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Frankfurter Meß-Relation, das ist: halbjährliche Erzehlungen der neuesten Staats - und Welt-Geschichten — 1770/​1771

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https://doi.org/10.11588/diglit.48266#0209

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9-

Zehettter Haupt Titul,
Von Rom und andern Päbstlichen Staaten.
Scrrttr'gkeiten der Bourbonr'schen Höfe mit dem Päbstl. Stuhl, R-m.
wovon ww vor einen halben Jahr geredet, und fast gänzlich bcyge»
legt zchicnen, sind ihrem Ende noch nicht so nahe. Se. Päbstl. Heiligkeit
haben zwar bey eimr Audienz den Ministern gedachter Höfe die Versiche,
rrriig gegeben daß Sie geneigt wären, dcmVerlangen ihrer hohen Prin-
cipalen, in Absicht auf die Iesuiter. ein Genügen zu khun, wann nur der
Knche Avignon und Benevento unter der Garantie Spaniens zuruck
gegeben würde; Alleine ob man gleich hierüber nicht zu Stande kommen
können, so i t doch die völlige Aussöhnung des Pabsts mit der Crone
Portugal! endlich erfolget. Se. Heiligkeit eröfneten solches in einem am
6. August gehaltenen Consistorio dem Cardinals Collegio, und dieser
Vorgang verursachte eine allgemeine Freude in ganz Rom, und gab zu
vielen Festivitäten Anlaß. In der Kirche der H. Apostel wurde das Te
Deum unterAbfeurung der Canonen gesungen, und die Kirche derPor-
tugiesen beschenkten Se. Heil mit einer geweyheken goldenen Rose, den
Erzbischöfen vvn Evora, Herrn de Cunha, creirten Höchstdieselbe zum
Cardinal-Priester, und schickten einen neuen Nuntium an den Portugie-
fischen Hof, welcher daselbst bey seiner Ankunft mit ganz besonder» Eh-
ren Bezeugungen empfangen worden.
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Gegenwärtig kommen nur 2 Umstände vor, nemlich.daß in dem Erz- Mailand-
herzogkhum Mayland nun noch 7 Klöster eingezogen worden, und der Herr
Erzbckchofverbieten lasten daß künftig bey allen feyerlichen Prcceßioncn
keine in Gestalt der Engel oder Heiligen verkleidete Knaben und Mägdgcn
mehr gcdultct werden sotten, auch bereits der Anfang damit gemacht
worden.
-ft, -ft H -ft H
-ft -ft -ft
Von Sardinien ist vermahlen weiter gar nichts zu melden, als daß Sardinien.
Se. Majestät befohlen, Dero Truppen bis auf gOsoo Mann zu ver,
mehren.
-i-^,rft
In dem Hcrzogthum Parma ist an alle Clöster und geistliche Gemein« Parma,
den die Verordnung ergangen, daß sie in Zeit von ,4 Tagen von ih-
ren Einkünften, Activ-und Passiv,Schulden, jährlichen Aufwand,Mieth-
N 2 und
 
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