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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Eisenacher Ordnung
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0317

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Hälfte oder das Viertel der Werkgebühr in Anrechnung.
Das gilt gleichsinnig für alle ähnlichen Fälle. Im vorliegen-
öen Beispiele stellt sich dann die Berechnung wie folgt:

Lntwurfsgebühr.240,— M.

Hälfte der Werkgebühr . . 60,— OT. 500,— ITC.

Davon 90%. 270,— ITT.

oder

Lntwurfsgebühr.240,— ITT.

Lin viertel der Werkgebühr so,— ITT. 270,— 11t.

Davon 90%. 243,— ITT.

Nichtabgepaßte Stoffe stellen Massenartikel dar und sind als
solche zu berechnen.

b) Graphische Arbeiten, Tapeten und Kunstpapiere, § \7.
Line Adresse zum Preise von 900 M. Bur der Lntwurf ist
verlangt, deshalb kann man die Gebühren nach § 7, nach
Zeitaufwand, berechnen oder nach dem Tarife, also 20%
von 900 ITt. — \80 OT.

Line Staffelung der Lntwurfsgebühr nach § t4 tritt nicht
ein, weil dis Materialkosten einer Adresse wesentlich hinter
den Arbeitskosten Zurückbleiben. Auch nach § ns ist die Ge-
bühr nicht abzustufen, weil die Ausführungskosten unter
looo M. betragen.

Tapeten und Buntpapiere stellen Massenartikel dar und sind
als solche zu berechnen.

c) Leder- und Bucharbeiten, § l8. Erstes Beispiel: Für

eine Adreßdecke werden Entwurf, Anschlag und Werkzeich-
nung verlangt. Der Anschlag ermittelt Z400 M. als Aus-
führungskosten. Danach sind laut § [8 für den Lntwurf
zo% von ^400 OT., laut § 5 für den Anschlag \o% der Lnt-
wurfsgebühr und laut 8 6 für die Werkzeichnung 50% der
Lntwurfsgebühr zu berechnen. Da die Materialkosten ge-
ringer sind als die Arbcitskosten, kommt die Staffelung
nach ß l4 nicht in Anwendung, sondern nur nach 8 15, die
eine Ermäßigung der Gesamtgebühren auf 90% vor-
schreibt.

Demnach ergibt sich

Lntwurfsgebühr: 20% von

1400 M. 280,— OT.

Anschlagsgebühr: \o% von

280 m. 28,— m.

Werkgebühr: 50% von 280

Mark . 140,— OT. 448,— ITT.

Ls kommen zur Berech-
nung 90% mit. 403,20 M.

d) Leder- und Bucharbeiten, 8 18. Zweites Beispiel: Lin

Bucheinband zum verabredeten Preise von 50011T. ist zu
entwerfen und auszuzeichnen. Die Materialkosten stehen zu
den Arbeitskosten im Verhältnisse von 2 : Es ist mithin

die Lntwurfsgebühr nach 8 14 b auf drei Vierteile zu er-
mäßigen, während die Gesamtgebühren ungekürzt bleiben,
weil die Ausführungskosten 100011t. nicht erreichen. Mit-
hin berechnet sich die Gebühr wie folgt

Für den Lntwurf 20% von 30011t.

60,— 11t.

Davon nur einzusetzen drei Vierteile . 43,— 11t.

Für die Werkzeichnung die Hälfte der

ermittelten Lntwurfsgebühr, also

50% von 45 in. 22,50 m.

