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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Eisenacher Ordnung
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0318

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nach § 20 Lntwurfsgebühr 20% von

2500 M.(.500,— M.

nach 8 14 c nur die Hälfte davon zu

berechnen mit . . . .. 250,— M.

und auch von diesen nach § 15 nur

54%, so daß also. 405,— M.

die Gesamtgebühren darstellen würden.

Auch hier sind für Hilfsmodelle die Gebühren besonders zu
vereinbaren.

k) Arbeiten aus Edelmetallen, §21,. Erstes Beispiel: Ein
silberner Tafelaufsatz ist zu entwerfen, zu veranschlagen und
dnrchzuzeichnen. Der Anschlag ergibt 2400 ITT. Ausführungs-
kosten, davon 600 in. Materialwert. Es kommen mithin von
den Ausführungskosten nur 1800 M. in Ansatz. Nach § 21
beträgt die Entwurfsgebühr 20%, nach § 5 die Anschlags-
gebühr \o% der Entwurfsgebühr, nach § 6 die Werkgebühr
die Hälfte der Entwurfsgebühr, von den Gesamtgebühren
sind nach § 15 nur 90% in Rechnung zu stellen.

Entwurfsgebühr: 20% von isoo M. . SSO,— ITT.

Anschlagsgebühr: \o% von 360 ITT. . 36,— M.

IVerkgebühr: 50% von 360 M. ... 180,— ITT.

526,— ITT.

Davon in Rechnung zu stellen 90%
mit . 518,-0 ITT.

l) Arbeiten aus Edelmetallen, §21.

Zweites Beispiel: Für ein silbervergoldetes Ehrengeschenk,
verabredeter Preis \2 000 M., Materialwert 3 800 ITT., wer-
den Entwurf und Werkzeichnung verlangt.

Für die Staffel nach § 15 find hier immer nur die Arbeits-
kosten zugrunde zu legen, also 8200 M.

Lntwurfsgebühr: 20% von

8200 M.1640,— M.

IVerkgebühr: 50% von

1640 ITT. 820,— ITT. 2460,— ITT.

Da die Arbeitskosten sich zwischen 8000 und 9000 M. be-
wegen, sind von den Gesamtgebühren nach der Staffel in
8 15 nur 52% in Rechnung zu stellen, nämlich 1331,20 ITT.

m) Arbeiten aus Edelmetallen, §21.

Drittes Beispiel: Ein Schmuck im Preise von 18 000 ITT.,
Materialwert 14 600 ITT., also Ausführungskosten 3400 ITT
Die Lntwurfsgebühr nach
8 21 beträgt 20% von

3400 M. 680,—j_UT,

Die IVerkgebühr 50% von

680 m.340,— ITT. 1020,— ITT.

Nach 8 15 aber find nur zu berechnen
20% der Gesamtgebühren, nämlich. 214,— ITT.

n) Arbeiten aus unedlen Metallen, 8 22.

Erstes Beispiel: Für eine Gedenktafel in Bronze, Preis
1200 M., sind Entwurf und Werkzeichnung zu liefern. Das
Verhältnis der Materialkosten zu den Arbeitskosten ist auf
643 : 352 berechnet. Es find mithin nach 8 14 b nur drei
Vierteile der Entwurfsgebühr anzusetzen.

Nach 8 22 beträgt diese Ent-
wurfsgebühr 20% von

1200 M.240,— ITT.

Davon nach 8 14 b anzu-
setzen drei Vierteile. 180,— M.

nach 8 6 beträgt die Werk-
gebühr 50% von 180 M. 90,— ITT.

Im ganzen. 220,— ITT.

Davon sind nach 8 15 Staf-
fel zu berechnen 90% mit. 243,— M.

0) Arbeiten aus unedlen Metallen, 8 22.

Zweites Beispiel: Lin Straßenkandelaber ist zu entwerfen,
zu veranschlagen und durchzuzeichnen. Der Anschlag setzt
2200 M. Ausführungskosten fest. Ls ist angenommen, daß
das Verhältnis der Materialkosten zu den Arbeitskosten sich auf
210:290 stellt, daß also 8 14 d in Anwendung kommt, der
zwei Fünftel der Lntwurfsgebühr anzusetzen vorschreibt.

Die Lntwurfsgebühr ist nach
8 22 mit 20% zu be-
rechnen von 2200 M. . . 540,— ITT.

Davon in Ansatz zu brin-
gen zwei 'fünftel. 216,— ITT.

Anschlagsgebühr nach 8 5
mit io% von 216 M. 21,60 ITT.

Werkgebühr mit 50% von
216 ITT. 108,— UI.

345,60 ITT.

Davon sind nach 8 15 Staf-
fel nur zu berechnen 80%

mit . 226,50 1H.

p) Arbeiten aus unedlen Metallen, 8 22.

Drittes Beispiel: Für einen Kronleuchter aus Bronze zu
dem verabredeten Preise von 450 N. werden Entwurf und
Werkzeichnung verlangt. Die Materialkosten übersteigen die

Arbcitskosten nicht.

Die Entwurfsgebühr nach 8 22 beträgt

20% von 450 ITT. 90,— M.

Die Werksgebühr nach 8 6 beträgt 50%

von 90 M. 45,— ITT.

Die Gesamtsumme der Gebühren also 135,— ITT.
q) Arbeiten aus unedlen Metallen, 8 22.

Viertes Beispiel: Ein schmiedeeisernes Gitter, einschließlich
Tor und Pfeilern, ist zu entwerfen, zu veranschlagen und
durchzuzeichnen. Der Anschlag ermittelt 4300 ITT. Gesamt-
kosten. Die Materialkosten übersteigen die Arbeitskosten nicht.
Infolgedessen tritt 8 14 nicht in Anwendung, sondern nur
8 15.

Die Entwurfsgebühr nach
8 22 beträgt 20% von
4300 M. 860,— ITT.

Die Anschlagsgebühr nach
8 5 beträgt 10% von
860 M. 86,— ITT.

Die Werkgebühr nach § 5
beträgt 50% von 860 M. 430,— ITT. 1326,— ITT.

Davon sind nach 8 14 Staffel zu be-
rechnen 60% mit. 825,60 ITT.

r) Arbeiten aus unedlen Metallen, 8 22.

Fünftes Beispiel: Für ein fortlaufendes Gitter mit Rapport
von einem Meter, Preis für den laufenden Meter 20 ITT.,
Länge des Gitters 32 m, werden Entwurf und Werk-
zeichnung verlangt. Die Materialkosten übersteigen die
Arbeitskosten nicht. Nach 8 12 ist nur für den ersten laufen-
den Meter die Gesamtgebühr zu entrichten, für jeden
weiteren Meter die Hälfte der Lntwurfsgebühr, falls nichts
anderes von vornherein verabredet ist. Ist das nicht der
Fall, dann kommt in Ansatz

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