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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1913/14 — Heidelberg, 1914-1915

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Nr. 6 (28. November 1914)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25139#0026
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Heibelbergeb Akabemischb Mitteiluhgeis

Yon der rae dizinis chen Fakultät:

„Plastisclie Anatomie der Leitungsbahnen des
menschlichen Centralnervensystems. “

Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
F akultät:

BDie Idee der Pade’schen Tafel ist in Verfol-
gung mehrerer Ansätze von Hermite und Pincherle
auf den Fall von zwei oder mehr Potenzreihen aus-
zudehnen. Dabei soll nicht nur die formale Seite
des Problems erledigt, sondern auch die Frage der
Convergenz wenigstens nach einigen Eichtungen
untersucht werden.“

Von der pliilosophischen Fakultät werden im Ein-
verständnisse mit Grossh. Ministerium des Kultus
und Unterrichts keine neuen Preisaufgaben gestellt.

Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs
für die unter II. genannten Preisaufgaben sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe
seiner Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger
sein und darf noch keinen akademischen Grad besitzen;

b) die Abhandlungen sind längstens amlö. Oktober
1915 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfasser muss in einem ver-
siegelten Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie
die Abhandlung mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leser-
licher Schrift gefertigt sein;

e) die preisgekrönten oder mit einem „accessit“
versehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv,
dürfen aber unter den gleichen Bedingungen wie die
Inaugural-Dissertationen gedruckt werden.

Sodann ist gemäss den Bestimmungen der Hofrat
M o o s ’ schen Stipendien-Stiftung von dem Direktor der
Ohrenklinik als Preisfrage aufgestellt und von der me-
dizinischen Fakultät genehmigt worden:

„In den als „Hiatus subarcuatus“ bezeichneten
Gebilde münden, soweit bisher bekannt, Blutgefässe,
die aus dem Warzenfortsatz stammen, in die Dura
mater ein; wahrscheinlich gehen von dieser Stelle
aus Gefässe auch auf die Hirnrinde über, und allem
Anscheine nach sind auf diesem Wege Fortleitungen
von Entzündungsprozessen aus dem Ohre zum Ge-
hirn möglich. Es wird gewünscht, dass iiber die
Blut- und Lymphgefässe des Canalis subarcuatus
und ihre Verbindungen mit der Dura und Hirnrinde
an Embryonen und womöglich auch an Erwachsenen
Untersuchungen angestellt werden.“

Zur Bearbeitung der Preisaufgabe sind zugelassen die
Studierenden und Assistenten der Universität Heidelberg.

Der Verfasser der als preiswürdig befundenen Arbeit
erhält das 3' jährige Zinserträgnis der Hofrat Moos-
Stiftung.

Bearbeitungen sind spätestens am 1. Mai 1916 auf
dem Universitäts-Sekretariat abzugeben, sie müssen, wie
der ihr beizulegende versiegelte Umschlag, der den
Namen des Verfassers enthält, mit einem Motto über-
schrieben sein.

Heidelberg, den 21. November 1914.

Der Prorektor:

\ :_ • Gothein.

Engerer Senat.

Bekanntmachnn g.

Versicherung gegen Diebstahlschaden betr.

Der Versicherung gegen die Folgen körperlicher Un-
fälle (Unfallversicherung) ist mit Wirkung vom Sommer-
semester 1914 ab eine solche gegen Diebstahlschaden
angereiht worden.

Diese Versicherung ist mit der „Albingia“ Hamburg-

Ditsseldorfer Versicherungsaktiengesellschaft inHamburg
abgeschlossen. Sie umfasst alle Diebstähle, welche zum
Nachteil der Studierenden und Hörer, der Dozenten, der
Beamten und aller im Dienste der Universität und ihrer
Institute und Anstalten tätigen Personen an Kleidern,
Gebrauchsgegenständen (ausschliesslich Geld- und Wert-
sachen) und E’ahrrädern in den Gebäuden, Höfen, Gärten
usw. der Universität, ihrer Verwaltungsräume, aller ihrer
Institute und Anstalten (Kliniken, Seminare, Sternwarte,
Universitätsbibliothek, akademische Lesehalle, Fechthalle
und dergl. sowie in den Räumen zur Erteilung des Reit-
und Turnunterrichts) verübt werden.

Diebstähle auf den Spielplätzen sind von der Ver-
sicherung ausgeschlossen.

Die Semesterprämie beträgt für deq, versicherten Stu-
dierenden und Hörer 20 Pfennig; sie wird von der aka-
demischen Quästur eingezogen. Der Höchstbetrag der
Entschädigungssumme für den einzelnen Versicherten be-
trägt 125 Mk. im Semester.

In Bezug auf das Verhalten des Geschädigten wird
zur Beachtung bekanntgegeben:

1. Jeder Diebstahl ist unverzüglich, also
alsbald nach der Entdeckung dem U n i v e r s i -
täts-Sekretariat zu melden, damit durch
die Kriminalpolizei die nötigen Schritte zur Fest-
stellung des Täters unternommen werden können.
Zuvor ist jedoch von dem Geschädigten durch
Umfrage beim Pförtner, Hausmeister usw. festzu-
stellen, ob nicht eine Verweclislung oder dergl.
vorliegt. Nur im E’alle eines Diebstahls
(nicht auch bei sonstigem Verlust) tritt die Ent-
schädigungspflicht für die Versicherungsgesell-
schaft ein.

2. Von den vorhandenen Garderobeeinrichtungen ist
unbedingt Gebrauch zu machen. Es ist unzu-
lässig, Gegenstände aufBänken, Tischen, Fenster-
gesimsen und dergl. liegen zu lassen. Fahrräder
sind anzuschliessen oder wenigstens durchSchlösser
fest zu stellen.

Der Prorektor:

_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachnng;.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:
Gothein.

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„Luftfahrerdank“

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JOS. MÜNCH - HOFLIEFERANT

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