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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0010
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Heidelberger Akademische Mitteilungen

arbeitenden Praktikanten des chemischen Laboratoriums zu
entrichten und von Mk. 2 — bezw. Mk. 1.— für das Semester
die im chemischen Laboratorium ganz- bezw. halbtägig ar-
beitenden Mediziner.

Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.

Nähere Auskunft erteilt die akademische
Quästur, bei der auch von jedem unter die Ver-
sicherung fallenden Unfall sofort Anzeige zu
erstatten ist.

Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn diese
nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt wird, liegt
es im Interesse der Versicherten, dass sie obige Bestimmung
sobald als möglich erfüllen.

Der Prorektor:
__ Gothein.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.

Versicherung gegen Diebstahlschaden betr.

Der Versicherung gegen die Folgen körperlicher Un-
fälle (Unfallversicherung) ist mit Wirkung vom Sommer-
semester 1914 ab eine solche gegen Diebstahlschaden
angereiht worden.

Diese Versicherung ist mit der „Albingia“ Hamburg-
Düsseldorfer Versicherungsaktiengesellschaft in Hamburg
abgeschlossen. Sie umfasst alle Diebstähle, welche zum
Nachteil der Studierenden und Hörer, der Dozenten, der
Beamten und aller im Dienste der Universität und An-
stalten tätigen Personen an Kleidern, Gebrauchsgegen-
ständen (ausschliesslich Geld- und Wertsachen) und Fahr-
rädern in den Gebäuden, Höfen, Gärten, etc. der Univer-
sität, ihrer Verwaltungsräume, aller ihrer Institute und
Anstalten (Kliniken, Seminare, Sternwarte, Universitäts-
bibliothek, akademische Lesehalle, Fechthalle und dergl.
sowie in den Räumen zur Erteilung des Reit- und Turn-
unterrichts) verübt werden.

Diebstähle auf den Spielplätzen sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen.

Die Semesterprämie beträgt für den versicherten Stu-
dierenden und Hörer 20 Pfennig; sie wird von der aka-
demischen Quästur eingezogen. Der Höchstbetrag der
Entschädigungssumme für den einzelnen Versicherten be-
trägt 125 Mk. im Semester.

In Bezug auf das Verhalten des Geschädigten wird
zur Beachtung bekanntgegeben:

1. Jeder Diebstahl ist unverzüglich, also
alsbald nach der Entdeckung dem Universi-
täts-Sekretariat zu melden, damit durch
die Kriminalpolizei die nötigen Schritte zur Fest-
stellung des Täters unternommen werden können.
Zuvor ist jedoch von dem Geschädigten durch
Umfrage beim Pförtner, Hausmeister etc. festzu-
stellen, ob nicht eine Verwechslung oder dergl.
vorliegt. Nur im Falle eines Diebstahls
(nicht auch bei sonstigem Verlust) tritt die Ent-
schädigungspflicht für die Versicherungsgesell-
schaft ein.

2. Von den vorhandenen Garderobeeinrichtungen ist
unbedingt Gebrauch zu machen. Es ist unzu-
lässig, Gegenstände auf Bänken, Tischen, Fenster-
gesimsen und dergl. liegen zu lassen. Fahrräder
sind anzusclüiessen oder wenigstens durchSchlösser
festzustellen.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung1.

Es ist in den letzten Jahren vorgekommen, dass in
Mannheim wohnende Studierende, während sie an der Uni-
versität immatrikuliert waren, bei dem in Mannheim

garnisonierenden Teil des 2. Bad. Grenadierregiments Nr. 110
ihrer Militärpflicht genügten und dann bei der Meldung
zur Prüfung die auf diese Weise verbrachten Semester in
Anrechnung brachten.

Wenn es auch bei der guten Eisenbahnverbindung
und kurzen Entfernung zwischen Mannheim und Heidelberg
bisher nicht beanstandet worden ist, dass in Mannheim wohn-
hafte Studierende, während sie an der Hochschule immatriku-
liert sind, ihren Wohnsitz in Mannheim beibehalten und von
dort aus die Hochschule besuchen, so ist doch, so lange solche
Studierende ihrer Militärpflicht in Mannheim genügen,
durch die militärdienstlichen Vorschriften über das Verlassen
der Garnison mit oder ohne Urlaub, ein gleichzeitiges Studium
an der Hochschule auch dann ausgeschlossen, wenn dies der
Dienst als solcher erlaubt, und können deshalb die
beiden auf diese Weise verbrachten Semester
nicht angerechnet werden.

Die Studierenden werden hiervon in Kenntnis gesetzt.

Dpt Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, das Studierende
ausserhalb der Universitäts-Fechtlokale und bei Privat-
Fechtlehrern fechten.

Dies widerspricht den Bestimmungen des § 1 der Fecht-
Ordnung.

Wir machen darauf aufmerksam mit dem Bemerken, dass
gegen diejenigen Studierenden, die gegen dieses Verbot handeln,
disziplinarisch eingeschritten werden wird.

Heidelberg, den 15. April 1914.

Der Prorektor:
__ Gothein.

Knrsus zur Ausbildung von Spielleitern betr.

Den Herren Kommilitonen zur Nachricht, dass in
diesem Sommer wie in den letzten Jahren wieder ein
Kursus zur Ausbildung von Spielleitern
und in der Jugendpflege
abgehalten werden soll, in derselben Weise und in dem-
selben Umfange, wie es an 10 preussischen Hochschulen
geschieht.

Der Kursus umfasst 18 Stunden Vorlesung und 45 Stunden
praktische Uebungen und dauert 8 Wochen. Die Spielstunden
leitet der Univ.-Turnlehrer Lehramtsprakt. Dr. Hogenmüller, die
Vorlesungen halten Prof. Dr. Schönborn und Dr. Rissom. Der
Unterricht ist unentgeltlich. Diejenigen Studierenden, welche
an den Vorlesungen und praktischen Uebungen regelmässig
und mit Erfolg teilgenommen haben, erhalten am Schlüsse
ein Zeugnis als Spielleiter.

Durch Vorlesungen über Jugendpflege und durch Gelände-
übungen hat der Kursus eine zweckmässige Erweiterung erfahren.

Die Teilnahme steht allen Studierenden frei. Es ist er-
wünscht, dass nicht nur die angehenden Lehramtskandidaten,
welche von der erworbenen Fakultas in ihrem Beruf später
praktischen Nutzen haben, sondern auch Theologen, Juristen,
Mediziner, Chemiker p. p. die Gelegenheit benutzen, sich ein-
gehende Kenntnis von der Pflege der Leibesübungen im Freien
als eines unumgänglichen Bedürfnisses zu harmonischer Ent-
wicklung zu erwerben, damit sie in späteren Jahren mithelfen
können, die Erholung des Volkes in richtige, naturgemässe
Bahnen zu lenken und dadurch die Gesundheit zu fördern, die
Sittlichkeit zu heben und die Widerstandskraft gegen Tuber-
kulose, Alkoholismus und geschlechtliche Ausschweifungen zu
stählen.

Die Anmeldungen zur Teilnahme sind an den der-
zeitigen Kursusleiter Dr. Rissom, Chemisches Univ.-
Laboratorium (Sprechst. 12—1 Uhr) zu richten. Die
mündliche Besprechung und Festsetzung des Stunden-
planes findet am Samstag, den 2. Mai, mittags 12
Uhr im Auditorium 2 der Universität statt.

Heidelberg, den 28. April 1914.

Dr. Rissom.
 
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