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kurz, das Teufelsvieh hat mich so aus dem Koncept ge-
bracht, daß ich, — ich schäm' mich auf dem Sterbbette noch
— 'richtig das. Gewehr abgelegt Hab'! Wie der Bock das
sieht, geht er ruhig auf mich zu, stellt sich vor mich hiu,
fixirt mich eine Weil und — jetzt kommt das Allermerk-
würdigste — nimmt meine Doppelbüchse, setzt die Hahnen
in Ruh', zieht den Ladstock 'raus, schraubl den Kugelzieher
an, und zieht mir sauber aus beiden Läufen die Posten
heraus. Wie er damit fertig war, — ich hält' natürlich
während des ganzen Manövers keinen Tropfen Blut ge-
geben tvirft er mir die Posten in meinen Hut, der neben
meiner ans dem Boden gelegen hat, räuspert sich ein paar
mal, gerade wie der Pfarrvikar in Hembach vor der Predigt
und sagt dann in sehr ernsthaftem Tone: „Gut die Ladung
ist den Vorschriften in A. 15 der Verordnung vom
5. Oktober 1863 zuwider, Sie können gar nicht auf
mich schießen"'-') — macht ein paar Sätze und weg war er.
So , sag ich, jetzt ist's recht? Ich dank' Ihnen — und
setze mich auf einen Felsblock nieder, denn steh'n hält' ich
.um kein Geld mehr gekönnt, so haben mir die Kniee ge-
schlottert. Statt aber auf einen Felsblock zu sitzen, bin ich
aus dem Bett und in's Spncktrüchl g'fallcn, und durfte noch
froh sein, daß ich mir nichts gebrochen Hab'. 'S ist zwar
erst halb fünf und stockfinster g'west, aber ich hält' um
die ganze Welt kein Aug' mehr zudrncken können, so hat
mir der Teufelsbock mit seiner Verordnung das Blut unter-
einander gebracht."
*) Verordnung vom 5. Oft. 1803, Regierungsblatt Stück 51,
§. 15: „Zur Jagd auf Geinswlld ist nur der Gebrauch mit
Kugel geladener Gewehre gestattet."
Eine Gewissensfrage.
Ein Schüler (liest): „So Dich Jemand schlägt auf
Deinen rechten Backen, dem reiche den linken auch dar."
(Ein kleiner Schüler mit verbundenem Gesicht erhebt den
Finger.) — Lehrer: „Was willst Du, Hänschen?" —
Hänschen: „Wenn aber der linke Backen schon geschwollen
ist, lvird Einem dann auch d'ranfgehaut?"
Die richtige Antwort.
Lehrer: „Löse mir den Satz auf, Schmudermaier:
Das lvahre Verdienst wird belohnt."
Schüler: „Das Verdienst lvird belohnt, wenn es
wahr ist."
kurz, das Teufelsvieh hat mich so aus dem Koncept ge-
bracht, daß ich, — ich schäm' mich auf dem Sterbbette noch
— 'richtig das. Gewehr abgelegt Hab'! Wie der Bock das
sieht, geht er ruhig auf mich zu, stellt sich vor mich hiu,
fixirt mich eine Weil und — jetzt kommt das Allermerk-
würdigste — nimmt meine Doppelbüchse, setzt die Hahnen
in Ruh', zieht den Ladstock 'raus, schraubl den Kugelzieher
an, und zieht mir sauber aus beiden Läufen die Posten
heraus. Wie er damit fertig war, — ich hält' natürlich
während des ganzen Manövers keinen Tropfen Blut ge-
geben tvirft er mir die Posten in meinen Hut, der neben
meiner ans dem Boden gelegen hat, räuspert sich ein paar
mal, gerade wie der Pfarrvikar in Hembach vor der Predigt
und sagt dann in sehr ernsthaftem Tone: „Gut die Ladung
ist den Vorschriften in A. 15 der Verordnung vom
5. Oktober 1863 zuwider, Sie können gar nicht auf
mich schießen"'-') — macht ein paar Sätze und weg war er.
So , sag ich, jetzt ist's recht? Ich dank' Ihnen — und
setze mich auf einen Felsblock nieder, denn steh'n hält' ich
.um kein Geld mehr gekönnt, so haben mir die Kniee ge-
schlottert. Statt aber auf einen Felsblock zu sitzen, bin ich
aus dem Bett und in's Spncktrüchl g'fallcn, und durfte noch
froh sein, daß ich mir nichts gebrochen Hab'. 'S ist zwar
erst halb fünf und stockfinster g'west, aber ich hält' um
die ganze Welt kein Aug' mehr zudrncken können, so hat
mir der Teufelsbock mit seiner Verordnung das Blut unter-
einander gebracht."
*) Verordnung vom 5. Oft. 1803, Regierungsblatt Stück 51,
§. 15: „Zur Jagd auf Geinswlld ist nur der Gebrauch mit
Kugel geladener Gewehre gestattet."
Eine Gewissensfrage.
Ein Schüler (liest): „So Dich Jemand schlägt auf
Deinen rechten Backen, dem reiche den linken auch dar."
(Ein kleiner Schüler mit verbundenem Gesicht erhebt den
Finger.) — Lehrer: „Was willst Du, Hänschen?" —
Hänschen: „Wenn aber der linke Backen schon geschwollen
ist, lvird Einem dann auch d'ranfgehaut?"
Die richtige Antwort.
Lehrer: „Löse mir den Satz auf, Schmudermaier:
Das lvahre Verdienst wird belohnt."
Schüler: „Das Verdienst lvird belohnt, wenn es
wahr ist."
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Der Traum des Forstwarts Haselmaier"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 40.1864, Nr. 974, S. 79
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg