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Das jungbronzezeitliche Urnengräberfeld
Rasiermessers in Verbindung mit einer Pinzette als eine
Beigabenkombination verstanden, die für Männergrä-
ber typisch ist.
Die Gräber 105, 107 und 216 enthielten ein
Rasiermesser, einmal kombiniert mit einer Pinzette
und einem Pfriemfragment. Anthropologisch wird
nur das Grab 107 als das eines fraglichen Mannes
bestimmt. Vom Grab 105 fehlt der Knochenbrand und
im Grab 216 ist ein Kind bestattet. In seinem Grab
lag ein Bronzefragment, bei dem es sich um den Griff
eines trapezförmigen Rasiermessers handeln könnte.
Anthropologisch bestätigt werden wir das Grab 107
als das Grab eines erwachsenen Mannes deuten und
sehen zudem in der Beigabe von Rasiermesser und
Pinzette die typische Grabausstattung eines Mannes.
Ob das Rasiermesser und die Pinzette zusätzlich als
standesgemäße Ausstattung eines führenden Mitglieds
der Familie gelten können, ist nicht ausgeschlossen
und würde die Beigabe eines Rasiermessers in einem
Kindergrab erklären.
Auch die Beigabe einer einzelnen Pfeilspitze
(Lanzette) wird seitens der Archäologie als typische
Beigabe eines Mannes gedeutet. Der anthropologische
Befund widerspricht dieser Deutung zwar nicht, gibt
aber den Befund des Grabes 17 als Mann (?) und den
des Grabes 1808 als (eher) Frau an. Beide Gräber
liegen im südlichen Bereich des Gräberfeldes. Damit
bleiben, hinsichtlich der Beigabe einer Lanzette, die in
Rullstorf nur in Kombination mit einem Pfriemfragment
angetroffen wurde, Unsicherheiten hinsichtlich einer
möglichen geschlechtsspezifischen Deutung bestehen.
Weil es sich aber bei beiden Gräbern um erwachsene
Personen handelt, scheint die Beigabe einer Lanzette
ein Alleinstellungsmerkmal zu sein, das eher für das
Handwerk eines Jägers oder Kriegers zutrifft. Aus
archäologischer Sicht werden wir die Bestattungen
in diesen beiden Gräbern folglich zu den männlichen
Erwachsen zählen.
Weitere Beigaben, darunter Bronzenadeln, die zum
Schmuck gehören, können aus archäologischer Sicht
als Grabausstattungen von Frauen angesehen werden.
Diese Einschätzung wird seitens der Anthropologie voll
bestätigt und ergänzt das erreichte Lebensalter als das
älterer Frauen. Zur dieser Ausstattung mit einer Nadel
können ein Pfriem oder weitere Schmuckelemente
gehören. Auch diese Gräber finden sich verstärkt im
Zentrum des Gräberfeldes. Gräber mit Nadelschmuck
könnten wegen ihrer geringen Anzahl ebenfalls als
hervorgehobene Familienmitglieder mit einer ihnen
standesgemäßen Ausstattung gedeutet werden.
In sechs Gräbern 7 waren ein oder mehrere Arm-
ringe beigegeben. Armringe sind nie mit anderen
Beigaben vergesellschaftet und sind daher ein Al-
leinstellungsmerkmal. Der anthropologische Befund
ergibt bei allen Gräbern Kinderbestattungen im Alter
zwischen 0,9 und 14 Jahren. Die Gräber sind zudem
innerhalb des Gräberfeldes auffällig verbreitet. Sie
befinden sich nur im nördlichen Bereich. Zu ihnen
gehört auch ein einzelnes, mit ca. 30m Abstand am
weitesten nördlich und außerhalb des Gräberfeldes
gelegenes Grab. In der Verbreitung schließen sie un-
mittelbar an die Gräber mit einer Keramikabdeckung
an. Weil diese überwiegend weiblichen Bestattungen
zugewiesen werden konnten, wäre es naheliegend,
bei den Kindergräbern mit einem Armreif diesen als
Schmuck zu deuten und ebenfalls mit weiblichen
Bestattungen zu verbinden. Es könnte sich aber auch
um eine Sitte handeln, die nur zu einer bestimmten
Zeit oder die nur in einer Familie in Gebrauch war.
