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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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Nr. 6 (28. November 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0025
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AKADEMISCHE MITTEILDNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELRERG

Iierausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Wlnter^Halbjahr 1914/15 Nr. 6 Samstag, 28. November 1914

Die Kerren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarie, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Iminatrikulations-Kommission.

Bekanntmachung.

Die Immatvikulation findet in deu ersten Wochen des
Semesters am Schlusse jeder Woche statt.

Anmeldungen zur Immati-ikulation werden nur an den
vier ersten Wo chentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Zeugnisse in der K a n z 1 e i während der Stunden von 9 bis

12 Uhr zu bewirken.

Angehörige von Nationen, die mit Deutschland
im Kriege stehen, sind von der Immatrikulation
ausgeschlossen.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. von Inliindern:

Abgangszeugnis von der Schule u n d von den etwa schon
hesuchten Hochschulen,

ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;

2. von Ausliindern:

ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatsehein.
Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.

Heidelberg, den 15. Oktober 1914.

Der Prorektor:

/_ Gotliein.

Akademisches Direktorium.

Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1914/1915 betr.

I. Die von den ffinf Fakultäten fnr das Studien-
jahr 1913/1914 anfgestellten Preisaufgaben werden mit
Genehmignng des Ministeriums des Kultus und Unter-
richts nachstehend nochmals zur Kenntnis der Herren
Studierenden gebracht:

Yon der theologischen Fakultät:

„Der kulturelle Hintergrund der Patriarchen-
sagen in der Genesis soll beschriehen und auf seine
Verwendbarkeit für die Zeichnung der Vorgeschichte
Israels geprüft werden.“

Von der juristischen Fakultät:

,Enthielt die formula Publiciana das Erfordernis
der bona fides?

Von der medizinischen Fakultät:

„Studien iiber Einheilung von Paraffin und
Fettgewebe (eventuell anderen Substanzen) zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“.

Von der philosophischen Fakultät:

I. Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre:

„Es solle.n die Eeliler der vergleichenden Finanz-
statistik dargelegt, die Fehlerquellen untersucht
und die Möglichkeiten, zu einer Finanzstatistik zu
gelangen, die volkswirtschaftliche Schliisse erlaubt,
erwogen werden.“

II. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:

„Die den babylonisch-assyrischen Gottheiten in
den astrologischenlnschriftenzugeschriebenen Eigen-
schaften und Handlungen sind eng begrenzt. Die
Fakultät wünscht eine Untersuchung darüber, wie
weit sich der Umkreis der hier ausgedrückten Vor-
stellungen mit denen der religiösen in den Keil-
inschriften niedergelegten Literatur berührt oder
deckt, und wieviel davon eventuell sumerisches
Erbgut sein kann.“

III. Aus dem Gebiete der englischen Philologie:

„Die Keste des heidnischen Mythus und Aber-
glaubens bei den Angelsachsen“.

Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
Fakultät:

„Untersuchungen iiber den Bau der Statocysten
einiger dekapoder Crustaceen“.

Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs
für diese Preisaufgaben sind:

a) der Verfasser muss im Sommersemester 1914
Studierender der Universität Heidelberg gewesen sein;

b) die Abhandlungen sind längstens am 15. Oktober
1915 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem ver-
siegelten Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Motto überschriehen ist;

d) die Iibergebene Abhandlung muss in gut leser-
licher Schrift gefertigt sein;

e) die preisgekrönten oder mit einem „accessit“
versehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv,
dürfen aber unter den gleichen Bedingungen wie die
Inaugural-Dissertationen gedruckt werden.

II. Für das Studienjahr 1914/1915 sind folgende
Preisaufgaben gestellt:

Von der theologischen Fakultät:

„Die religiöse und die ethische Beurteilung des
Krieges.“

Von der juristischen Fakultät:

„Das Wiederauf'nahmeverfahren im Strafprozess,
seine Notwendigkeit, seine Mängel und deren Re-
form.“
 
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