Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0039
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Nr. 8

Heidelbekger Akademische Mitteilungen

1897

Verscliiedenes.

„Enocli Arden“ nach dem Bürger-
lichen Gesetzbuch. In der „Deutschen
Juristenzeitung“ veröffentlicht ßeichsge-
richtsrat Dr. Eehbein eine interessante
Studie iiber die Wiederverheiratung im
Falle der Todeserklärung, und zwar im
Anschluss an die beriihmte, in der letzten
Zeit durch E. Possart und ßich. Strauss
wieder besonders zur Geltung gebrachte
Diclitung Tennysons, die den tragischen
Konflikt in der Seele des totgeglaubten
Seemannes behandelt, der nach Jahren
zurückkehrt und die Gattin in neuer Ehe
mit dem gemeinschaftlichen Spielgenossen
der Jugend findet. Seine Ehe besteht
noch. Soll er, der gebrochene Mann, das
neue Glück zerstören? ßecht und Ge-
setz greifen hier, wie überall, in das
Menschenleben ein; sie erzeugen den Kon-
flikt. Das Gesetz kann ihn ganz anders
gestalten. Das preussische Landrecht
lässt die neue Ehe nach der Bückkehr
des Yerschollenen hestehen, wenn beide
Gatten der neuen Ehe in gutem Glauben
an den Tod des für tot Erklärten die
Ehe geschlossen haben. Der Verschollene
kann ihre Auflösung nicht herbeiführen.
Auch das sächsische Bürgerliche Gesetz-
buch lässt die neue Ehe bestehen, giebt
dem Versehollenen nach der ßückkehr
kein Eecht, wohl aber dem wiederver-
heirateten Ehegatten ein Eecht auf Schei-
dung der neuen Ehe innerhalb kurzer
Frist. Auf gleichem Standpunkte stehen
zahlreiche deutsche Partikulargesetze aus
neuerer Zeit. Das Bürgerliche Gesetz-
buch nun knüpft an die Todeserklärung
die Vermutung, dass der Verscholiene
am Ende des Tages gestorben ist, der
in dem die Todeserklärung aussprechen-
den Urteil als Todestag festgestellt ist.
Der Tod bedarf keines Beweises weiter.
Die Todeserklärung wirkt auf dem ge-
samten Gebiete des Vermögensrechtes und
des Familienrechtes wie der natürliche
Tod. Nur die Ehe wird durch die Todes-
erklärung nicht aufgelöst. Kehrt der Ver-
schollene zurück, so gilt sie als fort-
dauernd, und der zurückgekehrte Ehegatte
pat ein Eecht auf Wiederherstellung der
verlorenen Güterrechte. Aber mit der
Schliessung einer neuen Ehe wird die
frühere Ehe aufgelöst, wenn der für tot
erklärte Ehegatte lebt. So sagt § 1348
Abs. 2 Satz 1 -. Die frühere Ehe bleibt
selbst dann aufgelöst, wenn die Todes-
erklärung infolge einer Anfechtungsklage
aufgehoben wird. Satz 2: Die neue Ehe
ist nur nichtig, wenn ihre beiden Gatten
bei ihrer Schliessung wussten, dass der
für tot erklärte Ehegatte lebt. § 1348
Abs. 1. Ist auch nur einer der Gatten
der neuen Ehe in gutem Glauben, so ist
die neue Ehe giltig und die frühere bleibt
aufgelöst. Der Verschollene hat in diesem
Falle nach der Bückkehr kein Eecht, die
neue Ehe anzufechten. Aber jeder gut-

/uizcic]cn.

Preis der Anzeigen: 30 Pfg. die 3gespaltene Petitzeile oder deren Raum. Erniässigung bei
Wiederholung: 3mal 5°/o, ‘6mal 10°/o, 12mal 25 °/o, bei Aufnahme während des Semesters 50°/o.
Personen- und Wohnungsanzeigen die Petitzeile 15 Pfg.

IOttn Müller

Anlage 85 Anlage 85

Cigarren-Importgesclmft

IGrösstes Lager in

Cigaretten und TaTbaken.
Diverse Spezialmarken.

