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Borgnet: Etuiles rui· le regne de Charles le Simple.
durch Brief und Siegel den Normännern das, was sie längst er-
obert hatten. Er nahm diesen Entschluss iu Uebereinstimmung
mit den Grossen seines Reichs, den einzigen Repräsentanten der
ganzen Nation. Wenn daher eine Schmach auf dem Abtretungs-
vertrag haftet, so fällt diese auf diese Reichsversammlung, beste-
hend aus Leuten, die alle Mittel in Händen hatten, das Gebiet
unverletzt zu erhalten und Frankreichs Ehre zu retten.“ Zu die-
sen Worten Depping’s fügt Herr Borgnet hinzu: dass man bei
der Beurtheilung des Benehmens der letzten Carolinger gegen die
Normänner die Worte der Chronikenschreiber der spätem Zeiten
zu buchstäblich genommen hat. Ja, es ist wahr, die Nachkommen
Carl’s des Grossen haben, um die Seeräuber abzuhalten, öfter das
Gold als das Eisen angewendet; aber gewöhnlich gaben sie, wenn
sie dies thaten, nur der zu beklagenden Nothwendigkeit nach. Odo,
Robert, Rudolf, diese drei ersten Könige aus Capetingischen Hause,
haben sie nicht auch Tribut bezahlt? Dies waren doch fähige
und kräftige Fürsten, würden sie das gethan haben, wenn sie es
hätten vermeiden können? Man hat aber ihre Zugeständnisse an
die Normänner nicht beachtet, während man zur Entschuldigung
der letzten Carolinger die Verlegenheit, worin sie sich befanden,
gar nicht n Rechnung gebracht hat.
Vier Schriften, welche Ref. der Güte des Verf. verdankt, will
er am Schlüsse noch erwähnen, zwei, um ihre Titel zur Kenntnis»
des Publicums zu bringen, zwei andere, um ihrer vielleicht ein-
mal ausführlicher zu gedenken. Die zwei ersten sind:
1. Literarische Sympathien der industriellen Buchmacher ei.
Ein Beitrag zur Geschichte der neueren englischen Lexicographie
von Dr. J. G. Flügel, Consul der Vereinigten Staaten von Nord-
america; nebst einem Vorwort von Professor Br. Gottfried Bier-
mann, Comthur des k. sächs. Civilverdienstordens, Ritter des k.
miss. Stanislaus-Ordens etc. Leipzig 1843. In Commission bei Au-
gust Weichardt. IV. und 41 S. in gr. 8.
2. Heber das Werk: La Russie en 1839. Par le marquis de Custine von
N. Gr et s c h, aus dem Russischen übersetzt von W. von Kotzebue,
Paris. Quai Malaquais Nr. 15 Comptoir des Buchdruckervereins.
Heidelberg bei Karl Groos. 9Ά S. 8.
Nr. 1. darf hier nicht berührt werden, weil der Herr Hofrath
Rühr darüber Alles gesagt bat, was Ref. etwa sagen könnte.
Borgnet: Etuiles rui· le regne de Charles le Simple.
durch Brief und Siegel den Normännern das, was sie längst er-
obert hatten. Er nahm diesen Entschluss iu Uebereinstimmung
mit den Grossen seines Reichs, den einzigen Repräsentanten der
ganzen Nation. Wenn daher eine Schmach auf dem Abtretungs-
vertrag haftet, so fällt diese auf diese Reichsversammlung, beste-
hend aus Leuten, die alle Mittel in Händen hatten, das Gebiet
unverletzt zu erhalten und Frankreichs Ehre zu retten.“ Zu die-
sen Worten Depping’s fügt Herr Borgnet hinzu: dass man bei
der Beurtheilung des Benehmens der letzten Carolinger gegen die
Normänner die Worte der Chronikenschreiber der spätem Zeiten
zu buchstäblich genommen hat. Ja, es ist wahr, die Nachkommen
Carl’s des Grossen haben, um die Seeräuber abzuhalten, öfter das
Gold als das Eisen angewendet; aber gewöhnlich gaben sie, wenn
sie dies thaten, nur der zu beklagenden Nothwendigkeit nach. Odo,
Robert, Rudolf, diese drei ersten Könige aus Capetingischen Hause,
haben sie nicht auch Tribut bezahlt? Dies waren doch fähige
und kräftige Fürsten, würden sie das gethan haben, wenn sie es
hätten vermeiden können? Man hat aber ihre Zugeständnisse an
die Normänner nicht beachtet, während man zur Entschuldigung
der letzten Carolinger die Verlegenheit, worin sie sich befanden,
gar nicht n Rechnung gebracht hat.
Vier Schriften, welche Ref. der Güte des Verf. verdankt, will
er am Schlüsse noch erwähnen, zwei, um ihre Titel zur Kenntnis»
des Publicums zu bringen, zwei andere, um ihrer vielleicht ein-
mal ausführlicher zu gedenken. Die zwei ersten sind:
1. Literarische Sympathien der industriellen Buchmacher ei.
Ein Beitrag zur Geschichte der neueren englischen Lexicographie
von Dr. J. G. Flügel, Consul der Vereinigten Staaten von Nord-
america; nebst einem Vorwort von Professor Br. Gottfried Bier-
mann, Comthur des k. sächs. Civilverdienstordens, Ritter des k.
miss. Stanislaus-Ordens etc. Leipzig 1843. In Commission bei Au-
gust Weichardt. IV. und 41 S. in gr. 8.
2. Heber das Werk: La Russie en 1839. Par le marquis de Custine von
N. Gr et s c h, aus dem Russischen übersetzt von W. von Kotzebue,
Paris. Quai Malaquais Nr. 15 Comptoir des Buchdruckervereins.
Heidelberg bei Karl Groos. 9Ά S. 8.
Nr. 1. darf hier nicht berührt werden, weil der Herr Hofrath
Rühr darüber Alles gesagt bat, was Ref. etwa sagen könnte.