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838

Streuber: De inscriptionibus numer. Saturn.

eben neuere Gelehrte eine metrisdie Form und ein saturnisdies Versmass
zu erkennen glaubten, sind es zunächst, welche in eben dieser Bezie-
hung hier näher geprüft und untersucht werden. Es kommen zuerst
die Nenien oder Klagelieder bei Leichenbegängnissen und dergleichen
zur Sprache, welche der Verf., der sich auch mit der Etymologie des
Wortes (p. 9. 43.) beschäftigt und den Ursprung der ganzen Sitte aus
dem Orient ableitet, mit allem Recht unter die Volkspoesie rechnet, wie
diess auch Ref. mit voller Ueberzeugung in der dritten Auflage seiner
Rom. Lit. Gesch. I. p. 99. gethan hat; eben desshalb kann er auch in
diesen, von gedungenen Weibern abgesungenen, auf einer niedern Stufe
volkstümlicher Poesie sich haltenden Liedern keineswegs das finden, was
Niebuhr u. A. darin linden wollten, indem sie die bekannten Scipioni-
schen Grabschriften als solche vollständige Nenien oder als Theile und
Reste derselben erkannt wissen wollten, und darum auch eifrigst bemüht
waren, in diesen, von andern Seiten her allerdings höchst merkwürdigen
und ältesten Resten der Sprache Roms, ein Versmass, und zwar das älte-
ste, saturnische, zu entdecken. Wie wenig inzwischen eben diese Ver-
suche bisher geglückt sind, zeigt die eingeleitete Untersuchung über diese
vier, seit ihrer ersten Bekanntmachung durch Pirenesi vielfach wieder
abgedruckten und besprochenen Grabschriften (s. meine Gesch. d. Rom.
Lit. §. 32. T. I. p. 100.), von welchen bei der ersten und vierten von
einem saturnischen Vers gar nicht, ja kaum in der ersten *) von einem
gewissen Rhythmus die Rede seyn kann, die zweite höchst ungewiss und
unsicher in Absicht auf eine metrische Form überhaupt ist, die dritte
aber aus zwei Distichen besteht! Eher ist der Verf. geneigt, bei der
von Gellius (N. A. I., 21.) aufbewahrten Grabschrift des Nävius an ein

*) In den Addendis p. 45 sq. scheint der Verf. von der strengeren Ansicht,
die er hinsichtlich dieser Grabschrift p. 15. ausgesprochen hatte („hoc
igitur Barbati elogium, rhythmo quodam cadere non abnuerim, sed in eo
versus Saturnios inesse proprie dictos, quales Livius et Vaevius compo-
suerint, nulla commoveor ratione ut credam“), in sofern abzugehen, als
ihm Hermann’s Abtheilung der Verse in der neuen Ausgabe der Epi-
tome doctrinae metricae, sowohl was diese erste als auch die zweite
Grabschrift betrifft, ganz zusagt, so dass er ausruft p. 46: „Quis est,
qui nunc obloquatur Hermanno revocanti tarn facile ad metrum vulgare
versiculos, neglecto quidem accentu naturali, sed minime contorte, paucis
tantum supplementis adjectis?“
 
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