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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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Nr. 3 (7. November 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0013
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPREOHT- KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter-Halbjahr 1914/15 Nr. 3 Samstag, 7. Novemher 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Immatrikulations-Kommissioii.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen

Zeugnisse in der K a n z I e i während der Stunden von 9 bis

12 Uhr zu bewirken.

Angehörige von Nationen, die mit Deutschland
im Kriege stehen, sind von der Immatrikulation
ausgeschlossen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Xnländern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
besuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ausländern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. Oktober 1914.

Der Prorektor:
Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntniachnng;.

Die Jahresfeier der Universitiit fiir 1914 betr.
Die Universität wird die Erinnerungsfeier an ihren
zweiten Griinder, Grossherzog Karl Friedrich von Baden,
verbunden mit der akademischen Preisverteilung am
Samstag, den 21. November lf. Js.
vormittags 11 Uhr mit einem akademischen Akt im
Saale des Neuen Kollegienhauses begehen.

Die Studierenden sind zu dieser Feier freundlieh
eingeladen.

Heidelberg, den 1. November 1914.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Es ist wiederholt vorgekommen, dass ältere vor dem
Staatsexamen stehende Studierende sich zwar an der Hoch-
sehule immatrikulieren lassen bezw. das akademische Bürger-
recbt beibehalten, sich aber nicht studienbalber

am Orte der Hochschule aufhalten, sondern sich
in ihre Heimat begeben, um sich dort auf das Staats-
examen vorzubereiten, gleichwohl aber die so verbrachten
Studiensemester bei der Meldung zur Staatsprüfung als an der
Hochschule verbrachte Studiensemester zur Anrechnung bringen.
Eine derartige üebung widerspricht durchaus den bestehenden
Bestimmungen wie den akademischen Vorschriften und bat auch
eine wesentliche Schädigung einer entsprechenden Ausbildung
zur Folge.

Die Prüfungsbehörden sind zur strengsten Prüfung der
Nachweise über das Studium der Kandidaten veranlasst
und es wird die Zurückweisung von Kandidaten
von der Prüfung erfolgen, sobald sich hierbei ergibt,
dass die betr. Kandidaten nicht während der vorgeschriebenen
Studienzeit ihre Studien auch wirklich an der Hochschule
betrieben haben und an solcher anwesend waren.

Die Herren Studierenden werden darauf aufmerksam
gemacht mit dem Bemerken, dass wir gegen Zuwiderhandelnde
wegen Ungehorsams gegen die Anordnungen der akademischen
Behörden disziplinarisch einschreiten werden.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Engerer Senat.

Bekanntniaclinnj;.

Die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker,
hier

Ernennung der Prüfungskommission fiir
das Prüfungsjahr 1914/15 betr.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 18.
August 1894, die Prüfung der Nahrungsmittelchemiker betr.,
(Ges.- u.V .-Bl. No. XXXVIII S. 370) hat das Gr. Ministerium
des Innern mit Erlass vom 28. September 1914 No. 46246
für die Kommission zur Prüfung von Nalmingsmittelchemikern
an der Universität Heidelberg für das Prüfungsjahr 1914/15
ernannt:

1. zum Vorsitzenden:

den Grossh. Amtsvorstand Geh. Regierungsrat Jolly in
Heidelberg.'

2. zu Mitgliedern;

a) für die Vorprüfung:

für Chemie: Geh. Rat Professor Dr. Curtius und Professor
Dr. Jannasch,

für Botanik: Geh. Hofrat Professor Dr. Klebs,
für Physik: Geh. Rat Professor Dr. Lenard;

b) für die Hauptprüfung:

für Chemie: Geh. Rat Professor Dr. Curtius und Professor
Dr. Jannasch,

für Botanik: Geh. Hofrat Professor Dr. Klebs.

Heidelberg, den 30. September 1914.

Der Prorektor:
_ Gotliein.
 
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