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X Mosaiken1

1 EINLEITUNG
Da sich die Mosaiken der WE 6 und 7 auf der untersten Terrasse des H 2 (Thür, Kap. I, Textabb. 1) durch die komplette Verschüttung
der Häuser im Zuge einer Erdbebenzerstörung im 3. Viertel des 3. Jahrhunderts n. Chr. nicht nur gut konserviert haben, sondern daher
auch mittels eines sicheren terminus ante quem zeitlich eingegrenzt werden können, besitzt man in ihnen eine wichtige Quelle für die
Bestimmung anderer, nicht so gut datierter Böden Kleinasiens. Anhand der Bau- und Ausstattungsgeschichte der WE 6 lässt sich die
Chronologie der Mosaiken soweit verfeinern, dass mit ihrer Vorlage ein weiterer ephesischer Komplex der Fachwelt zur Referenz vor-
gestellt werden kann.
2 RAUM 31c (TAF. 142; 309-310)
Während Bauphase I (Taf. 326) bildete der an der N-Seite des Peristylhofs gelegene Raum gemeinsam mit seinem westlichen Nach-
barn 31b einen Breitraum von 7.50 x 4.50 m. Durch die Abtrennung von diesem in Bauphase II (Taf. 328) wurde 31c auf einen Grundriss
von 1.70 (N) x 4.50 m (O) reduziert und fungierte fortan als Vestibulum2. Der Boden dieser Phase setzte sich aus einer Zone von Kalk-
mergelplatten im Norden sowie aus Marmorblöcken im Süden zusammen. Ein unter sog. »Regenerde« unter den Kalkplatten angetrof-
fenes Mosaik3 befindet sich über dem bereits im späten Hellenismus existierenden Raum T.II.G4. Es muss von der Vorgängerbebauung
der Hanghausterrasse in diesem Bereich stammen. Es liegt etwa 0.30 m tiefer als der Mosaikboden in Raum 31b und erstreckte sich
ursprünglich nach Westen und Süden über die Grenzen von 31c hinaus. Seine Grenzen bzw. diejenigen einer zugehörigen baulichen
Struktur können nicht mehr bestimmt werden.
Die heute offen liegende Mosaikfläche weist zu der Trennmauer zwischen den Räumen 31c und 31b einen Abstand von 55-75 cm auf,
wobei das Tessellat etwas weniger als die W-Hälfte des Bodens von 31c bedeckt. Als Bettung ließen sich etwa 3 cm eines mit Steinchen
gemagerten, rosa Ziegelsplittmörtels erkennen, der auf einer Rollierung aus Bruchsteinen ruht. Kalkstein- und Marmor-Tesserae, die mit
Seitenlängen von 1,5-2,0 cm im Vergleich zu den meisten kaiserzeitlichen Mosaiken des H 2 als grob zu beschreiben sind, sind mit bis
zu 5 mm breiten Fugen parallel zu den Raumwänden versetzt. Vermutlich wurden hier Steinabfälle verwertet; in das einheitliche Weiß
des Bodens mischen sich einzelne rote, graue und schwarze Tesserae5.
Datierung
Aufgrund seiner stratigraphischen Position sowie der fehlenden Bezüge zu den Mauern ist das Mosaik der Zeit vor der Errichtung der
WE 6 zuzuordnen6. Diese Erkenntnis wird durch einen Befund aus dem Innenhof des Peristyls 31a unterstützt7. In Bauphase I wurde über
dem Mosaikboden ein Ziegelmehl-Stampfestrich verlegt.
3 RAUM 31b (TAF. 29; 95; 309; 311)
Raum 31b wurde nach der Abtrennung des östlichen, später als Vestibulum 31c bezeichneten Bereichs mit einem Mosaikboden versehen;
über die zugehörige Wandausstattung ist nichts bekannt. In Bauphase III erhielt die N-Wand des Raumes eine Verkleidung mit einem

1 Herzlicher Dank gebührt H. Thür für die Erlaubnis der Publikation von bis dato
teilweise unveröffentlichten Plänen der Mosaikböden (hier Taf. 309-317; 320);
vgl. Scheibelreiter-Gail, Mosaiken Westkleinasiens. Hier wurde das Copyright
der entsprechenden Abbildungen fälschlicherweise mit ÖAI statt ÖAW angege-
ben. Gedankt sei H. Thür und E. Rathmayr zudem für die Bereitstellung zahlrei-
cher Ergebnisse zur Rekonstruktion der Bauphasen der WE 6. Die Forschungen
zu den Mosaiken im H 2 und speziell zur WE 6 konnten von der Verf. im Rahmen
von zwei, in der Arbeitsgruppe „Mosaikenforschung in Kleinasien“ am Institut

für Kulturgeschichte der Antike an der ÖAW beheimateten FWF-Projekten unter
der Leitung von W. Jobst durchgeführt werden (P15790: Die Mosaiken des Hang-
hauses 2 von Ephesos und PI8554: Die antiken Mosaiken von Ephesos).
2 Thür, Kap. III.2.2.
3 TB 27. 5. 1983.
4 Zu diesem Raum ausführlich Thür, Kap. III.5.4 und IV. 1.
5 Vgl. Scheibelreiter, WE 1 und 2, 487.
6 Thür, Kap. IV.2 postuliert die mögliche Zugehörigkeit zu Bauphase I.
7 s. u. Rathmayr u. a., Kap. XXIII.l.

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