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Jähns, Max; Jähns, Max [Hrsg.]
Geschichte der Kriegswissenschaften vornehmlich in Deutschland (Band 1): Altertum, Mittelalter, XV. und XVI. Jahrhundert — München, Leipzig, 1889

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https://doi.org/10.11588/diglit.26141#0734
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682

Das XVI. Jahrhundert. III. Heer- und Truppen-Kunde.

III. Kaxrkel.

Seer- und Truppen-Kunde.

s. Gruppe.

Heeresaufbringung.

ß74.

Die Reste der alten „Landfolgen" hatten zu Anfang des
16. Jhdts. nur noch untergeordnete Bedeutung. Was davon lebendig
war, ordnete sich unter die drei Hauptgruppen der Lehnsmilizen, des
Heerbanns der sog. „Pflichtigen" und Ver Stadtmilizen. — Nicht
sowohl der Schwung nationaler Begeisterung als vielmehr drückender
Geldmangel, der die Aufstellung von Söldnern erschwerte, führte je-
doch, anch schon in der ersten Hälfte des 16. Jhdts., wiederholt dazu,
daß manche FürstenLufgebote (Ausschüsse) ihrer Untertanen ins
Feld stellten. Das geschah, wie es scheint, am frühesten und groß-
artigsten in Tirol, dessen Landesverteidigung i. I. 1518 durch
Kaiser Max I zum Mittelpunkte der erften gemeinsamen
Wehrverfassung der deutschen Erblande des österreichi-
schen Hauses erhoben wurde?)

Gesetzlich geregelt wurde die offenbar uralte tirolische Landes-
bewaffnung auf dem Landtage zu Bozen (1511) durch das von Max mit den
Ständen vereinbarte „elfjährige Libell". Der Natur des ihm so teueren
Landes entsprechend, wurde vor allem darauf gesehen, durch Errichtung und Be-
fetzung fester Häuser die Klausen und Thäler zu sperren. Doch sollten zu diesen und
anderen Verteidigungszwecken nie mehr als 20 000 M. vom Lande gefordert werden,
u. zw. immer nur nach Maßgabe der Notwendigkeit in Aufgeboten von je 5000 M-
Für den Sold kamen die Stände auf; Waffen und Mundvorrat stellte der Fürst.
Jn militärpolitischer Hinsicht wurden den Ständen wichtige Vorrechte eingeräumt.
— Auf Grund dieser Verfasfung begannen nun langjährige Verhandlungeri
ständischer Ausschüsse der deutschen Erblande, welche endlich das „Jnnsbrucker
Libe.l1" von^1518, d. h. eine „allgemeine Defensionsordnung der
römisch kaiserl. Majestät und aller desselben nieder- und ober-
österreichische Lande" abschloß und krönte.

Abdruck in der „Landts-Handvest des löbl. Herzogthumes Crain" (Laibach 1687). Auszüge in
M eynerts Gesch. der k. k. österr. Armee. II. (Wien 1854) und in Gilbert Angers Jllustr. Gesch.
der k. k. Armee. I. (Wien 1886.)
 
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