1899
Heidelbkbgeb Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
maclien:
1. Personen reiferen Alters (Hospitanten),
denen gemäss § 58 der akademischen Vorschriften durch
Lösung eines Erlaubnisscheines der ständige Besuch
von Vorlesungen für ein Semester gestattet ist, haben
vor der Inskription bei den akademischen Lehrern das Kol-
legiengeld und die Beiträge an die Quästur zu entrichten.
2. Der Erlatibnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und dem Dozenten,
letzterem auch die Quittung der Quästur über die ent-
richteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 12. April 1898.
D e r l’ r o r o k t o r :
l)r. Kclirer.
Akademisclies Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Krankenvereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechs tun de kranken Stu dieronden ärztlichen
Kat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
„ Brauer, „
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Eischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
, H a m m e r, Privatdozent
,, v. H i p p e 1, Professor
„ Hoffmann, „
„ Jordan, „
, Jurasz, Professor
„ Knauff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
, L o s s e n, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
. Nissl, Privatdozent
„ 0 p p e n h e i m e r, Professor
„ Passow, „
„ Petersen, Privatdozent
, Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
, Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz und Dr. Hamrner sind
bereit, kranke Studierende event. in ihren Wohnungen zu
behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahnärztlichen Institut.
Heidelberg, den 7. April 1899.
Der Prorektor:
Osthoir.
Akademisclies Direktorium.
Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und der Medizin, wird zur Be-
werbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugebenden
Bewerbungen sind beizufügen:
1. Ein Führungs - Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 30.Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioir.
Pliilosopliisclie Fakultüt.
Fiir Damen besteht die Möglichkeit zu Vorlesungen
in der philosophischen Fakultät zugelassen zu werden nur
dann, wenn sie ein ganzes Semester hören wollen und Zeug-
nisse über bestandene Priifungen vorlegen können, die ge-
eignet sind, eine genügende Bildung zu belegen.
Heidelberg, den 4. November 1898.
Der Dekan:
Dr. Scliiifer.
Friedrich-Luisen-Stipeiidien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1899 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Diirftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1898/99 und
im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioff.
Heidelbkbgeb Akademische Mitteilungen
Nr. 3
Akademisches Direktorium.
In Bezug auf den Besuch der Vorlesungen und die Be-
nutzung akademischer Anstalten durch Nicht-Akademiker
sehen wir uns veranlasst, folgendes öffentlich bekannt zu
maclien:
1. Personen reiferen Alters (Hospitanten),
denen gemäss § 58 der akademischen Vorschriften durch
Lösung eines Erlaubnisscheines der ständige Besuch
von Vorlesungen für ein Semester gestattet ist, haben
vor der Inskription bei den akademischen Lehrern das Kol-
legiengeld und die Beiträge an die Quästur zu entrichten.
2. Der Erlatibnisschein, der auf dem Sekretariat
ausgestellt wird, ist dem Quästor und dem Dozenten,
letzterem auch die Quittung der Quästur über die ent-
richteten Honorare u. s. w. vorzulegen.
Heidelberg, den 12. April 1898.
D e r l’ r o r o k t o r :
l)r. Kclirer.
Akademisclies Direktorium.
Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
schen Krankenvereins wird bekannt gemacht, dass nach-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privat-
sprechs tun de kranken Stu dieronden ärztlichen
Kat unentgeltlich zu erteilen und zwar die Herren:
Dr. Aschaffenburg, Privatdozent
„ Bettmann, Privatdozent
„ Brauer, „
„ Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ Eischer, Privatdozent
„ Fleiner, Hofrat
, H a m m e r, Privatdozent
,, v. H i p p e 1, Professor
„ Hoffmann, „
„ Jordan, „
, Jurasz, Professor
„ Knauff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
, L o s s e n, Professor
„ Marwedel, Privatdozent
. Nissl, Privatdozent
„ 0 p p e n h e i m e r, Professor
„ Passow, „
„ Petersen, Privatdozent
, Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
, Weiss, Professor
Die Herren Prof. Dr. Jurasz und Dr. Hamrner sind
bereit, kranke Studierende event. in ihren Wohnungen zu
behandeln, ebenso Herr Dr. Jung im zahnärztlichen Institut.
Heidelberg, den 7. April 1899.
Der Prorektor:
Osthoir.
Akademisclies Direktorium.
Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und der Medizin, wird zur Be-
werbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugebenden
Bewerbungen sind beizufügen:
1. Ein Führungs - Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 30.Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioir.
Pliilosopliisclie Fakultüt.
Fiir Damen besteht die Möglichkeit zu Vorlesungen
in der philosophischen Fakultät zugelassen zu werden nur
dann, wenn sie ein ganzes Semester hören wollen und Zeug-
nisse über bestandene Priifungen vorlegen können, die ge-
eignet sind, eine genügende Bildung zu belegen.
Heidelberg, den 4. November 1898.
Der Dekan:
Dr. Scliiifer.
Friedrich-Luisen-Stipeiidien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1899 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Diirftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1898/99 und
im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioff.