten setzen die Gotteshäuser mit ihren hohen Turmwerken,
die weithin sichtbar in den Landschaftsraum hineinwirken, eindrucksvolle Merkzeichen
und Orientierungspunkte. Beispielhaft zeigt der Merian-Stich der Stadt Northeim aus der
Mitte des 17.Jh. die bilddominierende Stellung der Pfarrkirche St. Sixti, die sich von der
umschließenden kleinteiligen Bürgerhausbebauung eindeutig abhebt. Bis in die 1. Hälfte
des 13.Jh. zurückreichend, präsentiert sie sich heute als dreischiffige, siebenjochige
Hallenkirche mit gerade endenden, den Vorchor flankierenden Chorkapellen mit 5/8-
Schluss und Westturm.
Zur Wirkung des ursprünglich verputzten Außenbaues tragen die dicht gestellten
Strebepfeiler, die, wie auch Teile des Westbaues, aus Kalksteinquadern gemauert sind,

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