Die Reformation des Dorfes Lorch
Die kirchlichen Verhältnisse im Dorf Lorch29 am Vorabend der
Reformation sind höchst eigenartig, da nicht weniger als vier
Pfarreien am Ort waren, deren Inhaber die zum Lorcher Pfarr-
bezirk gehörigen Dörfer und Weiler nach einem bestimmten
Turnus versahen. Dieser Pfarrsprengel war immer noch außer-
ordentlich groß, obwohl im Laufe des Mittelalters die Kirchen
von Gmünd, Plüderhausen, Welzheim und andere, die ur-
sprünglich dazu gehört hatten, ihre Selbständigkeit erlangten.
Die vier Pfarreien in Lorch sind auf das im 14. Jahrhundert auf-
gelöste Stift zurückzuführen, eine Klerikergemeinschaft für den
Gottesdienst an der Grablege der Staufer in der Lorcher Pfarr-
kirche. An das Stift erinnerten noch die Bezeichnungen Kusto-
rei und Dechanei für zwei der Pfarrpfründen. Der Kustos des
Stifts war der eigentliche Pfarrer von Lorch gewesen, deshalb
kam dem Inhaber der Kustoreipfründe nach der Auflösung des
Stifts immer noch der Vorrang zu.
Das Pfarrbesetzungsrecht in Lorch war zwischen dem Kloster
Lorch und dem Augsburger Domkapitel in der Weise geteilt,
daß das Kloster die Kustoreipfründe, das Domkapitel die De-
chaneipfründe zu besetzen hatte. Darüber hinaus stand beiden
noch das Besetzungsrecht über je eine der beiden weiteren
Pfarrpfründen zu. Diese Rechtslage mußte für die Durchfüh-
rung der Reformation durchaus erschwerend wirken, da der
Herzog somit in Lorch in kirchlicher Hinsicht eigentlich nichts
zu bestellen hatte. Doch im Zusammenhang mit der Kloster-
reformation mußten natürlich auch die von den Klöstern im
Land zu besetzenden Pfarreien mit evangelischen Geistlichen
versehen werden.30 Ein entsprechendes Ausschreiben an die
Prälaten erging am 25. Dezember 1534, in dem diese aufgefor-
dert wurden, die altgläubigen Pfarrer abzuschaffen und evange-
lische Prediger an deren Stelle zu setzen. Das Augsburger Dom-
kapitel schrieb deshalb am 18. Juli 1535 an Herzog Ulrich und
bat ihn, seine Pfarrer in Lorch »bey altem wesen, ceremonien
und meßhalten gnedigklich« bleiben zu lassen. Der Herzog ant-
wortete hierauf, daß er gesonnen sei, in seinem Fürstentum das
Evangelium predigen zu lassen und mit Lorch keine Ausnahme
machen könne.
Die Durchführung der Reformation an Ort und Stelle erfolgte
durch Visitationskommissionen, bestehend aus Theologen und
herzoglichen Beamten. Es kam nämlich nicht nur darauf an, zu
prüfen, ob die Geistlichen fähig und bereit waren, ihr Amt
künftig in evangelischem Sinne zu verwalten, vielmehr waren
auch finanzielle und andere Verwaltungsprobleme zu lösen. Be-
dingt durch dieses zeitraubende Verfahren kam die Visitations-
kommission, bestehend aus dem Theologen Erhard Schnepf
und dem Kirchheimer Obervogt Hans Friedrich Thumb, erst
um Martini (11. November) 1535 nach Lorch. Bis dahin war
noch der hergebrachte Meßgottesdienst am Ort gefeiert wor-
den, der nunmehr auf Befehl der Visitatoren eingestellt wurde.
Von den vier Lorcher Pfarrern waren die beiden, die vom Augs-
burger Domkapitel eingesetzt worden waren, nämlich Peter
Sturm und Sebastian Dietell, nicht bereit, evangelisch zu wer-
den. Man konnte sie freilich auch nicht ohne Zustimmung des
Domkapitels entlassen, weshalb ihnen »silentium mandirt«
wurde, d. h. daß man sie zum Stillschweigen verpflichtete und
sie ihr Amt nicht mehr weiter ausüben sollten. Dietell starb kurz
darauf, seine Stelle wurde aber vom Domkapitel nicht mehr be-
setzt. Sein Kollege Peter Sturm saß 1539 noch auf seiner Stelle,
der Dechaneipfründe, bezog die Einkünfte beider Augsburger
Pfarreien, hatte aber, da man ihm ja die Amtsausübung unter-
sagt hatte, nichts zu tun. Von den beiden vom Kloster Lorch zu
besetzenden Pfarreien hatte Benedikt Steiner die Kustorei-
29 Stift Lorch. Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche. Bearb. von Geb-
hard Mehring. Stuttgart 1911 (= Württembergische Geschichtsquellen
12), hier S, XXIII ff.
30 Die folgende Darstellung gründet sich, falls nichts anderes angegeben,
auf Deetjen, Reformation, und Hoffmann (wie Anm. 10), S. 34 ff.