Mithin insgesamt für Lntwurf und
Werkzeichnung . 67,50 11t.

e) Leder- und Bucharbeiten, 8 18. Drittes Beispiel: Lin
Verlegereinband ist zu entwerfen, zu berechnen und durch-
zuzeichnen. Die Gebühren dafür sind, weil es sich um ein
Massenerzeugnis handelt, vorläufig noch nach Zeitaufwand,
8 7, zu berechnen, falls nichts anderes von vornherein
verabredet ist.

f) Kunstverglasung, Glasmalerei und Mosaik, 8 19- Erstes
Beispiel: Für eine Knnstvcrglasung werden Lntwurf, An-
schlag und Werkzeichnung verlangt. Der Anschlag stellt
730 M. als Ausführungskosten fest. Nach 8 18 kommen für
den Lntwurf \o%, für die Merkzeichnung 25% der Aus-
führungskosten und nach 8 5 für den Anschlag 10% der
Lntwurfsgebühr in Ansatz. Die Materialkosten übersteigen
die Arbeitskosten nicht. Mithin kommt 8 14 nicht in An-
wendung und ebenso nicht 8 15, weil die Ausführungskosten
unter \ooo Mark bleiben.

Danach berechnen sich die gesamten Gebühren

Entwurfsgebühr: io% von 230 M. . 73,— 11t.

Anschlagsgebühr: \o% von 73 M. . . 7,30 M.

werkgebühr: 25% von 730 11t. . . . ^82,50 11t.

Insgesamt also. 262,80 M.

Wird dieses Fenster in der Folge noch dreimal ausgeführt,
so sind für jede solche Wiederholung nach 8 12 die Hälfte der
Lntwurfsgebühren, also 50% von 73 11t. = 36,50 M. zu
zahlen, d. h. für drei Wiederholungen 109,50 M.

g) Dekorative Malerei und dekorative Plastik, 8 20. Erstes
Beispiel: Line Deckenmalerei zum verabredeten Preise von
1700 nt. Nach 8 20 beträgt die Lntwurfsgebühr 20%, die
nach der Staffel des 8 15 nur mit 90% einzusetzen sind.
Das Material bleibt in seinem Werte hinter den Arbeits-
kosten zurück, folglich ist 8 14 nicht anzuwenden.

Also 20% von l700 M. 340,— OT.

In Rechnung zu stellen nur 90%, also 306,— OT.

Die Preise für die Werkzeichnungen zu dein Lntwurfe oder
zu einzelnen Teilen sind laut 8 20 besonders zu vereinbaren,
wird die Decke noch ein zweites Mal ausgeführt, so ist da-
für die Wiederholungsgebühr nach 8 12 mit der Hälfte von
306 11t. = t53 OT. zu bemessen.

h) Dekorative Malerei und dekorative Plastik, 8 20.

Zweites Beispiel: plastischer Lntwurf und Anschlag für eine
Antragearbeit, z. B. eine Kartusche. Die Ausführungskosteir
berechnen sich nach dem Anschläge auf 300 M.; es kommen
nach 8 20 für den Entwurf 20% der Ausführungskosten,
nach 8 5 für den Anschlag lo% der Lntwurfsgebühr in An-
satz. Das Verhältnis der Materialkosten zu den Arbeits-
kosten bleibt hinter 3 : 2 zurück. Da auch die Ausführnngs-
kosten unter zooo M. bleiben, sind die Gebühren weder nach

8 14 noch nach 8 15 zu staffeln. Also

Entwurfsgeführ: 20% von 300 M. . . 60,— OT.

Anschlagsgebühr: \o% von 60 OT. . . 6,— OT.

Im ganzen. 66,— OT.

i) Dekorative Malerei und dekorative Plastik, 8 20.

Drittes Beispiel: Lin Altar in Marinor, dessen Ausführungs-
kosten 7500 11t. betragen sollen. Das Verhältnis der Material-
kosten zu den Arbeitskosten ist ermittelt auf 692 : 308. Mit-
hin ist nach 8 14 c die Hälfte der Lntwurfsgebühr zu be-
rechnen. Diese ist nach 8 20 mit 20% von 7500 M. einzu-
setzen. Außerdem sind jedoch nach der Staffel des 8 15 nur
54% der ermittelten Gcsamtgebühren in Rechnung zu
stellen. Somit ergibt sich

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