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Zentral-Dombauverein <Köln> [Hrsg.]
Kölner Domblatt: amtliche Mittheilungen des Central-Dombau-Vereins — 1852 (Nr. 84-94)

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https://doi.org/10.11588/diglit.1512#0023
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duirg des Abbruches der Baugevuste zu bewirken, mrt gutem Erfolgs ver-
sucht, und daß er sich hinstchtlich der für den Dber-Präsidenten der Rhein-
provinz u»d für ihn bezweckten künftigen gemeinschaftlichen Bauleitung
mit dem letztere» sofort in directes Bernehmen gesetzt habe. Er ist sich
dabei wohl bewußt, daß seine Stellung als Erzbischof ihn „zum mog-
lichsten Kräfte-Äufwand für die guts, aber auch vielfach schwierige Sache
verpflichtet," und er begegnet der vorangeführten besonderen Bezngnahme
des Ministers auf das Urthcil der Geschichte durch Len freimüthigsn Zu-
satz, daß es ebenwohl „eine hochst «iiangenehme Workommenheit für die
Gegenwart und Zukunft. auch für die Geschichte sei, wenn nach mehr-
jährigem Frieden Las Prachtgebäude in Köln, der große Tempel dcs
Herrn, Ruine würde, da zu Ler nämlichen Zeit das Museum in Berlin
entsteht, der auch baufällige Dom in Magdeburg durch königliche Frei-
gebigkeit und Großmuth erhalten wird." Zuletzt kleidet er den dringend-
sten Wunsch des Erzbifchofs von Köln in das zuverstchtlichste Wertrauen
zu dem Minister Seiner Majestät des Königs: „Erwirken nnn Euer
Ercellenz, daß der noch nicht verwendete Theil des zum — sir venia verdo

— verderblichen Schlußbaue bewilligten Geldes. für die Fortsetzung der
bereits weit vorgeruckten Reparatur-Bauken in diesem Zahre verwendet
und die Arbeit nicht im October unterbrochen, respectivs beendigt werde,
dann auch des Königs Majestät den noch nicht verwendeten Lheil der
verwilligten größeren Summe in mehrjährigen, die Staatscasse nicht be-
schwerenden Raten zu dem bestimmten Zwecke zahlen laffe, so möchten
wohl die Deckungsmittel der Ausgaben für die Fvlgezeit ohne wesentliche
Beschwerde gefunben werden kö'nnen."

Eine Rückäußerung des damaligen Dber-Präsidenten der Rheinprovinz,
Staats-Ministers Freiherrn v on I ng ers leben, auf die eben bezogene
Mittheilung an denselben, worin sich dieser allerdings zu dem Wunsche
bekannte, „daß es ihm gelingen möge, in der hochwichtigen Angelegen-
heit mit Ersolg Antheil zu nehmen," ohne jedoch die angeordnete Ein-
stellung des Baues selbst zu berühren, veranlaßte den Erzbischof, bereits
am 30. August 1825 bei dem Minister von Altenstein auf die erst acht
Lage vorher gestellte Bitte zurück zu kommen und den „ganz dringenden
Artikel" aufs Neue anzuregen. Wenige Tage später, am 4. September
1825, zeigte der Bau-Znspector Ahlert dem Erzbischofe an, „daß ihm der
Bollzug der wegen Einstellung Les Dombaues erlassenen Berfügungen
von seiner vorgesetzten Dienst-Behörde nochmals anempfohlen sei, und
demnach Anfangs October seine ausschließliche Bestimmung für diesen
Bau aufhöre". Darauf am 5. September 1825 eine neue Eingabe des
Erzdischofs bei dem Minister Altenstein. „Zch muß abermals auf diesen
täglich dringender werdenden Artikel zurückkommen, da wirklich die Ein-
stellung des bisherigen Baues nahe heranruckt und die Weisung zum
Schlußbaue von Lem seither beauftragten Königlichen Baurathe Frank,
der selbst auch ohne andere Weisung ist, ertheilt ist. Erleben wir den
1. October, ohne daß die Dombau-Angelegenheit eine günstigere Richtung
erbalten hat, so ist das Unglück unübersehbar, und ich weiß nicht. wie
Ler Werlust abzuwenden und die Angelegenheit wieder gefördert werden
mag!" Eben so nimmt der Erzbischof in einer ferneren^Eingabe Lessel-
Len Tages auch die Hülfe und Mitwirrung des Ober-Präsidenten, Staats-
Ministers von Jngersleben auf das eindringlichfte in Anspruch. Hierauf
in Lessen Antwort vom 18. September 1825, daß er, ohne einstweilige
Jnstcuction für den von ihm zu übernehmendcn Antheil an der Seitung
der Reparaturen des kölnischen Domes, sich außer Stande- besinde, den
Regierungsrath Frank «nd den Bau-Jnspector Ahlert mit Weisungen
zur Fortsetzung Les Baues zu versehen, daß er jedoch ganz und gar nicht
zweifle, daß Beide mit der Ausführung desselben werden beauftragt
bleiben. Eine in Abwesenheit Les Ministsrs Altenstein erfolgte Benach-
richtigung Les Directors im Cult-Ministeriu'n, Ricolovius, an den
Erzbischof vom 21. September 1825 gab Ler hier ausgesprochenen per-
sönlichen Zuversicht des Lber-Präsidenten besonderen Nachdruck. „Das

