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Hochschule für Industrielle Formgestaltung [Hrsg.]
Kolloquium zu Fragen der Theorie und Methodik der Industriellen Formgestaltung — 4.1980

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Kuhn, Dieter: Vom Design zum Urheberschein
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https://doi.org/10.11588/diglit.30596#0195
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Dieter Kuhn

Vom Design zum Urheberschein

Im Jahre 1974 wurde vom Ministerrat der DDR die Verordnung
über den Rechtsschutz für Muster und Modelle der industriellen
Formgestaltung - im folgenden Musterverordnung genannt -
erlassen (GBL. I, Nr. 15/1974).

Welche Zielstellungen verbanden sich mit dieser gesetzlichen
Neuregelung und worin bestehen ihre Grundzüge?

Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte bloße Registrierung von
Mustern und Modellen auf der Grundlage des Geschmacksmuster-
gesetzes aus dem Dahre 1876, die in erster Linie der Sicherung
der Urheberrechte an Mustern und Modellen diente, entsprach
nicht mehr den veränderten volkswirtschaftlichen Bedingungen
und Erfordernissen . Die Verbreiterung der sozialistischen
Produktionsverhältnisse zu Beginn der 70er Oahre, dis höhere
Verantwortung der Betriebe und Kombinate für die Entwicklung
und Produktion von Erzeugnissen mit hoher technischer und ge-
stalterischer Qualität machten es notwendig, die schöpferisch©
Tätigkeit der Formgestalter allseitig zu ent falten, in den
Prozeß der Le.itung und Planung von Forschung und Entwicklung
einzuordnen und die Rechte aer Gestalter insbesondere auf
moralische und materielle Anerkennung ihrer schutzfähigen ge-
stalterischen Leistungen zu sichern. Mit der Musterverordnung
wurden deshalb erstmalig

- die Aufgaben der zentralen staatlichen Organe, der Kombinate
und Betriebe auf dem Gebiet des Rechtsschutzes für industriel-
le Muster umfassend gesetzlich geregelt;

- der Urheberschein für industrielle Formgestaltungen als das
den Produktionsverhältnissen adäquate Schutzrecht durchge-
setzt ;

- die grundlegenden staatlichen Niveauanforderungen an schutz-
fähiga gestalterische Leistungen gesetzlich festgelegt;

- die Rechte der Formgestalter auf moralische und materielie
Anerkennung ihrer Leistungen exakt geregelt .
 
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