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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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Nr. 9 (9. Januar 1915)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0037
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS - UNlVERSITÄT ZD BEIDELBERG

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschuliehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgegeben von J. Hörning
Universftäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Wlnter'HalJjjahr 1914/15

Nr. 9

Samstag, 9. Januar 1915

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Sprechstunden

des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
tag von 12—1 Uhr.

des Dekans der:

Theologischen Fakultät: Montag bis Donnerstag
12—1 Uhr in der Wohnung Bergstrasse 29, 2 Tr.

Juristischen Fakultät: Dienstag bis Donnerstag
von 12V4—12 3/4 Uhr im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).

M edi zinischen Fakultät: Dienstag und Freitagpunkt
11 Uhr im Direktionszimmer der Anatomie (Brunnengasse).

Philosophischen Fakultät: Dienstag und Freitag von
3 x/2—4’/4 Uhr in der Wohnung, Ziegelhäuser Landstr. 19.

Naturwissenschaftlich -mathematischen Fa-
kultät: Montag, Mittwoch und Freitag von 10—10V2
Uhr im Chemischen Institut (Akademiestrasse 5).

Akademisclies Direktorium.

Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1914/1915 betr.

I. Die von den fiinf Fakultäten fiir das Studien-
jahr 1913/1914 aufgesteilten Preisaufgaben werden mit
Genehmigung- des Ministeriums des Kultus und Unter-
richts nachstehend nochmals zur Kenntnis der Herren
Studierenden gebracht:

Von der theologischen Fakultät:

„Der kulturelle Hintergrund der Patriarchen-
sagen in der Genesis soll beschrieben und auf seine
Verwendbarkeit für die Zeichnung der Vorgeschichte
Israels gepriift werden.“

Von der juristischen Fakultät:

,Enthielt'die formula Publiciana das Erfordernis
der bona fides?

Von der medizinischen Fakultät:

„Studien iiber Einheilung von Paraffin und
Fettgewebe (eventuell anderen Substanzen) zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“.

Von der pliilosophischen Fakultät:

I. Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre:

„Es sollen die Fehler der vergleichenden Finanz-
statistik dargelegt, die Fehlerquellen untersucht
und die Möglichkeiten, zu einer Finanzstatistik zu
gelangen, die volkswirtschaftliche Schliisse erlaubt,
erwogen werden.“

II. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:

„Die den babylonisch-assyrischen Gottheiten in
den astrologischenlnschriftenzugeschriebenen Eigen-
schaften und Handlungen sind eng begrenzt. Die
Fakultät wünscht eine Untersuchung darüber, wie

weit sich der Umkreis der hier ausgedrückten Vor-
stellungen mit denen der religiösen in den Keil-
inschriften niedergelegten Literatur berührt oder
deckt, und wieviel davon eventuell sumerisches
Erbgut sein kann.“

III. Aus dem Gebiete der englischen Philologie:

„Die Reste des heidnischen Mythus und Aber-
glaubens bei den Angelsachsen“.

Von der naturwissenschaftlich-mathematisclien
Fakultät:

„Untersuchungen über den Bau der Statocysten
einiger dekapoder Crustaceen“.

Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs
fiir diese Preisaufgaben sind:

a) der Verfasser muss im Sommersemester 1914
Studierender der Universität Heidelberg gewesen sein;

b) die Abhandlungen sind längstens am 15. Oktober
1915 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem ver-
siegelten Umscldag enthalten sein, wejcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leser-
licher Schrift gefertigt sein;

e) die preisgekrönten oder mit einem „accessit“
versehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv,
dürfen aber unter den gleichen Bedingungen wie die
Inaugural-Dissertationen gedruckt werden.

II. Für das Studienjahr 1914/1915 sind folgende
Preisaftfgaben gestellt:

Von der theologischen Fa,kultät:

„Die religiöse und die ethische Beurteilung des
Krieges.“

Von der juristischen Fakultät:

„Das Wiederauf'nahmeverfahren im Strafprozess,
seine Notwendigkeit, seine Mängel und deren Re-
form.“

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Das Pcrsonal-Ucrzcicbnis der
Kuprecbt-Karls-Universität

für das jetzige Halbjahr ist soeben erschienen und
zu 75 Pfg. erbältlich in den Buchhandlungen und in der

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