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Die kirchlichen Verhältnisse im Dorf Lorch29 am Vorabend der
Reformation sind höchst eigenartig, da nicht weniger als vier
Pfarreien am Ort waren, deren Inhaber die zum Lorcher Pfarr-
bezirk gehörigen Dörfer und Weiler nach einem bestimmten
Turnus versahen. Dieser Pfarrsprengel war immer noch außer-
ordentlich groß, obwohl im Laufe des Mittelalters die Kirchen
von Gmünd, Plüderhausen, Welzheim und andere, die ur-
sprünglich dazu gehört hatten, ihre Selbständigkeit erlangten.
Die vier Pfarreien in Lorch sind auf das im 14. Jahrhundert auf-
gelöste Stift zurückzuführen, eine Klerikergemeinschaft für den
Gottesdienst an der Grablege der Staufer in der Lorcher Pfarr-
kirche. An das Stift erinnerten noch die Bezeichnungen Kusto-
rei und Dechanei für zwei der Pfarrpfründen. Der Kustos des
Stifts war der eigentliche Pfarrer von Lorch gewesen, deshalb
kam dem Inhaber der Kustoreipfründe nach der Auflösung des
Stifts immer noch der Vorrang zu.
Das Pfarrbesetzungsrecht in Lorch war zwischen dem Kloster
Lorch und dem Augsburger Domkapitel in der Weise geteilt,
daß das Kloster die Kustoreipfründe, das Domkapitel die De-
chaneipfründe zu besetzen hatte. Darüber hinaus stand beiden
noch das Besetzungsrecht über je eine der beiden weiteren
Pfarrpfründen zu. Diese Rechtslage mußte für die Durchfüh-
rung der Reformation durchaus erschwerend wirken, da der
Herzog somit in Lorch in kirchlicher Hinsicht eigentlich nichts
zu bestellen hatte. Doch im Zusammenhang mit der Kloster-
reformation mußten natürlich auch die von den Klöstern im
Land zu besetzenden Pfarreien mit evangelischen Geistlichen
versehen werden.30 Ein entsprechendes Ausschreiben an die
Prälaten erging am 25. Dezember 1534, in dem diese aufgefor-
dert wurden, die altgläubigen Pfarrer abzuschaffen und evange-
lische Prediger an deren Stelle zu setzen. Das Augsburger Dom-
kapitel schrieb deshalb am 18. Juli 1535 an Herzog Ulrich und
bat ihn, seine Pfarrer in Lorch »bey altem wesen, ceremonien
und meßhalten gnedigklich« bleiben zu lassen. Der Herzog ant-
wortete hierauf, daß er gesonnen sei, in seinem Fürstentum das
Evangelium predigen zu lassen und mit Lorch keine Ausnahme
machen könne.
Die Durchführung der Reformation an Ort und Stelle erfolgte
durch Visitationskommissionen, bestehend aus Theologen und
herzoglichen Beamten. Es kam nämlich nicht nur darauf an, zu
prüfen, ob die Geistlichen fähig und bereit waren, ihr Amt
künftig in evangelischem Sinne zu verwalten, vielmehr waren
auch finanzielle und andere Verwaltungsprobleme zu lösen. Be-
dingt durch dieses zeitraubende Verfahren kam die Visitations-
kommission, bestehend aus dem Theologen Erhard Schnepf
und dem Kirchheimer Obervogt Hans Friedrich Thumb, erst
um Martini (11. November) 1535 nach Lorch. Bis dahin war
noch der hergebrachte Meßgottesdienst am Ort gefeiert wor-
den, der nunmehr auf Befehl der Visitatoren eingestellt wurde.
Von den vier Lorcher Pfarrern waren die beiden, die vom Augs-
burger Domkapitel eingesetzt worden waren, nämlich Peter
Sturm und Sebastian Dietell, nicht bereit, evangelisch zu wer-
den. Man konnte sie freilich auch nicht ohne Zustimmung des
Domkapitels entlassen, weshalb ihnen »silentium mandirt«
wurde, d. h. daß man sie zum Stillschweigen verpflichtete und
sie ihr Amt nicht mehr weiter ausüben sollten. Dietell starb kurz
darauf, seine Stelle wurde aber vom Domkapitel nicht mehr be-
setzt. Sein Kollege Peter Sturm saß 1539 noch auf seiner Stelle,
der Dechaneipfründe, bezog die Einkünfte beider Augsburger
Pfarreien, hatte aber, da man ihm ja die Amtsausübung unter-
sagt hatte, nichts zu tun. Von den beiden vom Kloster Lorch zu
besetzenden Pfarreien hatte Benedikt Steiner die Kustorei-
29 Stift Lorch. Quellen zur Geschichte einer Pfarrkirche. Bearb. von Geb-
hard Mehring. Stuttgart 1911 (= Württembergische Geschichtsquellen
12), hier S, XXIII ff.
30 Die folgende Darstellung gründet sich, falls nichts anderes angegeben,
auf Deetjen, Reformation, und Hoffmann (wie Anm. 10), S. 34 ff.
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