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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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Nr. 5 (21. November 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0021
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RDPRECHT - KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELRERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

WlnteMIalbjahr 1914/15 Nr. 5 Samstag, 21. November 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Immatrikulations-Kommission.

Bekanntmachung.

Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters äm Schlusse jeder Woche statt.

A n m e 1 d u n g e n zur Immatrikulation werden nur an den
vier ersten Wochentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z I e i während der Stunden von 9 bis
12 Uhr zu bewirken,

Angehörige von Nationen, die mit Deutschland
im Kriege stehen, sind von der Immatrikulation
ausgeschlossen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Inländern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
besuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ausliindern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.

Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. Oktober 1914.

Der Prorektor:

_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Kekanntmachnng.

Die Jahresfeier der Universität für 1914 hetr.

Die Universität wird die Erinnerungsfeier an ihren
zweiten Gründer, Grossherzog Karl Friedrich von Baden,
verbunden mit der akademischen Preisverteilung am

8amstag, den 21. November lf. Js.
vormittags 11 Uhr mit einem akademischen Akt im
Saale des Neuen Kollegienhauses begehen.

Die Studierenden sind zu dieser Feier freundlich
eingeladen.

Heidelberg, den 1. November 1914.

Der Prorektor:

■ Gothein.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.

Unfallversicherung betr.

Die Studierenden werden gegen Unfall versichert;
für die Hörer ist die Yersicherung fakultativ.

Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle,
welche den Studierenden usw. in den Bäumen der Uni-
versität und den zu ihr gehörigen Lehrgebäuden

(auch Turn-, Fecht- und Reithalle bei Uebungen unter Leitung
eines Lehrers) — und nach erfolgtem Belegen der Vorlesungen
auf dem Wege von und zu den belegten Vorlesungen
— etwa ‘/4 bis */2 Stunde vor oder nach diesen — oder
nachweisbar auf dem Gange zu oder von der Universität und
ihren Instituten (z. B. Bibliothek usw.) im Bereiche der Stadt
sowie bei Exkursionen zustossen, die in Begleitung
eines Lehrers oder Sachverständigen stattfinden.

Eingeschlossen in die Versicherung sind Blutvergif-
tungen, sofern der Beweis erbracht wird, dass dieselben
gleichzeitig mit einer äusserlich sichtbaren, durch einen Un-
fall herbeigeführten Verletzung entstanden sind oder sich
unmittelbar an eine solche angeschlossen haben, ferner bei
Medizinern alle Infektionen, bei denen während der
Berufstätigkeit nächweislich der Ansteckungsstoff durch
äussere Verletzungen oder durch Einspritzen infektiöser
Massen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt
ist, sodann Verletzungen, die' durch Misshand-
lungen seitens Geisteskranker zugefügt werden.

Die Studierenden usw. der Medizin haben eine
Semesterprämie von 80 Pfg., alle übrigen von 50 Pfg.
zu bezahlen; Zusatzprämien von Mk. 3.— bezw. Mk. 1.50
für das. Semes'ter haben die den ganzen bezw. halben Tag
arbeitenden Praktikanten des chemischen Laboratoriums zu
entrichten und von Mk. 2.— bezw. Mk. 1.— für das Semester
die im chemischen Laboratorium ganz- bezw. halbtägig ar-
heitenden Mediziner.

Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.

Nähere Auskunft erteilt die akademische
Quästur, bei der auch von jedem unter die Ver-
sicherung fallenden Unfall sofort Anzeige zu
erstatten ist.

Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn diese
nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt wird, liegt
es im Interesse der Versicherten, dass sie obige Bestimmung
sobald als möglich erfüllen.

Der Prorektor:

Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntxaachung\

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Frist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.
 
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