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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1896/97 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25132#0030
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1896/97

Heidelber&er Akademische Mitteilungen

Nr. 7

Die öffentliclien Sprechstunden in der
Universitiits-Augenklinik

werden täglich, mitAusnahmederSonn-undFeier-
tage, vormittags von lja10 bis 12 Uhr, abgehalten. Die
Einwohner Heidelbergs werden ersucht, sich möglichst früh,
spätestens bis 11 Uhr einzufinden.

In den Sprechstunden finden Unbemittelte und solcbe
Personen, deren Leiden Interesse für den Unterricht hat,
unentgeltlicho Behandlung, desgleichen auch Studierende der
hiesigen Universität. Andere Kranke können nur so-
weit die Zeit es gestattet Berücksichtigung fin-
den. Aerztliche Honorare werden in den Sprechstunden
nicht angenommen, es wird aher erwartet, dass bemittelte
Patienten, welche ausnahmsweise Beratung gefunden haben,
die Kasse der Anstalt mit entsprechenden Gaben bedenken,
welche zu wohlthätigen und Anstaltszwecken verwendet werden.

Am Nachmittag, sowie an Sonn- und Feiertagen, werden
nur Patienten angenommen, welche frische Verletzungen er-
litten haben, oder wegen anderer gefährlicher Erkrankungen
der Augen der sofortigen Behandlung bezw. Aufnahme in
die Anstalt bedürfen.

Sämtliche zur Sprechstunde kommende Patienten haben
sich zunächst an den dienstthuenden ersten Assistenzarzt zu
wenden.

Die Direktiou.

AkadeDiischer Gesang-Verein.

Der akademische Gesang-Ver e in beginnt am
Freitag, den 11. Dezember mit dem Einstudieren eines neuen
Chorwerkes. (Es-dur-Messe von Schubert.) Eine r e c h t
rege Beteiligung seitens der Herren Kommilitonen an den
Proben erscheint noch immer dringend erwünscht.

Diejenigen Herren, welche gewillt sind, an diesen Uebun-
gen teilzunehmen, werden ersucht, sicli zu diesem Zwecke
entweder bei einem der Unterzeichneten anmelden oder Frei-
tag, den ll.Dezember, abends 6 Uhr c. t. im Musik-
zimmer des theologischen Seminars (Schulgasse 2, I) ein-
finden zu wollen.

D e r V o r s t a n d:

R. Leimbach, stud. rer. nat., Balmhofstrasse 5.

H. Wimmenauer, stud. iur., Grabengasse 2.

H. Hecht, stud. phil., Friedrichstrasse 6.

Hochsclmlnaclirichten.

(Auszeiclmungen.) Seine Königliche Hoheit der Gross-
lierzog haben dem Geheimerat Professor Dr. Vincenz Czerny
das Kommandeurkreuz I. Kl. des Ordens Berthold des Ersten
verliehen, den Geheimerat II. Kl. Dr. Adolf Kus smaul zum
Geheimerat I. Kl., den ausserordentlichen Professor Dr. Wil-
helm Fleiner zum Hofrat ernannt, sowie dem Privat-
dozenten Dr. Bernhard v o n B e c k den Charakter als ausser-
ordentlicher Professor verliehen.

(Ernennung.) Seine Königliche Hoheit der Grossherzog
haben den mit der Leitung der astrometrischen Abteilung der
Sternwarte in Heidelberg betrauten Prof. Dr. Valentiner
zum ordentlichen Professor der Astronomie an der Universität
Heidelberg ernannt.

(Preisauf'gaben 1895/96.) Die bei der Universitäts-
feier am 21. November verkündeten Urteile der Fakul-
täten über die eingereichten Preisschriften lauten folgender-
massen:

Für die von der medizinischen Fakultät gestellte
Preisaufgabe ist kein Bewerber aufgetreten; das Zins-

erträgnis der Otto Weber-Stiftung kommt daher in dlesem
Jahre nicht zur Vergebung.

