Das jungbronzezeitliche Urnengräberfeld
31
Ordnung. Weil in der Lücke zwischen dem Urnengrab
201 und dem Rand des Urnengräberfeldes die Pfosten
eines Langhauses der jüngeren Römischen Kaiser-
zeit verlaufen, war zunächst an die Zerstörung des
Gräberfeldes durch dieses Gebäude gedacht worden.
Allerdings wurde diese Vermutung bald aufgegeben.
Weil durch die intensiven Beobachtung und Doku-
mentation der Befunde Knochenbrandstreuungen mit
Sicherheit nicht übersehen worden wären. Da es aus
den fraglichen Quadranten zwischen dem Grab 201
und dem Urnengräberfeld weder Knochenbrand noch
eingemessene Scherben der Jungbronzezeit gibt, kann
eine Zerstörung des Urnengräberfeldes im fraglichen
Bereich ausgeschlossen werden.
Wie groß die Anzahl zerstörter Gräber im Bereich
des Bauernsandstichs anzusetzen ist, lässt sich nicht
mit ausreichender Genauigkeit ermitteln. Als Anhalts-
punkte können jedoch die aus diesem Bereich erhalte-
nen Urnen und die Dichte der Belegung im Kern- und
Randbereich des Urnengräberfeldes herangezogen
werden. Beide Methoden lassen auf eine Anzahl von
zwölf bis fünfzehn Urnengräber schließen, die zur
Hälfte nicht sachgemäß und vollständig geborgen
wurden oder sogar unbeobachtet zerstört wurden.
An zweiter Stelle steht die Verbreitung bestimm-
ter Grabformen, bei denen wir Urnengräber mit und
ohne Steinschutz und innerhalb dieser solche mit
einer Keramikabdeckung unterscheiden.
Die meisten Gräber haben einen Steinschutz, der
in der Regel aus einen Standstein sowie aus Seiten-
und einem Deckstein bestehen. Letzterer kann auch
fehlen, doch ist seine Abwesenheit fast immer durch
neuzeitliche Beschädigungen zu erklären. Der Schaden,
der durch die neuzeitliche Beackerung entstanden ist,
hat sowohl zum Fehlen einzelner, vom Pflug herausge-
rissener Steine als auch im Einzelfall zur vollständigen
Zerstörung des Steinschutzes geführt. Die meisten (86)
Gräber hatten einen Steinschutz. Von 16 Gräbern ist
kein Steinschutz überliefert. Viele dieser Gräber sind
im Bereich des ehemaligen Bauernsandstichs nicht
sachgemäß geborgen worden. Von diesen Gräbern
fehlen alle Befunde zur Grabform. Bei einigen wenigen
Gräbern sind allerdings Befunde dokumentiert, die
nachweisen, dass kein Steinschutz vorhanden war.
Nur diese haben wir auf der Abbildung 13 kartiert.
Sie finden sich ohne besondere Konzentration im
gesamten Bereich des Gräberfeldes verstreut.
Von Interesse sind ferner einige Gräber, bei denen
die Urnen zusätzlich zum Steinschutz, oder ohne
diesen, nur mit Keramik abgedeckt worden waren.
Es handelt sich bei den Deckgefäßen überwiegend
um Schalen oder um Gefäßunterteile, die als Frag-
mente bereits beschädigter Gefäße sekundär zum
Verschließen der Urnen herangezogen worden waren.
Zwölf Gräber erfüllen diese Bedingung. Sie sind nur
im Nordwesten des Gräberfeldes verbreitet wobei sie
sowohl im Zentrum als auch in den Randbereichen
des Gräberfeldes verbreitet sind. (Abb.7).
Im Folgenden wollen wir die Verbreitungsmuster
untersuchen, die bei der Gliederung nach Geschlech-
tern und nach den Beigaben zu beobachten sind. Wir
unterscheiden zwischen Männer- und Frauengräbern
und prüfen ebenfalls die Verbreitung der zunächst
als geschlechtslos einzustufenden Kindergräber. Bei
dieser Gliederung stützen wir uns ausschließlich auf
die Untersuchungen der Anthropologie und die Alter-
sangaben, die uns dankenswerter Weise von Herrn P.
