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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1905 — 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.74187#0015

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Nr. 2

Heidelberger Akademische Mitteilungen

1905

Die Versicherung umfasst alle Unfälle, welche
den Studierenden etc. in den Räumen der Uni-
versität und den zu ihr gehörigen Lehr-
gebäuden, sowie bei Exkursionen zustossen, die
in Begleitung eines Lehrers oder Sachverständigen statt-
finden. Unter die akademischen Lehrgebäude gehören
auch die Turn-, Fecht- und Reithalle. Unfälle, welche
sich die Studierenden beim Turnen, Fechten und Reiten
zuziehen, sind jedoch in die Versicherung nur soweit
einbezogen, als der Unfall bei unter Leitung eines
Lehrers stattfindenden Uebungen erfolgt.
Eingeschlossen in die Versicherung sind Blut-
vergiftungen, sofern der Beweis erbracht wird, dass
dieselben gleichzeitig mit einer äusserlich sichtbaren,
durch einen Unfall herbeigeführten Verletzung ent-
standen sind, oder sich unmittelbar an eine solche an-
geschlossen haben, ferner bei Medizinern alle In-
fektionen, bei denen während der Berufstätigkeit
nachweislich der Ansteckungsstoff durch äussere Ver-
letzungen oder durch Einspritzen infektiöser Massen in
Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt ist, ferner
Verletzungen, die durch Misshandlungen
seitens Geisteskranker zugefügt werden.
Die Studierenden der Medizin haben eine Semester-
Prämie von 60 Pfg, alle übrigen von 30 Pfg. zu be-
zahlen; Zusatzprämien von 3 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pfg.
pro Semester haben die den ganzen bezw. halben Tag
arbeitenden Praktikanten des chemischen Laboratoriums
zu entrichten und von 2 Mk. bezw. 1 Mk. pro Semester
die im chemischen Laboratorium ganz- bezw. halbtägig
arbeitenden Mediziner.
Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.
Die Versicherung der Hörer ist fakultativ und be-
ginnt mit dem Tage, an dem sie sich in die bei der aka-
demischen Quästur aufgelegte Liste eingetragen und die
Prämie bezahlt haben.
Nähere Auskunft erteilt die akademische Quästur,
bei der auch von jedem unter die Versicherung
fallenden Unfall sofort Anzeige zu erstatten ist.
Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn
diese nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt
wird, liegt es im Interesse der Versicherten, dass sie
obige •Bestimmung sobald als möglich erfüllen.
Der Prorektor
Curtius.

Bekanntmachung.
Alle Eingaben und Anfragen an den katholischen
Studienverein seitens der hiesigen Studierenden sind
an den Unterzeichneten zu richten.
Prof. Dr. Jurasz,
Kaiserstrasse 7.

Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 5. Mai 1905.
Aus dem Lehrkörper. Der Grossherzog hat den etat-
mässigen ausserordentlichen Professor, Dr. Afred Hettner,
zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt.
Habilitationen. Am Samstag, den 6. Mai, mittags
12 Uhr, wird sich Dr. med. et phil. Rudolf Otto Neumann,
I. Assistent am hygienischen Institut, mit einer Probevor-
lesung über „das Gelbe Fieber und seine Bekämpfung" bei
der hiesigen medizinischen Fakultät einführen. Dr.
Neumann war seit 1902 Privatdozent an der Universität
Kiel und im letzten Jahr dem Tropenhygienischen Institut
in Hamburg zugeteilt. Von der Einreichung einer Habilita-