In drei Bestattungen (Grab 7, 19,39) sind Ohrringe
enthalten. Als Schmuckbestandteile würde man sie
eher in Verbindung mit einer weiblichen Bestattung
bringen. Seitens der Anthropologie wird diese Vermu-
tung nicht bestärkt, denn zwei der genannten Gräber
sind Kindergräber, ihr Geschlecht ist unbekannt. Nur
im Grab 19 ist ein erwachsener, fraglicher Mann
bestattet. Auch aus der Lage der genannten Gräber,
von denen eines im westlichen Bereich des Gräber-
feldes zwei im nördlichen liegen, lassen sich keine
weiteren Schlüsse ziehen.
Knöpfe sind in zwei Gräbern gefunden worden.
Es handelt sich zunächst um das Grab 212, in dem
ein Kind im Alter von 4,5 bis 5,9 Jahren bestattet
wurde. Das zweite Grab 240 ist hinsichtlich seines
Geschlechtes unbestimmt, das erreichte Lebensalter
kann nicht genauer als zwischen 16 und 80 Jahren
angegeben werden. Damit können wir aus archäolo-
gischer Sicht auch für diese beiden Gräber, von denen
sich eines im Zentrum, eines im westlichen Bereich des
Urnenfriedhofs befindet, kein genauere Einschätzung
hinsichtlich der geschlechtsbezogenen Wertung durch
die Beigabe eines Knopfes geben.
In zwei weiteren Gräbern (205 und 241) sind
Gürtelringe gefunden worden. Beide Gräber sind
seitens der Anthropologie ohne Geschlechtsbestim-
mung geblieben. Im Grab 241 war ein Kind im Alter
zwischen 5 und 15 Jahren bestattet. Das Grab 205
enthielt eine erwachsene Person deren Geschlecht nicht
7 Es handelt sich um die Gräber 24, 28, 39, 43, 201 und 207.
Das jungbronzezeitliche Urnengräberfeld
Rasiermessers in Verbindung mit einer Pinzette als eine
Beigabenkombination verstanden, die für Männergrä-
ber typisch ist.
Die Gräber 105, 107 und 216 enthielten ein
Rasiermesser, einmal kombiniert mit einer Pinzette
und einem Pfriemfragment. Anthropologisch wird
nur das Grab 107 als das eines fraglichen Mannes
bestimmt. Vom Grab 105 fehlt der Knochenbrand und
im Grab 216 ist ein Kind bestattet. In seinem Grab
lag ein Bronzefragment, bei dem es sich um den Griff
eines trapezförmigen Rasiermessers handeln könnte.
Anthropologisch bestätigt werden wir das Grab 107
als das Grab eines erwachsenen Mannes deuten und
sehen zudem in der Beigabe von Rasiermesser und
Pinzette die typische Grabausstattung eines Mannes.
Ob das Rasiermesser und die Pinzette zusätzlich als
standesgemäße Ausstattung eines führenden Mitglieds
der Familie gelten können, ist nicht ausgeschlossen
und würde die Beigabe eines Rasiermessers in einem
Kindergrab erklären.
Auch die Beigabe einer einzelnen Pfeilspitze
(Lanzette) wird seitens der Archäologie als typische
Beigabe eines Mannes gedeutet. Der anthropologische
Befund widerspricht dieser Deutung zwar nicht, gibt
aber den Befund des Grabes 17 als Mann (?) und den
des Grabes 1808 als (eher) Frau an. Beide Gräber
liegen im südlichen Bereich des Gräberfeldes. Damit
bleiben, hinsichtlich der Beigabe einer Lanzette, die in
Rullstorf nur in Kombination mit einem Pfriemfragment
angetroffen wurde, Unsicherheiten hinsichtlich einer
möglichen geschlechtsspezifischen Deutung bestehen.
