- 62 -
3.2. Der Metzgertanz
Ob die Ursprünge der Tanz-Tradition mit dem Aufruhr von 1348/49 in
Zusammenhang stehen, ist nicht nachweisbar und überdies unwahrschein-
lich, wie die Analyse der aitiologischen Wandersage gezeigt hat.
Einsichtig sind eher Argumente, die das Tanzprivileg der Metzger
mit deren Verdienstausfall in der Fastenzeit begründen . Daß
man diesem Handwerk im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit
die Gelegenheit gegeben habe, in den Tagen des Interregnums des
Teufels, das sich für die Inszenierung der von ihrem Inhalt her
weltlichen Spiele anbot, zu tanzen, zu sammeln und vergnügt zu sein,
ist verständlich, zumal solche Aktionen den kirchlichen Missions-
absichten gerecht wurden. Daß Überlegungen zur Wirtschaftslage der
Metzger in der Fastenzeit angestellt und ausgleichende Maßnahmen
getroffen wurden, belegen Zeugnisse, die Zusammenschlüsse von Metzger-
und Fischerzunft überliefern. Der Gedanke des Ausgleichs als be-
dingendem Anlaß der Fleischerfastnacht überzeugt jedoch nur bedingt.
Er erklärt nicht, warum die vom Fastengebot geschädigten Handwerker
nach 1449 für die schon relativ kostspielige Kleidung der Schembart-
läufer zu sorgen hatten. Entsprechende Eintragungen der Schembart-
chronisten werden durch Ratsverlässe bekräftigt, die noch Ende des
15. Jahrhunderts die Gesamtverantwortung der Metzger für den Schem-
bartlauf betonen. Hierfür einige Beispiele. Der Eintrag vom 26.1.1479,
"Item den fleischhackern ze sagen, das sie ire wilden mendlein zu
164
den schemparten bestellen, wie von alder her komen ist ..." , wird
von anderen Protokollauszügen verifiziert. "Item den wilden mend-
lein der fleischhacker ist vergönnt, zu der fasnacht laufen ze
165
lassen..." "... und den in schenpart zusagen, das sie mit den
messerern nit tanzen, dann der schempart stee den flai schhackern
166
zu und nit den messerern." . Der Zusammenhang zwischen Metzgern
und Schembartlauf ist damit erwiesen. Die Ausweitung eines zu-
nächst auf den Tanz beschränkten Privileges der Metzger ist
aus wirtschaftlichen Aspekten erklärbar. Die in den ersten Jahren
noch von der Fleischerzunft finanfzierten Läufer mußten bald selbst
für die Kosten des Umzugs aufkommen und überdies dem Handwerk Ab-
167
gaben bis zu 20 Gulden leisten . Soweit erscheint das Interpre-
tationsmodell als schlüssig. Unverständlich sind so aber die Maß-
3.2. Der Metzgertanz
Ob die Ursprünge der Tanz-Tradition mit dem Aufruhr von 1348/49 in
Zusammenhang stehen, ist nicht nachweisbar und überdies unwahrschein-
lich, wie die Analyse der aitiologischen Wandersage gezeigt hat.
Einsichtig sind eher Argumente, die das Tanzprivileg der Metzger
mit deren Verdienstausfall in der Fastenzeit begründen . Daß
man diesem Handwerk im Interesse der ausgleichenden Gerechtigkeit
die Gelegenheit gegeben habe, in den Tagen des Interregnums des
Teufels, das sich für die Inszenierung der von ihrem Inhalt her
weltlichen Spiele anbot, zu tanzen, zu sammeln und vergnügt zu sein,
ist verständlich, zumal solche Aktionen den kirchlichen Missions-
absichten gerecht wurden. Daß Überlegungen zur Wirtschaftslage der
Metzger in der Fastenzeit angestellt und ausgleichende Maßnahmen
getroffen wurden, belegen Zeugnisse, die Zusammenschlüsse von Metzger-
und Fischerzunft überliefern. Der Gedanke des Ausgleichs als be-
dingendem Anlaß der Fleischerfastnacht überzeugt jedoch nur bedingt.
Er erklärt nicht, warum die vom Fastengebot geschädigten Handwerker
nach 1449 für die schon relativ kostspielige Kleidung der Schembart-
läufer zu sorgen hatten. Entsprechende Eintragungen der Schembart-
chronisten werden durch Ratsverlässe bekräftigt, die noch Ende des
15. Jahrhunderts die Gesamtverantwortung der Metzger für den Schem-
bartlauf betonen. Hierfür einige Beispiele. Der Eintrag vom 26.1.1479,
"Item den fleischhackern ze sagen, das sie ire wilden mendlein zu
164
den schemparten bestellen, wie von alder her komen ist ..." , wird
von anderen Protokollauszügen verifiziert. "Item den wilden mend-
lein der fleischhacker ist vergönnt, zu der fasnacht laufen ze
165
lassen..." "... und den in schenpart zusagen, das sie mit den
messerern nit tanzen, dann der schempart stee den flai schhackern
166
zu und nit den messerern." . Der Zusammenhang zwischen Metzgern
und Schembartlauf ist damit erwiesen. Die Ausweitung eines zu-
nächst auf den Tanz beschränkten Privileges der Metzger ist
aus wirtschaftlichen Aspekten erklärbar. Die in den ersten Jahren
noch von der Fleischerzunft finanfzierten Läufer mußten bald selbst
für die Kosten des Umzugs aufkommen und überdies dem Handwerk Ab-
167
gaben bis zu 20 Gulden leisten . Soweit erscheint das Interpre-
tationsmodell als schlüssig. Unverständlich sind so aber die Maß-