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Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine — 1.1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.8036#0052
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kommen zu lasson; cs werde noch innner rn Deutschland so ungeschickt
gepackt, daß sich vicl Ansschus; ergebe nnd dann werden in der Fabrika-
tion, scheinbar kleinc aber sckr störcnde Feblcr begangcn. Bei Statuetteu,
Ubrgestellen, Leuchtern u. s. w., bei wclchen einzelne Theile an cin-
andcr geschraubt sind, werden diese Achranbcn wenig inassiv geinacht
und die Gewinde schlecht ausgeschnitten, so daß schon bei der Ankunsk
die Muttern nicht mehr angezogen werden können, oder bald durch
dcn Gebrauch der Gegcnstände rninös werden. Bei den französischen und
insbesondcre bei den englischen UXiaren koninic dicß wcit scltener
vor, und da die Amerikaner gegen die erwähntcn Mängel empfind-
licher als gegen Mangel an Schönheit der Fabrikate seien, so könne
er zu seinem Leidwesen mit den deutschen Firmen weniger Geschäfte
niachen als er beabsichtigte.

Schrank.

gm Besitz von Pirof. vr. g. Sepx, München.

Schiltzbereich eines Gebrauchsmufterschutzes. von Seiten der
Untcrgerichte sind bisher einige Urtheile gefällt worden, welche die
Ansprüche des Gebrauchsmusterschutzes sehr eng auslegen. Nener-
dings ist eine Lntscheidnng des Reichsgerichtes veröffentlicht worden,
aus welcher hervorgeht, daß sich dieses oberste Gericht bei Auslcgung
eines Gebrarichsmusterschutzanspruchs ähnlich günstig wie bei der Aus-
legung eines Patentansxruches dem Erfinder gegenüber stellt. In dem
sraglichen Prozesse haben die Untergerichte bei verfolgung einer
Musterschuhverlctzung ein vergehen wider das Gebrauchsmusterschutz-
gesetz nicht gefunden. Die diesbezüglichen Lntscheidungsgründe nehmen
an, daß die Nachahmung verschicdene Abänderungen gegenüber den
durch Gebrauchsmusterschutz geschütztcn Gegenstand zeigen und daß
diese Abänderungen genügten, cine Freisprechung von einer Gcbrauchs-
musterschutzverletzung zu begründen.

wie bcreits crwähnt, hat das Rcichsgericht sich dieser ülnsicht
nicht angeschlossen und unter Anderm ausgeführt, daß es rechtsirrig
sei, wenn im angefochtenen Urtbcile dem Umstande, daß die vom
Angeklagten hergestellten Sitze (es handelt sich um den Gcbrauchs-
musterschutz No. ZS6Z bctr. „Zwischen Bäiimcn anzubringender Gurtcn-
sitz") wesentliche verbesserungen und eigenartige Neugestaltungen aus-
weisen, ohne Weiteres die Wirknng beigemcssen wird, daß sie dem
verbote der unbesugten Nachbildung des Modells des Nebenklägcrs
nicht nnterliegcn. lvie bei dem sogenannten verbesserungspatente,
ohne Benützung der srüheren Erfindung kein Gebrauch gemacht werden
kann, setzt auch die Benützung der zur verbesserung eines eingetragenen
Gebrauchsmodells gcmachten Zusätze u. s. w. zu diesem voraus, daß
der für das erste Modell Schutzberechtigte seine Einwilligung erthcilt.
— Ls wird von den Zntercssenten-Areisen mit Freude begrüßt werden,
daß auch bei dem Gebrauchsmusterschutzgesetz sich der höchste Gerichts-
hof ans einen sür den Lrfinder günstigen Standpunkt stcllt, so daß
ein Gebrauchsmiisterschutz nicht so leicht mit einer Aenderung fraglos
nachgeahmt werden kann.

> > (Mittheilung d. Patentbureau G. Dedreux, München.)

Spiegel aus Lelluloid. Seit einiger Zeit werden in den ver-
einigten Staaten Nordamerikas Spiegel aus Lelluloid hergestellt.
Mr. L. lh. Aoyl versendet zn diesem Iwecke, wie das Patent-Burean
I. Fischer in lvien mitthcilt, transparente jAatten ans Lclluloid, welche
auf einer Seite mit Silber oder eincm anderen Metalle belegt sind,
aus welchem eine Lage von nicht transparentem Lelluloid angebracht
wird. Diese Spiegel haben den vortheil gegenüber den aus Glas er-
zeugten, daß sie nicht so leicht brechen und gegenübcr dcn aus Metall
hergestellten, daß sie stets eine glatte, nicht oxydirende Fläche darbieten.
Diese Spiegel werden als Resiektoren bereits vielfach angewendet.

Itlcben von pcrgament. Bekanntlich ist Pcrgamentxapier nicht
leicht zn vcrkleben, da es nach dem Trocknen immer wieder leicht ab-
sxringt. In der „jdaxierzeitung" werden nun hiezu als erxrobt em-
pfohlen: Stärke und Tragantmifchung; sogen. Fischleim- und Brillant-
kleister, auch sogen. Tragantine. (Unsern Lrfahrungen nach eignet
sich hiezu auch gut eine stark essigsauere Leimlösung, wenn aus irgend
einem Grunde die Säure nicht hinderlich ist. D. Ref.). (6. 8. im

Bayer. Iiid.- L Gew.-Bl.)

Daucrnfcld-Grabmal zu wicu. Die zahlreich eingelaufenen
Aonkurrenz-Lntwürfc für das Grabmal des Dichters Lduard v. Bauern-
feld gelangtcn im k. k. östcrreichischen Museum zur Ausstellung. Durch
die Iury, welche am ff. Zlpril zusammcntrat, wurden vier Preise
zuerkannt und zwar erhielt den ersten Preis Franz Seifert, den
zweiten Richard Uanffungen, den dritten bfans Scherpe, dcn
vierten Iohannes Benk. Dem Bauernfeld-Luratorium ist die lvahl
nnter dcn prämiirten Lntwürfen vorbehalten. A. Iik.

Lördcrung des Luiiftgcwerbes in Ungarn. Der ungarische
bfandelsministcr hat zur Fördernng des Aunst- und Manufakturgewerbes
des Landes beschlossen, womöglich für jeden einzelnen Industriezweig
kunstgewerbliche Musterbläter auszugeben, welche sowohl den Gewerbe-
treibenden, als auch den Gewerbeschulen zur Benutzung dienen sollen.
Dieses Beginnen hat insbesondere für das Aleingewerbe eine große
Tragweite, da solche Musterblätter für die Hebung des Styls und für
die Lntwickelung des Geschmackes ein sehr wirksames Mittel bilden.

(Sxrechsaal.)

Niltheilungcn iidck Allcs, was auf kunstgewerblichem
Gebiete vorgeht, werden von der „kunsttzewerblichen Rund-
schau" dankbar entgegengenominen; über die b)onorar-Be-
dingungen ertheilt die Redaktion Auskunft.

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