Das von der theologischen Fakultät aufgestellte
TJiema war:

„Die Heidelbergei' Disputation Luthers in ihrem
Verhältnis zu Augustin, zur mittelalterlichen Mystik
und zu den fünfundneunzig Thesen.“

Es ist eine Arbeit iiber dasselbe eingegangen, mit
dem Motto: „Nil sine magno vita labore dedit mortalibus.“
Das Urteil der Fakultät lautet:

„Der Verfasser der Arbeit mit dem Motto: „Nil
sine magno vita labore dedit mortalibus“ hat das ge-
stellte Thema: Die Heidelberger Disputation Luthers in
ihrem Verhältnis zu Augustin, zur mittelalterlichen My-
stik und zu den fünfundneunzig Thesen“ erweitert zu
einer Darstellung der Heidelberger Disputation selbst.
Da eine solclie Darstellung nicht verlangt war, kann
dieser Teil seiner Arbeit, der der entschieden minder
gelungene ist, bei der Beurteilung ausser Betracht bleiben.
Die Augustinisclie Grundlage der Heidelberger Thesen
liat der Verfasser richtig herausgefunden und zutreffend
dargestellt. Methodisch richtig war es, dass er zunäcJist
feststellte, welche Schriften Augustins Luther im Jalire
1518 nachweisbar kannte, um dann zu ermitteln, in
welchen Tliesen ein Einfluss dieser Schriften erkennbar
ist. In dem zweiten Teile ist das Verhältnis der Sätze
Luthers zu den Grundgedanken der deutschen Mystik
richtig geschildert. Statt der verlangten Vergleichung
der Heidelberger Sätze mit den fünfundneunzig Witten-
I berger Thesen giebt der Verfasser in seinem dritten
Teile eine Betrachtung über die Stellung der Heidel-
berger Tliesen in der Entwickelung Luthers zum ße-
j formator. Er versäumt dabei darzuthun, wie der strenge
Paulinismus der Heidelberger Sätze den Standpunkt der
sechsten und siebenten Wittenberger These überwunden
liat, während der Fortschritt in Betretf der Lelire von
den Werken und vom Aldass richtig dargestellt ist.
Indem der Verfasser sich nicht streng genug an die
gegebene Fragestellung anschloss, hat er den Umfang
seiner Arbeit erweitert, ohne dadurch ihren Wert zu
erhöhen. Da aber gerade die auf das Thema sich be-
ziehenden Teile mit grossem Fleiss und gutem Urteil
gearbeitet sind, und namentlich die Darstellungsgabe
des Verfassers aJles Lob verdient, bescliloss die Fakul-
tät, der Arbeit mit dem Motto: „Nil sine magno vita
labore dedit mortalibus“ den Preis zu erteilen.“

Nach Eröffnung des Umschlags mit dem oben an-
gegebenen Motto zeigt sicJi als Verfasser der Preis-
schrift:

Karl Bauer, cand. theol. aus F1rankfurt a. M.

Die juristische Fakultät liatte zur Preisbewerbung
folgende Aufgabe gestellt:

„Vergleichung der Haftung aus der Lex Aquilia,
wie diese in den beiden Titeln Instit. 4, 3 und
Digest. 9, 2 sich darstellt, mit der aus dem ßeichs-
haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871.“

Bei der Fakultät sind zwei Arbeiten eingegangen,
mit fast gleichen Vorzügen und Mängeln. Beide Be-
werber haben mit ersichtlichem Interesse, auch nicht
oline F'leiss gescJirieben, sie drücken sich klar und ver-
ständlicli aus und dokumentieren iiberhaupt Talent. Aber
beide zeigen auch, dass ihnen eine streng wissenschaft-
liche Schulung abgeht, und haben zum grossen Bedauern
der Fakultät unterlassen, das leicht ixbersichtliche römi-
sche Quellenmaterial systematisch zu durchforschen. Die
Fakultät handelt deshalb nur im Interesse der Kandi-
daten selber, wenn sie dieselben auf diese Liicke in ihrer
Bildung durch Verweigerung des Preises hinweist, zu-
 
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