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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0060
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AKADEMISCHE MITTEILÜNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPRECHT -KARLS - ÜNIVERSITÄT ZU HEIDELDERG

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Herausgfegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

WLnter^Halbjahr 1914/15

Nr.l

Mittwoch, 21. Oktober 1914

Die Herren Studierenden woiien in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

UNIYEESITÄT HEIDELBEEG.

BEKANNTMACHUNG.

Den Hochschulbetrieb während der Kriegszeit betr.

Das Winter-Semester 1914/15 wird in der bisher üblichen Weise eröffnet.
Anmeidungen werden vom 15. Oktober 1914 ab auf der Universitäts-Kanzlei entgegengenommen.

Erster Immatrikulationstermin: 23. Oktober 1914.

Letzter Immatrikulationstermin: 12. Dezember 1914.

Studierende, die durch den Krieg verhindert waren, sich bis dahin zu
melden, werden ausnahmsweise noch bis zum 1. Februar 1915 aufgenommen.

Die Anmeldung der in Militärdiensten usw. stehenden (einschliesslich
der verwundeten oder kriegsgefangenen) Studierenden kann schriftlich auch
durch Angehörige erfolgen.

Vorzulegen ist: das Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa
schon besuchten Hochschulen, ausserdem ein Führungsattest. wenn die Anf-
nahme nicht unmiltelbar nach dem Abgang von -
stattfindet. =„

Das Belegen von Vorlesungen und Uebungen ist nur solchen S^- 11
Heidelberg' oder dessen nächster Umgebung wohiE.

Vorlesungen besuchen. = 2

Die Studierenden haben sich vor dem BelE -
Kanzlei anzumelden. =■•

Die durch den Krieg vom Belegen abgehaIt(E_r
dem Prorektor allgemein vom Belegen von VorlesE
freiung von der Zahlung der Beiträge zur Kranke=fo
ausschuss, der Bibliotheksgebühr und der VersicheE- 11 Cü
Studierenden spätestens von Anfang Februar 1915 ;E. .C
sächlich Vorlesungen zu hören, wird ihnen das nac= a ^

Die Vorlesungen beginnen Ende Oktober 1914. Für die im Felde stelE

Vorlesungen — soweit möglich — von anderen D<E" q
Abhaltung der Hauptvorlesungen ist Sorge getrage =-S?
wird aufrecht erhalten. T

Heidelberg, den 2. Oktober 1914.

Engerer Senat.

Iminatrikulations-Kommission.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen, Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z 1 e i während der Stunden von 9 bis
12 Uhr zu bewirken.

Angehörige von Nationen, die mit Deutschland
im Kriege stehen, sind von der Immatrikulation
ausgeschlossen.

= CD

Bei der Anmeld -

1. von Inländ=-
Abgangszeugnis von EJ5

besuchten Hochs< -
ausserdem polizeilic ="
nahme hier nichtE-^
der Schule oder '=_

2. von AnslätE n
ausser diesen Zeugn -
Ferner ist bei d<ET

wohnung anzugeben. =-^
Heidelberg, den E.

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