Caselitz zur Verfügung gestellt wurden.
Männer- und Frauengräber, die wir zugleich als
Gräber erwachsener Personen bezeichnen können,
befinden sich häufiger in zentraler Lage beidseits
und in unmittelbarer Nähe der Steinpflaster. Sie
kommen vereinzelt auch am Rand des Gräberfeldes
vor. Kindergräber, für die von der Anthropologie keine
Angaben zum Geschlecht vorliegen, sind in großer
Zahl vorhanden. Sie finden sich fast gleichmäßig
über das gesamte Gräberfeld verstreut. Für alle drei
Gruppen ist keine auffällige Struktur in der Belegung
festzustellen. Damit scheint sich auch bei den Unter-
suchungen zur Verbreitung der Geschlechter und der
erreichten Lebensaltersstufen eher eine „ungeordnete"
Belegung im Sinn einer vom zufälligen Ableben des
Individuums bestimmten Lage des einzelnen Grabes
abzuzeichnen.
Wir ergänzen nun die anthropologischen Unter-
suchungsergebnisse durch archäologische Kriterien,
die sich für die Beurteilung des Geschlechtes aus den
einzelnen Grabbeigaben oder sich aus deren Kombina-
tion heranziehen lassen. Es handelt sich dabei z.T. um
Mutmaßungen über das Geschlecht der Bestatteten,
für die keine ganz sicheren archäologischen Beweise,
sondern lediglich Indizien vorliegen, die aus einer
hohen Korrelation einer bestimmten Beigabe mit
einen bestimmten anthropologisch ausgewiesenen
Geschlecht oder auf eine Bestattungssitte und ein
bestimmtes Lebensalter bezogen sind. Dabei sollen
nicht Unsicherheiten und Grenzbereiche der Methodik
beider Fachbereiche unzulässig miteinander vermischt
oder gefällig interpretiert werden. Es geht darum, die
verschiedenen Indizien in einer Gesamtsicht mitein-
ander zu verbinden.
Aus archäologischer Sicht wird die Beigabe eines
31
Ordnung. Weil in der Lücke zwischen dem Urnengrab
201 und dem Rand des Urnengräberfeldes die Pfosten
eines Langhauses der jüngeren Römischen Kaiser-
zeit verlaufen, war zunächst an die Zerstörung des
Gräberfeldes durch dieses Gebäude gedacht worden.
Allerdings wurde diese Vermutung bald aufgegeben.
Weil durch die intensiven Beobachtung und Doku-
mentation der Befunde Knochenbrandstreuungen mit
Sicherheit nicht übersehen worden wären. Da es aus
den fraglichen Quadranten zwischen dem Grab 201
und dem Urnengräberfeld weder Knochenbrand noch
eingemessene Scherben der Jungbronzezeit gibt, kann
eine Zerstörung des Urnengräberfeldes im fraglichen
Bereich ausgeschlossen werden.
Wie groß die Anzahl zerstörter Gräber im Bereich
des Bauernsandstichs anzusetzen ist, lässt sich nicht
mit ausreichender Genauigkeit ermitteln. Als Anhalts-
punkte können jedoch die aus diesem Bereich erhalte-
nen Urnen und die Dichte der Belegung im Kern- und
Randbereich des Urnengräberfeldes herangezogen
werden. Beide Methoden lassen auf eine Anzahl von
zwölf bis fünfzehn Urnengräber schließen, die zur
Hälfte nicht sachgemäß und vollständig geborgen
wurden oder sogar unbeobachtet zerstört wurden.
An zweiter Stelle steht die Verbreitung bestimm-
ter Grabformen, bei denen wir Urnengräber mit und
ohne Steinschutz und innerhalb dieser solche mit
einer Keramikabdeckung unterscheiden.
