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Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier [Hrsg.]
Jahresbericht der Gesellschaft für Nützliche Forschungen zu Trier — 1857(1858)

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IV. Berichte und Aufsätze
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A. Antiquarische und Geschichtliche
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Ladner: Zweiter Nachtrag: zu dem Werke "die Trierischen Münzen chronologisch geordnet und beschrieben durch J. J. Bohl (1. Aufl. 1823. - 2. Aufl. 1847, davon nur drei Bogen erschienen sind)
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Marx, ...: Einführung der nächtlichen Straßenbeleuchtung zu Trier
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https://doi.org/10.11588/diglit.43691#0061
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sehr leicht den übrig gebliebenen unteren Theil von dem Abkürzungszeichen für Sancta (S mit
einem horizontalen Strich durch die Mitte) darstellen kann; in der zweiten, mittleren Reihe steht
REVER und in der dritten Reihe ein H. Auf dem Rev. ist innerhalb eines Perlenkreises ein
gleichschenkliges Kreuz, in dessen Winkeln je eine Kugel. Es wird eine Kaisermünze sein,
welche in Trier geprägt worden ist. Der Av. hat grosse Aehnlichkeit mit dem Reverse der
Münze, welche Cappe in seinem Werke über deutsche Kaisermünzen B. 1 No. 199 aufführt,
(vergl. Jahresbericht von 1856 pag. 63) und Otto III zuschreibt, wenn überhaupt diese Münze
nicht dieselbe ist. Ich halte nämlich für wahrscheinlich, dass bei der Neller’schen Münze die
Umschrift OTTO um das Kugelkreuz verwischt ist. Das quer durchstrichene B der Münze Otto’s
kann ein schlecht geprägtes, quer durchstochenes S sein, ferner das H der Rest eines oben offenen
A mit einem Deckelstrich, an dem der Deckelstrich verwischt ist.
4) Herr Professor Marx.
(ßmfüljrunß her nädjthdjen Strajienbfleudjtung ju ®rter.
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Bedenkt man, dass Trier die Hauptstadt eines Erzbischofs und Churfürsten gewesen ist,
dass sich in dieser Stadt eine Universität befand, die zu ihrer Zeit über tausend Studierende
zählte; und ferner, dass ein Bach durch die Stadt fliesst, der bis in die zwanziger Jahre des
laufenden Jahrhunderts, weil nur mit Brettern gedeckt und an vielen Stellen ganz offen, das
Begehen mehrer Strassen bei Nacht unsicher und gefährlich machen musste; so begreift man auf
den ersten Blick nicht gut, wie die Stadt es bis zum Jahre 1791 habe ankommen lassen können,
bevor sie mit Ernst auf Einführung einer Strassenbeleuchtung Bedacht genommen hat. Das
Unbegreifliche hievon wird aber um ein Bedeutendes vermindert, wenn wir dagegen erinnern,
dass seit dem sechszehnten Jahrhunderte unsre Churfürsten nur sehen und schnell vorübergehend
zu Trier residirten, dass in Folge davon die meisten adeligen Familien von Trier in die Nähe
des Hofes nach Coblenz und Ehrenbreitstein gezogen waren; dass Trier wegen seiner geogra-
phischen Lage und seiner politischen Stellung wenig Handel und Verkehr hatte und ungeachtet
seiner Universität und ihrer tausend Studenten im Ganzen wenig von Fremden besucht war und
meist ein gemüthliches Stillleben lebte, im Geiste des bekannten Trinkspruches des Churfürsten
Johann Philipp, des Lieblings des Vaterlandes, „Uns wohl, und Niemand übel“ !
Mochte nun auch bei diesem Stillleben das Bedürfniss einer nächtlichen Strassenbeleuchtung
weniger gefühlt werden als in Städten von lebhaftem Handel und Verkehr, so war dasselbe doch
vorhanden und musste ihm daher, so lange die Stadt nicht Vorkehr traf, von den einzelnen
Bürgern und Privaten in vorkommenden Fällen, so gut es ging, abgeholfen werden. In den
Universitätsstatulen aus dem sechszehnten Jahrhunderte lesen wir daher die Bestimmung: „Kein
Student und kein Mitglied der Universität überhaupt soll ohne dringende Noth nach dem Läuten
der Glocke, die da Bubenglocke genannt wird, auf der Strasse gehen; zwingt aber die Noth
dazu, so hat er mit einem offen getragenen Lichte zu gehen, über öffentliche und ehrbare Plätze,
unter Strafe, von jedem Vorübergehenden ergriffen, gebunden und in’s Gefängniss für jene Nacht
gesetzt und am Morgen vor den Rektor zur Bestrafung mit einem Florin Geldbusse und einer
andren von den Herren der Universität willkürlich nach Gestalt des Vergehens zu verhängenden
 
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