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Anfang eine Lücke bezeichnen (z. B.: < Eho tu! > ecquid agis?
[| quid agam? [[ auferre nön potes. f| quid ins tibi?)
Der Amphitruo gewährt ebenfalls nur spärliche Ausbeute. Viel-
leicht sind aber durch einander bedingt die Verluste in V. 384:
Nam Amphitruonis socium f ne me esse uolui dicere
und V. 404:
Non hac nocte nostra nauis * ex portu Persico.
Mit Unrecht hat man die Verderbnis des ersteren Verses noch an
andererStelle als bei dem sinnlosen und unmetrischen ne gesucht: aber
auch die hier versuchten Heilungen (certe me die Itali und noch Neuere,
memet Lindemann, nunc me Ussing, dudum me Götz-Löwe) sind äusser-
liche Notverbände; eher ist zu schreiben:
Nam ‘Amphitruonis socium’, ne >< erres >>, me esse uolui dicere
und entsprechend V. 404 (wo seit Pylades huc eingeschoben wird):
Nön hac nocte nostra nauis <C recta >> ex portu Persico.
In ganz ähnlicher Weise entsprechen sich die notwendigen Zusätze
in V. 985 und 1004 (und dadurch gewinnen Fleckeisens Verbesserungen
gegenüber anderweitigen Versuchen auch äussere Wahrscheinlichkeit),
und vielleicht auch V. 1015 und 1032, wo durch die dazwischentretende
Scene und mehrfach anzunehmende Brechungen der Zwischenraum den
gewöhnlichen Seitenumfang gewinnt. Wenn aber überhaupt in dem
letzteren Fall etwas fehlt und nicht die Überlieferung zu halten ist,
so müsste an der ersteren Stelle schon nach Nunc domum ibo etwa
hinc ergänzt werden (nicht nach uxore erst mea), wenn in dem ent-
sprechenden Vers nunc vor den Ausgang mendicas malum treten soll.
Sonst ist nur zu verzeichnen, dass der Ausfall in V. 1040 seine Ent-
sprechung wohl in dem vorher gänzlich ausgefallenen Teile des Stückes
haben würde, und dass es sich mit der Verstümmelung von V. 545
gerade so verhält, wie mit Aulul. 598 (s. o.), indem hier kürzere, mehr
eingerückte Senare folgen, aber auch an einen anderen Grund des Aus-
falls gedacht werden kann, z. B. wenn es ursgrünglich hiess:
Pilus tua opiniöne hic adero : bönum animum habe <C modo et uale >>.
Auch der sonst von allen erdenklichen Schäden besonders stark
heimgesuchte Truculentus bietet nach dieser Seite nicht viel. Je-
doch ist es gleich im Anfang klar, dass der (in B bezeichnete) Ausfall
im Prologvers 20 zwischen Quid multa und f Stuic superet mutiere
sowie die heillose Verderbnis des nächstfolgenden (letzten) Prologverses
in Zusammenhang steht mit dem, auch ohne äusserliche Bezeichnung
sicheren, Ausfall zwischen Dum huc, dum illuc rete und j or impedit
Anfang eine Lücke bezeichnen (z. B.: < Eho tu! > ecquid agis?
[| quid agam? [[ auferre nön potes. f| quid ins tibi?)
Der Amphitruo gewährt ebenfalls nur spärliche Ausbeute. Viel-
leicht sind aber durch einander bedingt die Verluste in V. 384:
Nam Amphitruonis socium f ne me esse uolui dicere
und V. 404:
Non hac nocte nostra nauis * ex portu Persico.
Mit Unrecht hat man die Verderbnis des ersteren Verses noch an
andererStelle als bei dem sinnlosen und unmetrischen ne gesucht: aber
auch die hier versuchten Heilungen (certe me die Itali und noch Neuere,
memet Lindemann, nunc me Ussing, dudum me Götz-Löwe) sind äusser-
liche Notverbände; eher ist zu schreiben:
Nam ‘Amphitruonis socium’, ne >< erres >>, me esse uolui dicere
und entsprechend V. 404 (wo seit Pylades huc eingeschoben wird):
Nön hac nocte nostra nauis <C recta >> ex portu Persico.
In ganz ähnlicher Weise entsprechen sich die notwendigen Zusätze
in V. 985 und 1004 (und dadurch gewinnen Fleckeisens Verbesserungen
gegenüber anderweitigen Versuchen auch äussere Wahrscheinlichkeit),
und vielleicht auch V. 1015 und 1032, wo durch die dazwischentretende
Scene und mehrfach anzunehmende Brechungen der Zwischenraum den
gewöhnlichen Seitenumfang gewinnt. Wenn aber überhaupt in dem
letzteren Fall etwas fehlt und nicht die Überlieferung zu halten ist,
so müsste an der ersteren Stelle schon nach Nunc domum ibo etwa
hinc ergänzt werden (nicht nach uxore erst mea), wenn in dem ent-
sprechenden Vers nunc vor den Ausgang mendicas malum treten soll.
Sonst ist nur zu verzeichnen, dass der Ausfall in V. 1040 seine Ent-
sprechung wohl in dem vorher gänzlich ausgefallenen Teile des Stückes
haben würde, und dass es sich mit der Verstümmelung von V. 545
gerade so verhält, wie mit Aulul. 598 (s. o.), indem hier kürzere, mehr
eingerückte Senare folgen, aber auch an einen anderen Grund des Aus-
falls gedacht werden kann, z. B. wenn es ursgrünglich hiess:
Pilus tua opiniöne hic adero : bönum animum habe <C modo et uale >>.
Auch der sonst von allen erdenklichen Schäden besonders stark
heimgesuchte Truculentus bietet nach dieser Seite nicht viel. Je-
doch ist es gleich im Anfang klar, dass der (in B bezeichnete) Ausfall
im Prologvers 20 zwischen Quid multa und f Stuic superet mutiere
sowie die heillose Verderbnis des nächstfolgenden (letzten) Prologverses
in Zusammenhang steht mit dem, auch ohne äusserliche Bezeichnung
sicheren, Ausfall zwischen Dum huc, dum illuc rete und j or impedit