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646 Lorentzen: Adresse der Ständeversammll. von Itzehoe und Roeskilde.
fand und Hannover, und dass Schleswig und Holstein unzertrennlich ver
bunden sind, einleuchtend zu machen, theilt Herr Lorentzen zuerst
ganz kurz das Geschichtliche über die oldenburgische Regentenlinie bis
zum Ende des siebenzehnten Jahrhunderts mit, dann fährt er fort:
„Seit der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ist man in viel-
facher Beziehung bemüht gewesen, das staatenrechtliche Yerhältuiss der
Union zwischen dem Königreiche und den Herzogthümern zu verwischen
und an seine Stelle eine wirkliche Staatseinheit zu setzen; und in jener
Zeit allgemeinen Mangels an politischem Leben ist es gelungen, in den
Finanzen, im Heerwesen, und in vielen andern Beziehungen eine Vermi-
schung beider Staaten einzuführen, die eben so sehr den Wünschen als
den Rechten der Herzogtümer widerspricht, welche eben dadurch zu
einem Opfer fremdartiger Strebungen gemacht werden. Aber das staats-
rechtliche Verhältniss selbst ist dadurch nicht aufgehoben, konnte selbst
durch den einseitigen Willen des Landesherrn nicht aufgehoben werden;
wie es denn auch von Allen bis auf den regierenden Herzog herab an-
erkannt ist; aber es würde gelten, wenn es auch von ihnen nicht aner-
kannt wäre. Es wird die Sache der Herzogtümer seyn, sich einen fac-
tischen Zustand zu erkämpfen, welcher ihrem rechtlichen Verhältniss
eben so sehr wie ihren Wünschen entspricht.“
Diesem folgt die nähere Erörterung der Rechte der Herzogtümer
und die Angabe der bestehenden Verhältnisse. S. 8 fährt Herr Lo-
rentzen fort:
„Seit einer Reihe von Jahren hatte man von Dänemark aus in den
Ständeversammlungen, in der Presse und in den Volksversammlungen die
frevelhaftesten Angriffe auf die staatsrechtliche Selbstständigkeit der Her-
zogtümer gemacht. Um in die geschlossene Opposition, welche sich
ihnen entgegenstellte, ein Loch zu brechen, suchte man von dänischer
Seite die ländliche Bevölkerung des nördlichen Schleswig, welche, wie
das in allen Grenzgebieten der Fall ist, aus deutschen und dänischen
Bestandteilen gemischt ist, durch alle möglichen Mittel, rechtliche und
unrechtliche, zu dem Glauben zu verleiten, dass sie von ihren deutschen
Beamten geknechtet würden. Aber auch diess wollte nicht recht gelin-
gen.“ — — Weiter unten folgt dann, wie seit 1842 der Streit in der
schleswigschen Ständeversammlung von beiden Seiten mit Heftigkeit ge-
führt ward, wie sich die jütländische Ständeversammlung in Viborg eine
 
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