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kurz, das Teufelsvieh hat mich so aus dem Koncept ge-
bracht, daß ich, — ich schäm' mich auf dem Sterbbette noch
— 'richtig das. Gewehr abgelegt Hab'! Wie der Bock das
sieht, geht er ruhig auf mich zu, stellt sich vor mich hiu,
fixirt mich eine Weil und — jetzt kommt das Allermerk-
würdigste — nimmt meine Doppelbüchse, setzt die Hahnen
in Ruh', zieht den Ladstock 'raus, schraubl den Kugelzieher
an, und zieht mir sauber aus beiden Läufen die Posten
heraus. Wie er damit fertig war, — ich hält' natürlich
während des ganzen Manövers keinen Tropfen Blut ge-
geben tvirft er mir die Posten in meinen Hut, der neben
meiner ans dem Boden gelegen hat, räuspert sich ein paar
mal, gerade wie der Pfarrvikar in Hembach vor der Predigt
und sagt dann in sehr ernsthaftem Tone: „Gut die Ladung
ist den Vorschriften in A. 15 der Verordnung vom
5. Oktober 1863 zuwider, Sie können gar nicht auf

mich schießen"'-') — macht ein paar Sätze und weg war er.
So , sag ich, jetzt ist's recht? Ich dank' Ihnen — und
setze mich auf einen Felsblock nieder, denn steh'n hält' ich
.um kein Geld mehr gekönnt, so haben mir die Kniee ge-
schlottert. Statt aber auf einen Felsblock zu sitzen, bin ich
aus dem Bett und in's Spncktrüchl g'fallcn, und durfte noch
froh sein, daß ich mir nichts gebrochen Hab'. 'S ist zwar
erst halb fünf und stockfinster g'west, aber ich hält' um
die ganze Welt kein Aug' mehr zudrncken können, so hat
mir der Teufelsbock mit seiner Verordnung das Blut unter-
einander gebracht."

*) Verordnung vom 5. Oft. 1803, Regierungsblatt Stück 51,
§. 15: „Zur Jagd auf Geinswlld ist nur der Gebrauch mit

Kugel geladener Gewehre gestattet."

Eine Gewissensfrage.

Ein Schüler (liest): „So Dich Jemand schlägt auf

Deinen rechten Backen, dem reiche den linken auch dar."
(Ein kleiner Schüler mit verbundenem Gesicht erhebt den
Finger.) — Lehrer: „Was willst Du, Hänschen?" —

Hänschen: „Wenn aber der linke Backen schon geschwollen
ist, lvird Einem dann auch d'ranfgehaut?"

Die richtige Antwort.

Lehrer: „Löse mir den Satz auf, Schmudermaier:

Das lvahre Verdienst wird belohnt."

Schüler: „Das Verdienst lvird belohnt, wenn es

wahr ist."
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Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Der Traum des Forstwarts Haselmaier"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Munition
Schrecken <Motiv>
Felsblock
Bock <Biologie>
Hut <Motiv>
Gewehr
Gämse
Gespräch <Motiv>
Jäger <Motiv>
Karikatur
Traum <Motiv>
Sitzen <Motiv>
Forstwart
Satirische Zeitschrift
Bayern

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 40.1864, Nr. 974, S. 79

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Erschließung

Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
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