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Proklamation
am Tage der Besitzergreifung Tsingtaus,
dem 14. November 1897.
Auf Befehl Sr. Majestät des deutschen Kaisers besetze ich
die Kiautschou-Bucht und die vorliegenden Inseln. Dies
geschieht um eine Bürgschaft zu haben für die Erfüllung der
Sühneforderungen, welche der chinesischen Regierung gestellt wer-
den mussten, wegen der Ermordung zweier deutscher Missionare
in Schantung.
Die freundschaftlichen Beziehungen, welche bisher zwischen
dem deutschen Kaiserreich und China bestanden haben, bürgen für
eine befriedigende Lösung der deutschen Ansprüche auf friedlichem
Wege.
Der Oberbefehlshaber der in dieser Gegend stationierten
chinesischen Truppen ist von Vorstehendem in Kenntnis gesetzt!
Ich fordere Euch deshalb zu Euerem eignen Nutzen auf,
spätestens innerhalb dreier Stunden Euere an der Innenseite der
Bucht gelegenen Lager zu räumen, und auf der nach Norden füh-
renden Strasse über das Dorf Nü-kou-kou hinaus Euch zurück-
zuziehen. Ich erlaube Euch die Gewehre und alles, was Euch
sonst gehört, mitzunehmen; doch müsst ihr sämtliche Geschütze
und die Munition zurücklassen.
Ich warne Euch nach T sing-tau-k’ou und in die
Gegend, wo unsere Boote liegen, zu kommen. Solltet Ihr unge-
horsam sein, so wäre ich gezwungen auf Euch zu schiessen. Das
würde ich sehr bedauern! Bei der Üeberlegenheit meiner Streitkräfte
würde jeder Widerstand nur zu nutzlosem Morde führen.
gez. von Diederichs.
Dieser ersten Proklamation folgte nach erfolgter Besitzergrei-
fung noch am selben Tage eine zweite, in- der die Grenzen des
unter deutschem Schutz stehenden Gebiets festgelegt und die Ein-
wohner von Neuem ermahnt wurden. Alle Beamten verblieben in
ihren Stellungen und hatten weiter zu arbeiten, sich aber bei allen
Fragen an den deutschen Militärgouverneur Kapitän zur See Zeye
zu wenden. Im Besonderen durfte kein Besitzwechsel von Grund-
eigentum ohne Erlaubnis stattfinden.
Kapitän z. S. Zeye wurde der Dienst als Militärgouverneur
übertragen.
Diese Proklamationen wurden in allen Lagern, in Tapautau,
Kiautschou wie Kaumi durch Anschlag bekannt gemacht. Dolmet-
scher Krebs vom deutschen Generalkonsulat in Schanghai
leistete hierbei wertvolle Dienste; er vermittelte den Verkehr mit
den Chinesen und besorgte die Bekanntgabe an die Dorfschulzen.
In den verschiedenen Lagern fanden unsere Mannschaften
entsetzlichen Schmutz und viel Ungeziefer vor. Ganze Bootsla-
dungen von Besen und andern Reinigungsgerätschaften waren
notwendig, um den Aufenthalt in ihnen für Nichtchinesen möglich
zu machen; aber unverdrossen wurde die Arbeit bewältigt
 
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