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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0001
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AKADEMISCHE MITTEILONGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer-Halbjahr 1914 Nr. 1 Mittwoch, 22. April 1914

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

}Erscheint während des Semesters
^wöchentlich einmal und wird allen
.Studierenden u. Hochschullehrern
Unentgeltlich ins Haus geliefert

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.

Das Prorektorat der Universität für das Studienjahr
Ostern 1914/1915 ist heute an

Herrn Geh. Hofrat Professor Dr. Eberhard Gothein
übergegangen.

Die Studierenden setzen wir hievon in Kenntnis.
Heidelberg, den 24. März 1914.

Der Prorektor:
______ ß. Gottlieb.

Immatrikulations-Kommission.

B ekanntmachung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.

Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariat in die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Inländern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
besuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ausländern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.

Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. April 1914.

Der Prorektor:

__ Gothein.

Sprechstunden

des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
tag von lP/g—12* 1 2/J Uhr.

des Dekans der:

Theologischen Fakultät: Montag und Donnerstag
von 10—11 Uhr im Dekanatszimmer (Neues Kollegien-
haus, Eingang Augustinergasse, 2 Tr.).

Juristischen Fakultät: Dienstag und Donnerstag
von 121/4—123/4 Uhr im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).

Medizinischen Fakultät: Dienstag und Freitag

punkt 8 Uhr im Direktionszimmer der Chirurgischen
Klinik, Operationsbau (Akademisches Krankenhaus).

Philosophischen Fakultät: Dienstag von 81/2—41/2
Uhr und Freitag von 12—1 Uhr im Dekanatszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).

Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Montag, Mittwoch und Freitag von 10—101/2
Uhr im Botanischen Institut (Eingang Plöck, links).

Akademisches Direktorium.

Bekanntmaehnng.

Nach § 16 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, in der Universitätsstadt zu wohnen, der
akademischen Behörde bei der Aufnahme ihre Wohnungen
anzuzeigen und ihr über einen Wechsel derselben je-
weils binnen drei Tagen Mitteilung zu machen.

Das Wohnen ausserhalb der Universitätsstadt kann nur
ausnahmsweise vom Prorektor erlaubt werden.

Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden.
Ausserdem ist, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch
einen Bediensteten der Hochschule notwendig wird, an diesen
eine Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Frist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.

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