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XII

Einleitung

hergestellten Zinnarbeiten das härtere Lauter- oder Bergzinn Verwendung, das im 18. Jahr-
hundert durch das englische Blockzinn verdrängt wird.
Ebenso mannigfaltig wie die Proben sind die Bilder der Zinnmarken, die die Her-
kunft und den Zinngehalt der Geräte angeben. Die Gebiete, die nebeneinander die Probe
zum Zehnten und die zum Fünften oder Vierten zuliessen, mussten in irgend einer Form
für die äussere Kenntlichmachung der unterschiedlichen Mischungen Sorge tragen.
Die württembergische Landesordnung verlangte die Einfügung eines Stempels mit drei
Hirschhörnern zu dem Stadt- und dem Meisterzeichen (VIS. 263); ebenso musste im Land
Baden bei dem besseren Probezinn der markgräfliche Schild hinzugefügt werden (VS. 135 ;
VIS. 180). In manchen Städten nahm man verschiedene Formen des Stadtwappens, z. B.
in Esslingen für das bessere Zinn einen Adler, für das geringere die Initiale E (Bd. V S. 156),
in Freiburg für das bessere Zinn den Rabenkopf, für das geringere das Kreuz aus dem
Stadtwappen (V S. 172), in Flall für das bessere Zinn das grössere und für das geringere
das kleine Stadtwappen (VS. 212), in Heilbronn für das bessere Zinn den Adler und für
das geringere die verbundenen Buchstaben HB (VS.226), in Kempten für das bessere
Zinn den neuen Adler und für das geringere den alten Adler (V S. 276), in Ravensburg für
das bessere Zinn zwei Türme mit der Initiale R und für das geringere den einfachen Turm
ohne R (VIS. 186), in Überlingen für das bessere Zinn den Adler und für das geringere
den Löwen (VIIS. 12), in Strassburg für das bessere Zinn eine halbe Lilie und für das
geringere den Strassburger Schild (VII S. 114). In anderen Städten liess man bei der
besseren Zinnsorte das Stadtwappen zweimal, bei der schlechteren nur einmal einschlagen,
z. B. in Baden (VS.71) und Lindau (VIS.34). In Memmingen nahm man für die bessere
Probe das Stadtwappen und für die geringere eine Marke mit der Zahl 4 (VIS. 73). In
Lindau, wo gleich den meisten Orten des Bodenseegebietes die Probe zum Vierten die
gebräuchlichste war, kennzeichnete man die Probe zum Zehnten auch dadurch, indem man
zu dem Stadtwappen noch ein Zeichen mit der Zahl 10 hinzufügte (VI Nr. 200); so auch
in Feldkirch und St. Gallen (VIIS. 140, 351).
Sehr verschieden hat man in den einzelnen Gegenden das Lauter- oder Bergzinn
gezeichnet. Eine ganze Reihe von Verordnungen verlangt als Marke für Feinzinn eine
gekrönte, häufig in der Mitte mit dem Stadtwappen belegte Rose (Freising, Lindau, Mainz,
Nürnberg, Ravensburg, Regensburg, Stuttgart; VS. 336, VIS. 317). Andere Städte kenn-
zeichnen das feine Zinn mit einem bestimmten Teil des Stadtwappens; in Esslingen wird
z. B. der Adler nebst der Initiale E und in Strassburg die ganze Lilie gefordert (V S. 158;
VIIS. 114). In Freiburg sollte der Rabenkopf nebst dem gekrönten Hammer genommen
werden (V S. 171). Auch in Schaffhausen erscheint bei dem feinen Zinn in älterer Zeit
neben dem Stadt- und Meisterzeichen ein gekrönter Hammer (VII Nr. 2253). Die württem-
bergische Landesordnung von 1559 verlangt für Lauterzinn einen Stempel mit drei Hirsch-
hörnern und die von 1713 eine gekrönte, mit dem Stadtwappen belegte Rose (VIS.263,
264). Im 18. Jahrhundert bürgert sich neben der gekrönten Rose in den meisten Städten
zur Kennzeichnung des englischen Blockzinns die Marke mit dem Engel ein. In Heil-
bronn wird seit 1719 die Engelmarke zugelassen, in Augsburg und Hall schon etwas früher,
in Würzburg erst seit ca. 1735- In der Schweiz wird den Berner Zinngiessern im Jahre
1711 die Verwendung der Engelmarke gestattet (VIIS. 311).
Dieselbe Vielseitigkeit der Bestimmungen über die Proben und deren Kennzeichnung
finden wir in Österreich. Auch hier ist bald von zwei, bald von drei verschiedenen Zinn-
sorten die Rede, die sich in ihrem Gehalt im wesentlichen mit den reichsdeutschen decken
(VIIS. 132, 140, 147, 175, 188, 206, 245f.).
 
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