„Ja, wenn man noch jung und ge-
sund ist, hat der Junggeselle das schönste
Leben, aber wird man alt und kränklich,
dann ist eine Frau ein sehr nützliches
Mendel; aber che ich meiner Frau, die
mich wegen einer solchen Bagatelle ver-
ließ, ein gutes Wort gebe, eher sterbe
ich zehnmal lieber allein!
Und er starb fünf Jahre nach seiner
Hochzeit, innig betrauert von seinen Freun-
den und dem Städtchen seiner Aints-
thätigkcit, — und auch pflichtgemäß von
seiner Gattin, der nunmehrigen Wittwe
Aloisia Hinze.
Der Großvater.
„Großvater, fluch nur nit so!" —
„Himmel Ärcuz-Donnerwetter, fluch ich denn?"
Rach zwanzig Jahren steht die Frau
Asscssorin an dem Grabe ihres früh da-
hingcschiedencn Mannes. Thränen tret-
tcn aus ihren Augen und dieselben mit
einem blauen, wcißgetnpfte» Sacktuchc
trocknend, spricht sie: „O, hätte ich cs
früher eingesehen, du Guter, unser Bei-
der Leben wäre angenehm gewesen und
wäre cs vielleicht noch, verzeihe mir,
daß ich aus Unverstand dir viele unan-
genehme Stunden bereitete." Traurig
wendet sie sich zum Gehen, zieht ans
ihrem Ridikül ein kleines Döschen her-
vor und nimmt eine tröstende Prise.
Plaudereien.
(Beim Staatsexamen.) Commissär: „Herr Prak- j
tikant, wollen Sie mir sagen, was Sie als Landrichter thun
würden, wenn Sie von der Regierung den Auftrag erhielten,
eine neue Feuerordnung zu entwerfen?"— Praktikant (nach
langem Besinnen): „Ich würde die Sache meinem ersten Herrn
Assessor übergeben."
(Frage.) „Was ist offenbar erlogen?"—Antw.: „Wenn
Jemand behauptet, er habe in einer Münchener Gartenwirth-
schaft, ohne sich das Bier selbst geholt zu haben — in die
Hitze hineingetrunken."
(Aus einem Strafrechts - Examen.) Professor:
„Nehmert wir folgenden Fall an: In einer Schlägerei wird
Jemanden der Arm gebrochen und er stirbt in Folge des dazu-
getretenen Brandes. Welches Verbrechen hat der Thäter be-
gangen?" — Candidat: „Das Verbrechen der, der —"
— Professor: „Gut, das Verbrechen der — nun?" —
Candidat: „DerBrandlegung."— Professor: „Hm,nicht
ganz. — Hm, lassen wir das, nehmen wir einen anderen Fall:
Ein Gemeindehirt weidet seine Heerde, ein Jagdhund geht
ruhig vorüber, der Hirte schlägt ans Muthwillen mit der
Peitsche nach ihm und tödtet denselben. Welche strafbare Hand-
lung beging der Hirte?" — Candidat (mit Sicherheit):
„Mißbrauch der Amtsgewalt."
sund ist, hat der Junggeselle das schönste
Leben, aber wird man alt und kränklich,
dann ist eine Frau ein sehr nützliches
Mendel; aber che ich meiner Frau, die
mich wegen einer solchen Bagatelle ver-
ließ, ein gutes Wort gebe, eher sterbe
ich zehnmal lieber allein!
Und er starb fünf Jahre nach seiner
Hochzeit, innig betrauert von seinen Freun-
den und dem Städtchen seiner Aints-
thätigkcit, — und auch pflichtgemäß von
seiner Gattin, der nunmehrigen Wittwe
Aloisia Hinze.
Der Großvater.
„Großvater, fluch nur nit so!" —
„Himmel Ärcuz-Donnerwetter, fluch ich denn?"
Rach zwanzig Jahren steht die Frau
Asscssorin an dem Grabe ihres früh da-
hingcschiedencn Mannes. Thränen tret-
tcn aus ihren Augen und dieselben mit
einem blauen, wcißgetnpfte» Sacktuchc
trocknend, spricht sie: „O, hätte ich cs
früher eingesehen, du Guter, unser Bei-
der Leben wäre angenehm gewesen und
wäre cs vielleicht noch, verzeihe mir,
daß ich aus Unverstand dir viele unan-
genehme Stunden bereitete." Traurig
wendet sie sich zum Gehen, zieht ans
ihrem Ridikül ein kleines Döschen her-
vor und nimmt eine tröstende Prise.
Plaudereien.
(Beim Staatsexamen.) Commissär: „Herr Prak- j
tikant, wollen Sie mir sagen, was Sie als Landrichter thun
würden, wenn Sie von der Regierung den Auftrag erhielten,
eine neue Feuerordnung zu entwerfen?"— Praktikant (nach
langem Besinnen): „Ich würde die Sache meinem ersten Herrn
Assessor übergeben."
(Frage.) „Was ist offenbar erlogen?"—Antw.: „Wenn
Jemand behauptet, er habe in einer Münchener Gartenwirth-
schaft, ohne sich das Bier selbst geholt zu haben — in die
Hitze hineingetrunken."
(Aus einem Strafrechts - Examen.) Professor:
„Nehmert wir folgenden Fall an: In einer Schlägerei wird
Jemanden der Arm gebrochen und er stirbt in Folge des dazu-
getretenen Brandes. Welches Verbrechen hat der Thäter be-
gangen?" — Candidat: „Das Verbrechen der, der —"
— Professor: „Gut, das Verbrechen der — nun?" —
Candidat: „DerBrandlegung."— Professor: „Hm,nicht
ganz. — Hm, lassen wir das, nehmen wir einen anderen Fall:
Ein Gemeindehirt weidet seine Heerde, ein Jagdhund geht
ruhig vorüber, der Hirte schlägt ans Muthwillen mit der
Peitsche nach ihm und tödtet denselben. Welche strafbare Hand-
lung beging der Hirte?" — Candidat (mit Sicherheit):
„Mißbrauch der Amtsgewalt."
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der Schnupfer" "Der Großvater"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 35.1861, Nr. 837, S. 22
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg