eingegrenzt. Weiterhin können die inneren Aufbaubedingungen der
Bauteile und Baugruppen des Erzeugnisses dessen Bauweise bestim-
men. So wird dem jeweiligen Vorrang gemäß die entstehende Bau-
form grob festgelegt. Dahinein spielen noch die notwendigen Be-
ziehungen vom Außenraum des Erzeugnisses zum Innenraum und um-
gekehrt. Es sind Anforderungen, innere Bereiche von außen zu-
gänglich zu machen, für Zugriffe und Einblicke des Gebrauchers,
aber auch für das Zu- und Abführen von Arbeitsstücken, Hilfs-
stoffen und Abfällen, wie von Zuleitungen oder Ableitungen
jeglicher Art, soweit sie nicht zentralisiert werden können.
Die Erscheinung als Einzelform oder als Aggregatform ist hier-
von stark betroffen. Selbst Einzelteile werden so durch ihre
Lage im Teileverband in der Gestalt und den Abmessungen mitbe-
stimmt. Aber auch ohne dies stehen die Bestimmungsstücke der
Bauteilform im gegenseitigen Bestimmungszwang.
Werkstoff -► geometnsche
Gestalf
Abmessungen
Bild 8
Geometrische Gestalt , Abmessungen und Werkstoff sind nicht unab-
hängig voneinander wählbar /l/, die funktionellen und baulichen
Anforderungen und Bedingungen für sie setzen Prioritäten, die
die Folge der Zwänge daraus macht . Setzen wir immer eine gleiche
Beanspruchung und hnchste Wirtschaftlichkeit des Bauteils voraus,
dann kann man sagen: verschiedene Werkstoffe für die gleiche
Aufgabe erfordern verschiedene Abmessungen, mit richtungsab-
hängigen Eigenschaften sogar verschiedene Gestalt. Verschieden
gewählte Gestalten ziehen unterschiedliche Abmessungen (Maximal-
maße) nach sich, falls der gleiche Werkstoff zugrunde gelegt
wird. Fest vorgegebene Abmessungen können nur bei bestimmten
Werkstoffeigenschaften und einer dafür geegneten Gestalt einge-
halten werden. Daraus wird auch in der speziellen Betrachtung
klar: auf keinen Fall können alle drei Bestimmungsstücke vorge-
geben werden, die Wechselbeziehung wäre überbestimmt, eine Seite
92
Bauteile und Baugruppen des Erzeugnisses dessen Bauweise bestim-
men. So wird dem jeweiligen Vorrang gemäß die entstehende Bau-
form grob festgelegt. Dahinein spielen noch die notwendigen Be-
ziehungen vom Außenraum des Erzeugnisses zum Innenraum und um-
gekehrt. Es sind Anforderungen, innere Bereiche von außen zu-
gänglich zu machen, für Zugriffe und Einblicke des Gebrauchers,
aber auch für das Zu- und Abführen von Arbeitsstücken, Hilfs-
stoffen und Abfällen, wie von Zuleitungen oder Ableitungen
jeglicher Art, soweit sie nicht zentralisiert werden können.
Die Erscheinung als Einzelform oder als Aggregatform ist hier-
von stark betroffen. Selbst Einzelteile werden so durch ihre
Lage im Teileverband in der Gestalt und den Abmessungen mitbe-
stimmt. Aber auch ohne dies stehen die Bestimmungsstücke der
Bauteilform im gegenseitigen Bestimmungszwang.
Werkstoff -► geometnsche
Gestalf
Abmessungen
Bild 8
Geometrische Gestalt , Abmessungen und Werkstoff sind nicht unab-
hängig voneinander wählbar /l/, die funktionellen und baulichen
Anforderungen und Bedingungen für sie setzen Prioritäten, die
die Folge der Zwänge daraus macht . Setzen wir immer eine gleiche
Beanspruchung und hnchste Wirtschaftlichkeit des Bauteils voraus,
dann kann man sagen: verschiedene Werkstoffe für die gleiche
Aufgabe erfordern verschiedene Abmessungen, mit richtungsab-
hängigen Eigenschaften sogar verschiedene Gestalt. Verschieden
gewählte Gestalten ziehen unterschiedliche Abmessungen (Maximal-
maße) nach sich, falls der gleiche Werkstoff zugrunde gelegt
wird. Fest vorgegebene Abmessungen können nur bei bestimmten
Werkstoffeigenschaften und einer dafür geegneten Gestalt einge-
halten werden. Daraus wird auch in der speziellen Betrachtung
klar: auf keinen Fall können alle drei Bestimmungsstücke vorge-
geben werden, die Wechselbeziehung wäre überbestimmt, eine Seite
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