tionsschrift wurde er auf Grund seiner bisherigen Veröffent-
lichungen befreit. Die in Kiel s. Z. eingereichte Schrift lau-
tete: „Experimentelle Beiträge zur Lehre von dem täglichen
Nahrungsbedarf des Menschen unter besonderer Berücksich-
tigung der notwendigen Eiweissmenge." — Bei der natur-
wissenschaftlich-mathematischen Fakultät ha-
bilitiert sich Dr. phil. Erich Ebler aus Mannheim. Die
Probevorlesung findet Montag, den 8. Mai 1905, mittags
12 Uhr im grossen Hörsaal des chemischen Universitäts-
laboratoriums statt und hat zum Gegenstand: „Die radio-
aktiven Substanzen." Die Habilitationsschrift behandelt:
„Analytische Operationen mit Hydroxylamin und Hydrazin-
salzen." — In der philosophischen Fakultät schliess-
lich habilitiert sich Dr. Karl Stählin aus Berlin. Die
Probevorlesung wird Mittwoch, den 10. Mai, mittags 12 Uhr
im Universitätsgebäude, Hörsaäl 13, abgehalten und behan-
delt: „Die Politik der englischen Landgrenze von einst und
jetzt. (Die schottische und die indische Frage.)" Die bei
der Fakultät eingereichte Habilitationsschrift hat zum Gegen-
stand: „Die Walsinghams bis zur Mitte des 16. Jahrhun-
derts".
w. Naumann in Mannheim. Am nächsten Sonntag
(7. Mai) abends 8 Uhr findet in dem riesigen Nibelungen-
saal zu Mannheim eine grosse Volks-Schillerfeier
statt, die durch die Persönlichkeit des Festredners ein be-
sonderes Interesse erweckt: Dr. h. c. Friedrich Nau-
mann wird über Friedrich Schiller sprechen. Naumann ge-
hört zu den gefeiertsten Rednern der Gegenwart; in Heidel-
berg ist er durch seinen glänzenden Vortragszyklus in der
Stadthalle (Nov. 1904) wohlbekannt. Von Heidelberg steht
denn auch ein zahlreicher Besuch der Mannheimer Feier in
Aussicht. Eintrittskarten zu Mk. 0,50 und Mk. 1.— (res.
Platz) sind in Heidelberg zu haben in den Buchhandlungen
der Herren Rochow (Winter),' Hauptstr. 129 und Wolff,
Haupstrasse 8.

Die Deutsche Christl. Studenten-Vereinigung
(ohne korporativen Charakter)
ladet zu ihren Bibelbesprechungen und sonstigen Veran-
staltungen freundlich ein. Zeit und Ort der Zusammen-
künfte werden wöchentlich durch Anschlag bekannt ge-
geben. Jeder Kommilitone ist auch ohne Einführung
willkommen. Zu jeder weiteren Auskunft sind gerne
bereit:
Th. Müller, cand. med., D. v. Dobbeler, stud. iur.,
Werderstr. 32. Schlossberg 2 II.
W
Biicherseliau.
Wie studiert man evangelische Theologie? Von D. Heinrich
Bassermann, Professor der Theologie an der Universität Heidelberg.
Stuttgart, Violet, 1905. Preis Mk. 2,50. 172 Seiten.
Der Name Bassermann bürgt immer für eine Musterleistung an
Klarheit und Genauigkeit und allseitig abgewogenem Urteil. Diese Vor-
züge vereinigt auch der vorliegende „Studienführer" in sich. Bestimmt
ist er für alle angehenden Theologen, Abiturienten wie erste oder
zweite Semester. „Motive der Berufswahl", „Elternhaus und Schule",
„Die Universität" heissen die ersten Kapitel. Die folgenden zeichnen
den Aufriss der theologischen Wissenschaft und schildern den Ueber-
gang in das praktische Amt. Ueberall sind die genaueren gesetzlichen
Bestimmungen oder sichere Winke, sie zu erkunden, angegeben. Die
Literaturangaben sind präzis und übersichtlich. Das Herz des Ver-
fassers ist warm, für die Theologie wie für den jungen Studenten, dem
er ein treuer, väterlicher Freund ist. Er steht ebenso fest bei der aka-
demischen Freiheit wie sein theologisches Urteil weit und gross ist,
ohne damit verschwommen zu werden. Wirklichkeitssinn und Idealis-
mus haben hier einen schönen Bund geschlossen. Mögen unsere jungen
theologischen Kommilitonen diesem „Führer" folgen. Die Ausgabe für
dies Buch wird sich überreich ihnen lohnen.
 
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