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Ebers, Georg [Gefeierte Pers.]
Aegyptiaca: Festschrift für Georg Ebers zum 1. März 1897 — Leipzig, 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.7#0041
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Krebs, Die Polizei im römischen Ägypten. 31

Einen lehrreichen Einblick in den Gang solcher Angelegenheiten
bietet uns die folgende Beschwerde1, die zugleich als typisches Bei-
spiel dieser Urkunden kl asse dienen mag. Sie beginnt, wie sämtliche
derartige Urkunden, mit der Adresse:

„Dem Strategen der Themistos- und Polem o-Bezirk e des Arsi-
noitischen Gaues, Aurelias Didymus (eingereicht) von Aurelias Pakysis,
dem Sohne des Tesenuphis, Priester und Stolist des erhabenen Tempels
des Dorfes Soknopaios-Insel".

Nun folgt, kurz und sachlich gehalten, die Beschwerde:

Im Hause seiner Schwiegertochter bewahre er in einem ver-
schlossenen Baume seinen Getreidevorrat auf. . Eines Tages nun, als
er seihst in Alexandria war, hätte man entdeckt, dass vom oberen
(Stock aus ein Loch durch die Decke gebohrt und eine beträchtliche
Menge Getreide gestohlen war. Sofort hätte man die Sache der.
Polizei des Dorfes — dem άρχέφοδος — gemeldet, und die Uberwohner
hätten auch gar nicht den Versuch gemacht, ihre Schuld zu leugnen.
Was die Polizei nun daraufhin gethan, war lediglich das, dass sie die
Diebe auf Ersatz des Gestohlenen in Höhe von 7 Àrtaben Weizen
verpflichtete. Da diese aber — heisst es nun zum Schluss — ihrer
Verpflichtung bis jetzt nicht η ach gekommen sind, „reiche ich not-
gedrungen diese Beschwerde ein, die ich in die Liste der Verhand-
lungssachen aufzunehmen bitte, damit mir mein Rechtsanspruch gegen
die Angeschuldigten bleibe. Lebe wohl".

Nach einem kleinen freien Raum folgt das ägyptische Datum,
das dem 7 April 216 n. Chr. entspricht. Die Urkunde ist von einem
berufsmässigen Schreiber geschrieben. In dem freien Zwischenraum
hat der Bittsteller seihst mit ungeübter Hand und in falschem
Griechisch unterschrieben: Αυρηλίου Πακΰσκ έπιδέδοκα. Da es nun
aber lange dauern kann, bis die Klage gerichtlich zur Verhandlung
kommt, wendet der Kläger sich am selben Tage an die Polizeidirektion
des Gaues, den römischen Oenturionen, mit einem Bericht2, der den
Thathestand mit genau denselben Worten schildert wie die Eingabe
an den Strategen. Verschieden ist nur die Bitte, mit der am Schluss
die Eingabe motiviert wird:

„Deshalb nehme ich gezwungenenveise meine Zuflucht zu dir.
und bitte dich, dir die Angeschuldigten vorführen zu lassen, damit
ich womöglich durch deinen Machtspruch (wenigstens) die vereinbarten
Τ Artaben für die grössere Masse des Gestohlenen wiedererhalte".
 
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