— 270 —
vornehmen Hausern) besondere Lehrer, oder sie müssen sich stets in
der Gesellschaft ihrer Väter halten; die Töchter bleiben bis zur
Verheirathung im Harem. Bei Abschließung der Ehen untersucht
man genau, ob die unverehlichte eine unverletzte Jungfrau ist;
findet sich das Gegentheil, so wird sie bei den Beduinen und Land-
bewohnern ohne weiters verstoßen, in manchen Gegenden sogar
getödtet; die mehr civilisirten Araber in den Städten aber lassen
sich entweder von ihrem Schwiegervater mit Geld abfinden oder
geben ihm nach einiger Zeit seine Tochter in der Stille zurück.
Berühmt ist die Gastfreiheit der Araber selbst vom gemein-
sten Stande; überhaupt sind sie sehr höflich und in den Städten
gegen Fremde human; Bekenner anderer Religionen sind als solche
nicht leicht Beleidigungen ausgesetzt; auch suchen die Araber nicht
Proselyten zu machen, obschon sie zum Islam Uebergetretene be-
schützen. Häufig hat man die Araber aber rachsüchtig geschil-
dert und nicht mit Unrecht; grobe Beleidigungen werden oft
durch Ermordung des Beleidigers und seiner Anverwandten gerächt,
auch ist das alte Recht der Blutrache unter allen Stämmen
üblich; dagegen sollen die Araber nicht eben zanksüchtig und bei
geringen Beleidigungen leicht versöhnlich seyn. Die Kleidung be-
steht in Arabien, wie im ganzen Orient, in sehr weiten, bequemen
Gewändern; Beinkleider (die jedoch nicht allgemein üblich sind)
und darüber ein weites weißes oder blaues Hemd mit weiten lan-
gen Ermeln, ein Gürtel, gewöhnlich von Leder, in dem ein krum-
mes spitziges Messer und bei den Geringen auch der Geldbeutel,
das Feuerzeug u. s. w. steckt, ein kurzes Oberkleid ohne Ermel,
ein großes Tuch auf den Schultern, ein Turban, der aus einer
Menge mit Nesseltuch umwundenen Mützen besteht, endlich Schnürsoh-
len sind die wesentlichsten Stücke derselben; die gemeinen Araber
tragen zum Theil nur ein großes Stück Tuch auf dem bloßen Leibe,
das von der Hüfte bis an die Knie herabhängt, einen großen
vornehmen Hausern) besondere Lehrer, oder sie müssen sich stets in
der Gesellschaft ihrer Väter halten; die Töchter bleiben bis zur
Verheirathung im Harem. Bei Abschließung der Ehen untersucht
man genau, ob die unverehlichte eine unverletzte Jungfrau ist;
findet sich das Gegentheil, so wird sie bei den Beduinen und Land-
bewohnern ohne weiters verstoßen, in manchen Gegenden sogar
getödtet; die mehr civilisirten Araber in den Städten aber lassen
sich entweder von ihrem Schwiegervater mit Geld abfinden oder
geben ihm nach einiger Zeit seine Tochter in der Stille zurück.
Berühmt ist die Gastfreiheit der Araber selbst vom gemein-
sten Stande; überhaupt sind sie sehr höflich und in den Städten
gegen Fremde human; Bekenner anderer Religionen sind als solche
nicht leicht Beleidigungen ausgesetzt; auch suchen die Araber nicht
Proselyten zu machen, obschon sie zum Islam Uebergetretene be-
schützen. Häufig hat man die Araber aber rachsüchtig geschil-
dert und nicht mit Unrecht; grobe Beleidigungen werden oft
durch Ermordung des Beleidigers und seiner Anverwandten gerächt,
auch ist das alte Recht der Blutrache unter allen Stämmen
üblich; dagegen sollen die Araber nicht eben zanksüchtig und bei
geringen Beleidigungen leicht versöhnlich seyn. Die Kleidung be-
steht in Arabien, wie im ganzen Orient, in sehr weiten, bequemen
Gewändern; Beinkleider (die jedoch nicht allgemein üblich sind)
und darüber ein weites weißes oder blaues Hemd mit weiten lan-
gen Ermeln, ein Gürtel, gewöhnlich von Leder, in dem ein krum-
mes spitziges Messer und bei den Geringen auch der Geldbeutel,
das Feuerzeug u. s. w. steckt, ein kurzes Oberkleid ohne Ermel,
ein großes Tuch auf den Schultern, ein Turban, der aus einer
Menge mit Nesseltuch umwundenen Mützen besteht, endlich Schnürsoh-
len sind die wesentlichsten Stücke derselben; die gemeinen Araber
tragen zum Theil nur ein großes Stück Tuch auf dem bloßen Leibe,
das von der Hüfte bis an die Knie herabhängt, einen großen