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Drei für das Gesamtbild wichtige Fragen lassen sich jedoch schon auf Grund des
vorgelegten Materials ungefähr beantworten: die Frage naA den Bauherren,
nach den wichtigsten Meistern und nach dem Stilcharakter.
Die mittelrheinischen Kirchenbauten des hier interessierenden Zeitabschnittes
lassen sich in drei Gruppen einteilen. Die erste umfaßt StiAs- und Wallfahrts-
kirchen, die zweite Residenzkirchen, die dritte Dorfkirchen. In der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts gaben StiAs- und Wallfahrtskirchen den Ton an. Seit der
Jahrhundertmitte traten die Residenzkirchen in den Vordergrund. Gegen Ende
des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts nahm der Dorfkirchenbau gewaltigen
Aufschwung. Bürgerliche Stadtkirchen gibt es am Mittelrhein nicht. Das Bürger-
tum spielte nur in Frankfurt eine Rolle, aber selbst dort konnte sich der Rat in
Fragen des Kirchenbaues nicht absolut durchsetzen; das lehrt die Baugeschichte
des Frankfurter Pfarrturmes. Das BartholomäusstiA und das LeonhardsstiA ließen
siA zwar Geld geben, waren aber nicht gewillt, die Rechte des Bauherren auf-
zugeben. Im Rheingau bestimmten die Ortsgemeinden beim Kirchenbau mit. Sie
waren aber keine ausgesprochen bürgerlichen Körperschaften. Ansonsten lag der
Kirchenbau aussAließlich in den Händen von Klerus und Adel. Man wird den
konservativen Zug in der mittelrheinischen Baukunst mit diesem Umstand in

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