— nach Kissingen dirigirte — Schreiben des Erzbischofs vom 22. August
1825 sei erst am 15. September in Berlin eingegangen; es könne daher
auch erst jctzt über diese ganze Angelegenheit Seiner Majestät dem Kö-
nige Bericht ecstattet werden, wovon hoffentlich ein günstiges Resultat
die Folge sein werde." Dennoch ging der September zu Ende, ohne daß
die Kunde eines folche» Resultats bei dem Erzbischofe eingetroffen wäre.
Za, eine verschärfte Auffordcrung seiner nächsten lvcalen Dienst-Behörde
vom 7. October 1825 rief Len Bau-Jnspector Ahlert von den Dombau-
Reparaturen, „die wieder eingestellt seien," zu seinen früheren gewöhn-
lichen Functionen zurück, so Laß es der persönlichen Verwendung des
Erzbischofs und Ler Bemühungen des Baurathes Frank in Eoblenz be-
durfte, den Bollzug dieser Werordnung wenigstens factisch aufzuhalten.

Der 30. October 1825 brachte endlich Lie Entscheidung. „Es gereicht
mir zum Wergnügen," schreibt der Minister Altenstein an den Grafen
Spiegel, „Euer Erzbifchöflichen Gnaden hiedurch ganz ergebenst benach-
richtigen zu kö'nnen, daß (durch Cabinets-Ordre vom 22. October 1825)
Seine Majestät Ler Kö'nig auf meinen Wortrag noch die Summe von
70,000 Lhlrn. zu der baulichen Wiederherstellung der dortigen Domkirche
in jährlichen Zahlungen von 15,000 Thlrn. für die Jahre 1826—1829,
und von 5000 Khlrn. für die beiden Zahre 1830—1831 zu bewilligen, zu-
gleich aber die ferners Leitung dieser Bau-Angelegenheit Jhnen und dem
Staats-Minister, Ober-Präsidenten von Jngersleben, gemeinschaftlich zu
übertragen geruht haben." So war Lenn nach mehrmonatlicher schwerer
Sorge durch Len reinen Sinn Les Königs und die vereinten Anstrengun-
gen des Erzbischofs Grafen Spiegel und des StaatS-Ministers Freiherrn
von Zlltenstein die Gefahr des ersten October 1825 von dem Dome glück-
lich abgewandt, und die ungestörte Fortsitzung der begonnenen Herstel-
lungs-Arbeiten wenigstens fürs Erste wieder gesichert. Zn dem Rund-
schreiben vom 3. Rovember 1825, die Erneuernng des an Sonn- und
Feiertagen üblichen allgemeinen Kirchen-Gebetes betreffend, richtste der
Erzhischof an den Elerus seiner Diözese die dankerfüllten Worte: „Ru r
des MonarchenFreigebigkeit hat unsereDomkirche inKö'ln
vom Einstürzen und Zertrümmern gerettet."

