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Feder, Heinrich von [Oth.]
Geschichte der Stadt Mannheim: nach den Quellen (Band 1): XVII. und XVIII. Jahrhundert ; mit 3 Plänen der Stadt Mannheim aus den Jahren 1620, 1633 und 1794 (Belagerung der Rheinschanze), einem Verzeichnisse der Hausbesitzer aus dem Jahr 1663 — Mannheim und Straßburg, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.24279#0096
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7^ Städtische Verfassung. — Der Stattdirector.

Frankreich hat sich eine gennschte Bevölkerting zusainmenge-
sunden; sie bildet eine „hochteutsche", „niederteutsche"
und „französische" Gemein; nebstdem ist alsbald eine ziem-
lich zahlreiche Judenschaft vorhanden, die theils deutschen,
theils portugiesischen ttrsprungs ist. An diese reihen sich die
Socinianer oder polnischen Brüder, endlich die Huttenschen
Brüder an. Jm Jahre 1663 zählt inan 430 Familien mit
mehr als 3000 Seelen, im Jahre 1688 1800 Familien mit
ungefähr 12000 Seelen. Das Zusammenleben dieser Bevölke-
rung verschieden nationalen Ursprungs und verschiedenen
Glaubens drängte zu einer raschen Entwickelung der inneren
Verfassnngsverhältnisse der Stadt, und in der That sehen wir
alsbald, nachdem sich der große Krater des dreißigjährigen
Krieges endlich geschlossen, ein schon vollkommen ausgebildetes
Zisäii^e städtisches Gemeinwesen vor uns. An der Spitze desselben
Verfajsmg. s^ht der Rath. Der Rath bestand regelmäßig aus 9 Mit-
gliedern, die auf Vorschlag des Collegiums von dem Chur-
fürsten ernannt wurden. Sein Vorsitzender ist der Schultheiß
und ihm zur Seite stehen zwei Bürgermeister. Der
Schultheiß wird vom Churfürsten ernannt, die Bürgermeister
werden jährlich und zwar auf Martini von dem Rathe er-
wählt. Sie bedürfen keiner Bestütigung des Churfürsten.
Doch mochte es nicht zweckmäßig erscheinen, den Rath bei den
fchwierigen Verhältnissen seinerWirksamkeit, den ausgedehnten
städtischen Freiheiten nnd den gemischten Bevölkerungsverhält-
nissen ohne den unmittelbaren Einsluß einer staatlichen Autorität
Dcr regieren zu lassen. Es war ihm daher ein Director mit
dem Nange eines churfürstlichen Regierungsrathes an die
Seite gegeben. Der Director, dessen Functionen in der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhnnderts fast bis zum Herein-
brechen der Catastrophe vom Jahre 1688 ein Herr Clignet
bekleidete, war selbst wieder der politische Berather des
Rathes. Er war der Mittelsmann zwischen dem letzteren nnd
der churfürstlichen Regierung und dcm Churfürsten selbst.
Er war in den Sitzungen des Rathes gegenwärtig und con-
 
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