L8 Zweyter Haupttitul.
zwey Dritte!»/ und.zu Sr. MichaeLis wiederum die ganze Steuer
rmrtchren werden müssen.
Die Haars Abfuhr dieser Präsiationsn aber sind / bis Wir em an-
ders gnädissi anordmn werden, von allen und jeden, mithin auch von
jenen äusser dem Straubinger Bezirke gelegenen, in die hiesige Rmt-
oder Steuer - Accis- Tassa m so weit, mmüch die Abgaben zu ein-oder
der andemC sssgekörm, emzulkfem.
Damn aber bm zu Einführung einer bündigem Rechnungs, Mo-
dalität bey aessmmren ReVnunZ führenden Aemtern einiZs Controüs
Vorhanden fey, so werden gegen die für die teistende Zahkungm erhal-
tevde Quittungen, Gegenscheme, daß weder mehr noch weniger adge-
führer worden, auSzustellen, und auszuwechsein feyn.
Echtüßlkch wsüm Wr allen und jeden zur Warnung annoch bey-
fuZen, daß jene, welche in den bestimmten Zahlungsfristen, oderZieh,
jer mit der schuldigen Abfuhr ganz oder auch nur zum Theile zurück
bleiben möchten , der Militär, Executisn unnachsichtig und alsogkrch
werden beyAleget werden. Gegeben in Unserer Stadt Straubing
dm 5 Len Februarii 1778.
Franz Car! Freyherr von Kreßel.
(r..8.)
Lx OvmmMons ODszrso - I^sArgs lVsgjetb.
Böhm."
Zweyter Hauptttml.
Don dem Reichstag zu Regenspurg.
rinzige, was wir in diesem Tilu! gegenwärtig anjumerken ha,
ben, lst dis Erklärung, dis von Ihrs Kaiserlichen Maresta! die
Kaiser!. Principal, Commißion Den Auftrag gehabt hat, denen sämmt^
lichen Chm und Fürstlichen, und RerKSständischen Gesandtschaften zur
Zett noch mündlich zu eröfnen. . , .
)>AufM!eb§n des Hm.Churfürsien von Bayern Cbmfurstb Durchk.
und Erlöschung des Mannsstamwes der fsKenannten WsthslEimschen
Linie, ftp dis Suecsßkvn in dessen Reichslehenbaren Landen in Bew^
AUNK
zwey Dritte!»/ und.zu Sr. MichaeLis wiederum die ganze Steuer
rmrtchren werden müssen.
Die Haars Abfuhr dieser Präsiationsn aber sind / bis Wir em an-
ders gnädissi anordmn werden, von allen und jeden, mithin auch von
jenen äusser dem Straubinger Bezirke gelegenen, in die hiesige Rmt-
oder Steuer - Accis- Tassa m so weit, mmüch die Abgaben zu ein-oder
der andemC sssgekörm, emzulkfem.
Damn aber bm zu Einführung einer bündigem Rechnungs, Mo-
dalität bey aessmmren ReVnunZ führenden Aemtern einiZs Controüs
Vorhanden fey, so werden gegen die für die teistende Zahkungm erhal-
tevde Quittungen, Gegenscheme, daß weder mehr noch weniger adge-
führer worden, auSzustellen, und auszuwechsein feyn.
Echtüßlkch wsüm Wr allen und jeden zur Warnung annoch bey-
fuZen, daß jene, welche in den bestimmten Zahlungsfristen, oderZieh,
jer mit der schuldigen Abfuhr ganz oder auch nur zum Theile zurück
bleiben möchten , der Militär, Executisn unnachsichtig und alsogkrch
werden beyAleget werden. Gegeben in Unserer Stadt Straubing
dm 5 Len Februarii 1778.
Franz Car! Freyherr von Kreßel.
(r..8.)
Lx OvmmMons ODszrso - I^sArgs lVsgjetb.
Böhm."
Zweyter Hauptttml.
Don dem Reichstag zu Regenspurg.
rinzige, was wir in diesem Tilu! gegenwärtig anjumerken ha,
ben, lst dis Erklärung, dis von Ihrs Kaiserlichen Maresta! die
Kaiser!. Principal, Commißion Den Auftrag gehabt hat, denen sämmt^
lichen Chm und Fürstlichen, und RerKSständischen Gesandtschaften zur
Zett noch mündlich zu eröfnen. . , .
)>AufM!eb§n des Hm.Churfürsien von Bayern Cbmfurstb Durchk.
und Erlöschung des Mannsstamwes der fsKenannten WsthslEimschen
Linie, ftp dis Suecsßkvn in dessen Reichslehenbaren Landen in Bew^
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