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Krause-Schmidt, Heike
"... ihr Brodt mit kleiner Silber-Arbeit erwerben": die Geschichte des Gmünder Goldschmiedegewerbes von den Anfängen bis zum Beginn der Industrialisierung, unter besonderer Berücksichtigung der Filigranproduktion — Schwäbisch Gmünd: Einhorn-Verlag, 1999

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.52957#0166
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Rosenkranz mit fünf Gesetzen üblich gewesen zu sein. Daneben werden vor 1700 als Um-
fang je einmal sechs, sieben, elf und dreizehn Gesetze822 genannt. Bei den meisten Rosen-
kränzen findet sich in den Inventaren der Zusatz „mit Silber ausgefaßt“, was bedeutete, daß
die Paternoster-Perlen entweder aus massivem Silber bestanden oder daß sie, wenn sie aus
demselben Material wie die Ave-Maria-Perlen waren, mit silbernen Kalotten besonders her-
vorgehoben wurden; auch zwischen den Ave-Maria-Perlen konnten zur Zierde kleine Silber-
perlen eingeschoben sein. Weitere Bestandteile des Rosenkranzes aus Silber waren das seit
dem 17. Jahrhundert üblich gewordene gleicharmige Credo-Kreuz (in den Gmünder Archi-
valien wurde es erstmals 1714 erwähnt823) und der Abschlußanhänger in Form eines Kreuzes
oder einer Medaille. Während das Credo-Kreuz immer vollständig aus Silber gefertigt wur-
de, konnte der Abschlußanhänger sowohl aus Silber als auch aus anderen Materialien mit ei-
ner silbernen Rahmenfassung bestehen. Daneben konnte der Rosenkranz weitere Anhänger
aufweisen, die der Benutzer aufgrund einer besonderen Bedeutung oder Funktion, die er ei-
nem Anhänger zuwies, selbst daran angebracht hatte. Manchmal ging die Beschreibung der
Rosenkränze in den Inventaren über die bloße Angabe des Materials, aus dem der Rosen-
kranz bestand, hinaus. Mit silberen Unclermarckhen uncl einem silberen Schmerzpfenning,824
mit Silber: uncl verguldeten Untermarkhen und einem gefasset Säxischen Thaler behängt,825
mit silbernen Käplen uncl solchem Zaichen,826 mit Silberin Plättlen uncl 3 daranhangende
Silberin Zaichen,821 mit ein Dünckhmünz,828 mit 2 gantz silberne uncl ein gefaßtes Zaichen
behengt,829 mit einem in Silberen Viligran arbaith gefaßten geschmälzten pfenning,™ mit
silbernen Creutz881 - dies sind nur einige Formulierungen.
Eine Sonderform des Rosenkranzes war der sogenannte Leiden-Christi-, Wunden-Christi-
oder schmerzhafte Rosenkranz, bei dem in der Grundfassung die durchbohrten Hände, Füße
und das verwundete Herz, in der erweiterten Fassung die Dornenkrone, die Nägel und der
Kelch als silberne Miniaturen zwischen die Ave-Maria-Perlen eingereiht wurden. Gislind
Ritz schrieb in ihrem Aufsatz „Der Rosenkranz“, daß diese Art des Rosenkranz vor allem im
17. Jahrhundert eine besondere Bedeutung erlangt habe.832 In den Gmünder Inventaren da-
gegen wurde das erste Mal 1729 ein Rosenkranz mit Wunden erwähnt,833 und sein quantita-
tiver Höhepunkt lag in der Zeit zwischen 1760 und 1800.834
Mit zwei Ausnahmen, in denen der Rosenkranz ausdrücklich als Mannspatter oder Manns-

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1711 bis
1694 bis
1694 bis
1709 bis
1685 bis

14, 7. Dezember 1714, S. 119.
1701, 8. September 1695.
1701, 24. November 1694.
1715, 30. September 1711.
1691, 24. Mai 1692.

RP
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GeS 71, 10. Juli 1772.
KB 1685 bis 1691, 10. Mai 1686.
KB 1705 bis 09, 22. September 1708.
GeS 19, 14. Oktober 1772.

(Sta Gd) KB 1694 bis 1701, 24. November 1694: 7 Gesetze; 9. Oktober 1695: 13 Gesetze; 28. April 1696: 11
Gesetze; 20. März 1697: 6 Gesetze.
RITZ 1976, S. 55. Die Einteilung in „Zehnergesetze“, d. h. daß nach zehn „Gegrüßet seist du, Maria“-Gebeten
ein „Vaterunser“-Gebet folgt, wird dem Kartäuser Heinrich von Kalkar in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhun-
derts zu geschrieben. Seit den neunziger Jahren des 15. Jahrhunderts vereinheitlichte sich die Länge des Ro-
senkranzes auf fünf Gesetze, neben dem Psalter mit 15 Gesetzen (S. 68). Trotzdem scheint es ,Sonderlängen"
gegeben zu haben, die in den Inventaren besonders betont wurden. Vermutlich ist davon auszugehen, daß alle
anderen, nicht ausdrücklich erwähnten Längen aus fünf Gesetzen bestanden.
(Sta Gd)
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(Sta Gd)
RITZ 1976, S. 70.
(Sta Gd) GeS 49, 23. Mai 1729.
Die meisten Erwähnungen finden sich zwischen 1770 und 1780.

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