Die durch die Cabinets-Ordre vom 22. October 1825 angeordnete künf-
tigs Leitung des Dombaues knüpfte zwischen dem Erzbischofe Grafen
Spiegel und dem Ober-Präsidenten der Rheinprovinz, Staats-Minister
Freiherrn von Jngerslcben, bald ein näheres, für die Fö'rderung. der

Sache nicht genug zu schätzendes und bis zum Tode des Freihercn von
Jngersleben im Jahre 1831 ungestört fortdauerndes Werhältniß, das
namentlich dann seine Probe bestand, als gegen das Zahr 1829 auch Lie
im October 1825 bewilligten ferneren 70,000 Th'r.sich wieder fast erschö'pft
zeigten und eine abermalige znsätzliche Unterstützung auS Staatsmitteln
neues, dringendes Bedürfniß ward. Am 5. Februar 1829 erübrigten von
jenen 70,000 Lhalern nur noch etwa 9000 Lhlr., mit welchem Reste, auch
bei dem günstigsten Ausfalls der Kathedralsteuer. die Bau-Bedürfnisse
der beiden Jahre 1830 und 1831, di- nach der Cabinets Ordre vom 22.
October 1825 ebenfalls noch aus den 70,000 Thlrn. bestritten werdsn
sollten, nnmöglich mehr zu decken waren. Der Ober-Präsident drang bei
dem Erzbischofs auf die Ergänznng des Deficits durch andecweitige Er-
mittlungen; aber dieser, von der Erfolglosigkeit odev doch von der Un-
zulänglichkeit solcher Epmittlungen ducch eine vierjährige Erfahrung
überzeugt, rieth, dem unausweichlichen Bedürfnisse des AugenblickS ge-
genüber, von allen sonstigen Anträgen nnd Borschlägen einstweilen ab-
zustehen und „dahin zu trachten, daß vordersamst die Hauptquelle, die
Huld Seiner Majestät unseces Allergnädigsten Kö'nigs, zum Augenmerk
des Staats-Ministers von Altenstein genommsn werde." Jn dem hierauf
an den Minister Altenstein erstattete» gemeinschaftlichen Berichte «erei»
nigen sich der Erzbischof und der Ober-Präsident in Ler zuversichtlichen
Hoffnung, „daß des Kö'nigs Majestät dke seitherige Allergnädigste Hülfe
auch ferner huldvoll gewähren werden," so wie sie sich, gestützt auf einen
neuen Letaillirten Baubericht des Regierungsraths Frank in Coblenz
verpflichtet halten, dei Seiner Ercellenz Larauf anzutragen: „von des
Kö'nigs Majestät einen fernerweiten Zuschuß von etwa 80,000 bis 100,000
Lhlrn. erwirken zu wollen, damit auch vom Jahre 1830 ab die Fort-
seßung des Reparatur-Banes in der bisherigen Art «nd ohne etwaige
Unterbrechung gesichert werde."

Die zunächst an de» Ober-Prasideuten gerichtete Antwort des Ministcrr
Altenstein bekundet den iinveränLerteii Willen, ;u helfen und entgegen
zu kommen, aber auch die vermehrte Schwierigkeit, diesem Willen ohne
eine endliche Eröffnung anderer concurrirender Hülfsquelle» für Len
Dombau, ferner zu entsprechen. Der Minister dentet auf diese Hülfsquel-
len näher hin und empfiehlt, 'einem dahin gerichteten Plane recht bald
näher zu treten. Diss geschieht zuerst in einer ausführlichen, mit Wä'rme
und Nachdruck geschriebenen Riickäußerung des Erzbischofs an das rhei-
nische Ober-Präsidium vom 10. Juni 1829. Der Erzbischof weis't darin
das Unzuverlässige und jedenfalls Ungenugende der angedeuteten Dor-
schläge im Einzelnen nach und verharrt schließlich mit EntschieLenheit
auf dem unbedingten Festhalten des dem Minister Ultenstei» vörliegen-
den Antrages. „Die Zeit ist nahe," so lauten die Schlußworte des Erz-
bischvfs, „daß durchgreifendere Mittel zur Hand genommen werden müs-
sen; denn ohne Fortsetzung der Reparaturen am Dome ist der Ruin, der
Einsturz des Gebäudes in ganz wenigen Jahren unabwendbar, und dann
ist, abgesshen von allen hö'heren Ansichten und der ö'ffentlichen Meinung,
Ler bisherige Kostsn-Aufwand auch verloren." „Unter diesen Umständen
bittet der Erzbischof von Kö'ln eben so dringend als gehorsamst, es möchte
das Kö'nigliche Rheinische Ober-Präsidium die große Angelegenheit der
Dom-Erhaltung in Schutz nehmen und fördern." „Nicht nur Lie lehenden
Menschsn, sondern auch die spätesten Generationen werden Las hohe Un>
ternehmsii dankvollst anerkennen." Welche vermehrte Schwierigkeiten sich
Lem Minister Altenstein znr Bethätrgung seines immer gleichen guten
Willens für den Dombau iu der erkalteten Lheilnahme erner anderen
Staats-Behö'rde Larboten, ergab eine fernere Erö'ffnung desselben an den
Ober-Prä'sidenten vom 31. Juli 1829. Dennoch stellte sich der Ober-Prä-
sident der Rheinprovrnz in sei'ner Erwiderung an Len Minister Altenstein
vom 30. September 1829 jetzt ganz auf die Seite Les Erzbischofs. Auch
er muß „eben so angelegentlich als ganz ergebenst bitten, Seiner Kö'nig-
lichen Majestät über die Lage Lieser Bau-Augelegenheit — ein Gutachten
der Ober-Bau-Deputation vom 1. Juni 1829 forderte zur Deckung Les
Bau-Bedürfniffes der nächsten 12 bis 13 Jahre noch eine jährliche Ver-
wendungs-Summe von 18,000 bis 20,000 Thlrn. — hochgsneigtest Vor-
trag halten zu wollen," und zweifelt der Ober-Präsident dann nicht, „daß
Allerhöchstdieselben die zur Werwendung des einmal begounenen Werkes
noch erforderliche außerordentliche Hülfe auch ferner Allergnadigst bewil-
ligen werdcn."