Bücher, Mappen, Adress-Um-
schläge, Diplom-Rollen,
Objektträger, -Kasten und
-Mappen (m«i

sowie alle einschlagenden Buehbinder-Arbeiten

fertigt ]{. Diettenbaclier

ITnnptstr. 61. Universitäts-Buchbinderei.

Heidellberg, Bergheimer Str. 15

Fatrik clirre iBstrnmente etc.

SPECIALITÄT:

Priiparir - Bestecke, Beleuchtungs-, Angen-
Spiegel etc.

HikroKkope nach Zeiss, Leitz etc.
(20-7) zu Originalpreisen.

fjnrl BncbbiMemeister

Vtlll IVUUI, Heidelberg

SancLgasse 16, nächst cler Petersldrche
empfiehlt seine gut eingerichtete Werkstätte zur
Herstellung aller einschlägigen Arbeiten.
Haltbare, geschmackvolle und akkurate Aus-
(20-20) führung aller Aufträge.

Rasche Bedienung. Miissige Preise.

feinste Marken

Rum, Arac, Kirscii-

und

Zwetschgenwasser.

(20-is) sämtliche Ljiqueure.

Meäicinal-, Bessert- n.FrnkstückswBine

Erstes Wein- nM Spiritnosen-SDecial-Gescliäfl

Ania^e 26. C. Fehser.

CICIARBE^

Hamburger, Bremer, ITolländer, Oesterreicher
(20-20) und Schweizer Fabrikate.

Sepzialitiit in Importen.

Cigaretten und Cigaretten-Tabake

deutsche, österreichische, französische, russische,
türkische, egyptische und amerik. Fabrikate.

Alle Sorten Rauch- u. Schnupf-Tabake.

Hanptstrasse 11. T M

(Wiener Hof.) O. M* IJ-WltU .

Pension Wagenmcmn

(20-20) e Akademiestrasse 6.

Guten Mittags- und Abendtisch

auch fttr nicht im Hause Wolmende.

Histor.-Philos. Verein.

Montag, 21. Juni 1897, S’/4 Uhr,
im roten Saal des Museums:

Yortrag des Herrn Sclineegans:
„Mistral.“

Herrenkleider-Geschäft

Ludwigsplatz 2, gegenüber der Universität.
Grösstes StofT-Iiager,
neueste Fabrikate des In- und Auslandes.
Moderne und feine Ausfiihrung
nach Mass in kürzester Zeit.

(20-4) Mässige Preise.

Havelocks, Sclilafröcke, Joppen, Liister-
röcke und Waschwesten fertig am Lager.
Gummimäntel in vorzüglicher Qualität.

Hiite lä Müteen

geschmackvolle Auswahl.

Wiener Hüte — Cliapeanx claques.

Heinricli Abel, Hutmacher

(20-20) 3 Bergheimerstrasse 3

bei der Universitäts-Augenklinik.

Spezicil-Gesehäft für

Piiolopapliie-Ärtikel

Mannheim, C 1. 1.

Katalog kostenfrei.

Heidelberg, Stadtteil Schlierbacli.
Iiiiftknrort

Gtastliof und Pension Ebert.

Unmittelbar am Walde gelegen.

Stündliche Verbindung per Lokalbahn von der Stadt
10 Minuten Fahrzeit.

PrachtYolle Aussicht in’s Neckarthal.

Restauration nacli der Karte.

(6-s*) Table d’liöte 1 Ulir.

(Bei Unterzeichnetem hat der Dichter Jos. Vict. von
Scheffel gerne und Monate lang gewohnt.)

Telephon 190. Fr. Spitz.

(irossiiclisen a. d. Bergstrasse.

Station der Main-Neckar- und Mannheim-Weinheim-
Heidelberger Nebenbahn.

„Zährixxger Hof“

Neu erbauter grosser Gasthof,
Pension, Biider, Weinstube, Kegelbalm.
Schöner schattiger Garten.

Cxrosser hoher Speisesaal,

besonders geeignet zur Abhaltung von Festliohkeiten
für Vereine und Private.

Vorziigliche Kiiclie.

Reichhaltige Weinkarte. Verscliied. Biere.
(20-5) Otto Epp.
 
Annotationen