Weil es sich aber bei beiden Gräbern um erwachsene
Personen handelt, scheint die Beigabe einer Lanzette
ein Alleinstellungsmerkmal zu sein, das eher für das
Handwerk eines Jägers oder Kriegers zutrifft. Aus
archäologischer Sicht werden wir die Bestattungen
in diesen beiden Gräbern folglich zu den männlichen
Erwachsen zählen.
Weitere Beigaben, darunter Bronzenadeln, die zum
Schmuck gehören, können aus archäologischer Sicht
als Grabausstattungen von Frauen angesehen werden.
Diese Einschätzung wird seitens der Anthropologie voll
bestätigt und ergänzt das erreichte Lebensalter als das
älterer Frauen. Zur dieser Ausstattung mit einer Nadel
können ein Pfriem oder weitere Schmuckelemente
gehören. Auch diese Gräber finden sich verstärkt im
Zentrum des Gräberfeldes. Gräber mit Nadelschmuck
könnten wegen ihrer geringen Anzahl ebenfalls als
hervorgehobene Familienmitglieder mit einer ihnen
standesgemäßen Ausstattung gedeutet werden.
In sechs Gräbern 7 waren ein oder mehrere Arm-
ringe beigegeben. Armringe sind nie mit anderen
Beigaben vergesellschaftet und sind daher ein Al-
leinstellungsmerkmal. Der anthropologische Befund
ergibt bei allen Gräbern Kinderbestattungen im Alter
zwischen 0,9 und 14 Jahren. Die Gräber sind zudem
innerhalb des Gräberfeldes auffällig verbreitet. Sie
befinden sich nur im nördlichen Bereich. Zu ihnen
gehört auch ein einzelnes, mit ca. 30m Abstand am
weitesten nördlich und außerhalb des Gräberfeldes
gelegenes Grab. In der Verbreitung schließen sie un-
mittelbar an die Gräber mit einer Keramikabdeckung
an. Weil diese überwiegend weiblichen Bestattungen
zugewiesen werden konnten, wäre es naheliegend,
bei den Kindergräbern mit einem Armreif diesen als
Schmuck zu deuten und ebenfalls mit weiblichen
Bestattungen zu verbinden. Es könnte sich aber auch
um eine Sitte handeln, die nur zu einer bestimmten
Zeit oder die nur in einer Familie in Gebrauch war.
In drei Bestattungen (Grab 7, 19,39) sind Ohrringe
enthalten. Als Schmuckbestandteile würde man sie
eher in Verbindung mit einer weiblichen Bestattung
bringen. Seitens der Anthropologie wird diese Vermu-
tung nicht bestärkt, denn zwei der genannten Gräber
sind Kindergräber, ihr Geschlecht ist unbekannt. Nur
im Grab 19 ist ein erwachsener, fraglicher Mann
bestattet. Auch aus der Lage der genannten Gräber,
von denen eines im westlichen Bereich des Gräber-
feldes zwei im nördlichen liegen, lassen sich keine
weiteren Schlüsse ziehen.
Knöpfe sind in zwei Gräbern gefunden worden.
Es handelt sich zunächst um das Grab 212, in dem
ein Kind im Alter von 4,5 bis 5,9 Jahren bestattet
wurde. Das zweite Grab 240 ist hinsichtlich seines
Geschlechtes unbestimmt, das erreichte Lebensalter
kann nicht genauer als zwischen 16 und 80 Jahren
angegeben werden. Damit können wir aus archäolo-
gischer Sicht auch für diese beiden Gräber, von denen
sich eines im Zentrum, eines im westlichen Bereich des
Urnenfriedhofs befindet, kein genauere Einschätzung
hinsichtlich der geschlechtsbezogenen Wertung durch
die Beigabe eines Knopfes geben.
In zwei weiteren Gräbern (205 und 241) sind
Gürtelringe gefunden worden. Beide Gräber sind
seitens der Anthropologie ohne Geschlechtsbestim-
mung geblieben. Im Grab 241 war ein Kind im Alter
zwischen 5 und 15 Jahren bestattet. Das Grab 205
enthielt eine erwachsene Person deren Geschlecht nicht
7 Es handelt sich um die Gräber 24, 28, 39, 43, 201 und 207.