Dis kö'nigliche Entschließung erfolgte am 23. März 1830. Sie schloß
sich jener früheren vom 22. October 1825 im schö'nsten Sinne an und
rechtfertigte jetzt wie damals das Bertraue», womit der Erzbischof und
Ler Ober-Präsident sie erbeten und der Minister Altenstein sie durch alle
Hemmnisse hindurch zu erwirken gestrebt hatten. Dec Kö'nig „hat auS dem
Berichte des Skaats-Ministers Freiherrn von Altenstskn vom 14. März
1830 die gegenwä'rtige Lage des Restaurationswerkes Les kölner Domes
und den Kosten-Aufwand ersehen, der zur Wollendung der Restauration
noch erforderlich ist. Er bewilligt, daß die nach der Ordre vom 22. Octv-
ber 1825 erst im nachsten Jahre zahlbare Uüterstützungs-Summe «on
10,000 Lhlrn. schon im laufenden Zahre 1830 nebst dem Ertrage der Ka-
thedralsteuer zur Fortsetzung Ves Reparatur-Baues vcrwendet werdeu
kann. Er genehmigt die Verdopplung der Kathedralsteuer im Erzstifte
Kö'ln von Lrauungen und Geburten, mit Ausnahme der Sterbefälle. Er
gestattet ferner, daß zu Collecten Behufs außerordentlicher Beiträge i»
sammtlichen westlichen Bisthümern von den Behö'rden Anfforderungen
erlaffen werden. Er sichert unter der Bedingung, daß auch durch die Ka-
thedralsteuer uud ducch Lie außerordentlichen Sammlungen künftig ein
jährlicher Betrag von 9000 bis 10,000 Khlrn. erlangt werde, für Lie
nachste» zehn Jahre eine fernere Unterstütznng von 10,000
Lhlrn. zu, und er trägt endlich dem Staats-Minister Altenstein auf,
gemeinschaftlich mit Lem Minister des Jnnern zu veranlassen, daß der
zur Vollendung des Restaurations-Baues vorläusig ermittelte Kosten-
Aufwand von noch 240,000 Thlrn. einer sorgsältigeu sachverständigen
Prüfung unterzogen werde."

Der Könrg hatte sonach in doppelter Weise geholfen: dutch neue, auf
viele Zahre auSgedehnte Zuschüsse und dnrch gesteigerten Antrieb zu eige-
ner Mitwirkung der zunächst Betheiligten. Namenklich war es die Schluß-
bestimmuug der Cabrnets-Ordre, die für den gedeihlichen Fortgang des
Dombaues unschätzbar erscheine» mußte, da sie der Bereitwilligkeit des
 
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