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AI-Beladsori und Ma^oudi. 7
Provinzen Syriens und Palestina’s. Das 84. Cap. behandelt die
Rechte der Eroberer an die mit dem Schwerdte unterworfenen Län-
der und die Abgaben zu denen die Unterjochten verpflichtet sind
Im folgenden Capitel wird berichtet, wie Omar die ungeheure Beute,
welche in Persien gemacht wurde, vertheilte und wie er allmählich
einige Ordnung in die Staatseinnahmen und Ausgaben einführte.
Das 87. Cap. handelt vom arabischen Münzwesen, von den ersten
geprägten Münzen im Islam, wie vom Werthe derselben zu ver-
schiedenen Zeiten. Auch in den hier angeführten Traditionen wird
Haddjadj als der erste genannt, der im Jahr 75 d. H., unter dem
Chalifen Abd Al Melik arabische Münzen prägen liess, während
Andere berichten, Mussab Ibn Zubeir habe auf Befehl seines Bru-
ders Abd Allah im Jahr 70 Dirhem nach persischer Weise mit
dem Worte Barakat und Allah prägen lassen. Merkwürdig sind
folgende Stellen, aus denen hervorgeht, dass man zu jener Zeit
schon neugeprägte Münzen für alte ausgab oder wenigstens solche
fabricirt zu haben im Verdacht stand. So liesst man S. 468:
»Dawud der Münzkenner berichtet: ich habe einen Dirhem gesehen,
auf welchem stand: »geprägt in Kufa im Jahr 73, aber die Münz-
kenner waren darüber einig, dass er gefälscht war (man muss wohl
Z. 7 oUuJl statt öl.ö.’öt lesen). Derselbe erzählt: ich habe einen
seltenen Dinar, desgleichen nie gesehen worden war, gesehen, auf
welchem Obeid Allah Ibn Zijad stand, er wurde aber auch für un-
echt gehalten.« Das letzte Capitel endlich enthält verschiedene Be-
richte über die Einführung und Vervollkommnung der Schreibkunst
unter den Arabern.
Dem Texte hat der Herausgeber ein Register aller in dem-
selben vorkommenden Personen- und Stämmenamen beigefügt, fer-
ner eine ziemlich grosse Zahl Verbesserungen, die ihm zum Theil
von Fleischer und Nöldeke mitgetheilt wurden, und endlich ein
Glossarium, welches die Wörter erläutert, deren Bedeutung bei
Freytag fehlt oder nicht deutlich angegeben ist. Wir unterlassen
es dem Fehlerverzeichnisse noch wenige Andere beizufügen und schlies-
sen mit einigen Bemerkungen über das Glossarium.
S. 15 heisst es: die 2. Form von adsana bedeute arcuit,
repulsit und es wird dabei auf p. 162 verwiesen. Hier scheint aber,
da das kein Teschdid hat, die vierte Form zu stehen, welche,
nach dem Kamus, wie die zweite »abhalten« bedeutet. Das Citat
aus Ibn Hischam über dieses Wort beweist wenig, da die Worte
desselben nur eine Paraphrase, aber keine wörtliche Erklärung des
Koranverses sind. Das Wort Tilliseh wird auch im chaldäischen
von einem Uebertuche gebraucht. Zu dem Worte JjuL hätte Hariri
citirt werden sollen, wo p. 79 (der Ausg. v. Reinaud und Deren-
bourg), Djaalah der Lohn bedeutet, den man einem Führer gibt,
und p. 134, wo es im Commentare heisst: Djialah, Djaalah und
Dju’lu sei der Lohn für jeden Dienst. Dass ^Xs in fünften
 
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