Die meisten Gräber haben einen Steinschutz, der
in der Regel aus einen Standstein sowie aus Seiten-
und einem Deckstein bestehen. Letzterer kann auch
fehlen, doch ist seine Abwesenheit fast immer durch
neuzeitliche Beschädigungen zu erklären. Der Schaden,
der durch die neuzeitliche Beackerung entstanden ist,
hat sowohl zum Fehlen einzelner, vom Pflug herausge-
rissener Steine als auch im Einzelfall zur vollständigen
Zerstörung des Steinschutzes geführt. Die meisten (86)
Gräber hatten einen Steinschutz. Von 16 Gräbern ist
kein Steinschutz überliefert. Viele dieser Gräber sind
im Bereich des ehemaligen Bauernsandstichs nicht
sachgemäß geborgen worden. Von diesen Gräbern
fehlen alle Befunde zur Grabform. Bei einigen wenigen
Gräbern sind allerdings Befunde dokumentiert, die
nachweisen, dass kein Steinschutz vorhanden war.
Nur diese haben wir auf der Abbildung 13 kartiert.
Sie finden sich ohne besondere Konzentration im
gesamten Bereich des Gräberfeldes verstreut.
Von Interesse sind ferner einige Gräber, bei denen
die Urnen zusätzlich zum Steinschutz, oder ohne
diesen, nur mit Keramik abgedeckt worden waren.
Es handelt sich bei den Deckgefäßen überwiegend
um Schalen oder um Gefäßunterteile, die als Frag-
mente bereits beschädigter Gefäße sekundär zum
Verschließen der Urnen herangezogen worden waren.
Zwölf Gräber erfüllen diese Bedingung. Sie sind nur
im Nordwesten des Gräberfeldes verbreitet wobei sie
sowohl im Zentrum als auch in den Randbereichen
des Gräberfeldes verbreitet sind. (Abb.7).
Im Folgenden wollen wir die Verbreitungsmuster
untersuchen, die bei der Gliederung nach Geschlech-
tern und nach den Beigaben zu beobachten sind. Wir
unterscheiden zwischen Männer- und Frauengräbern
und prüfen ebenfalls die Verbreitung der zunächst
als geschlechtslos einzustufenden Kindergräber. Bei
dieser Gliederung stützen wir uns ausschließlich auf
die Untersuchungen der Anthropologie und die Alter-
sangaben, die uns dankenswerter Weise von Herrn P.
Caselitz zur Verfügung gestellt wurden.
Männer- und Frauengräber, die wir zugleich als
Gräber erwachsener Personen bezeichnen können,
befinden sich häufiger in zentraler Lage beidseits
und in unmittelbarer Nähe der Steinpflaster. Sie
kommen vereinzelt auch am Rand des Gräberfeldes
vor. Kindergräber, für die von der Anthropologie keine
Angaben zum Geschlecht vorliegen, sind in großer
Zahl vorhanden. Sie finden sich fast gleichmäßig
über das gesamte Gräberfeld verstreut. Für alle drei
Gruppen ist keine auffällige Struktur in der Belegung
festzustellen. Damit scheint sich auch bei den Unter-
suchungen zur Verbreitung der Geschlechter und der
erreichten Lebensaltersstufen eher eine „ungeordnete"
Belegung im Sinn einer vom zufälligen Ableben des
Individuums bestimmten Lage des einzelnen Grabes
abzuzeichnen.
Wir ergänzen nun die anthropologischen Unter-
suchungsergebnisse durch archäologische Kriterien,
die sich für die Beurteilung des Geschlechtes aus den
einzelnen Grabbeigaben oder sich aus deren Kombina-
tion heranziehen lassen. Es handelt sich dabei z.T. um
Mutmaßungen über das Geschlecht der Bestatteten,
für die keine ganz sicheren archäologischen Beweise,
sondern lediglich Indizien vorliegen, die aus einer
hohen Korrelation einer bestimmten Beigabe mit
einen bestimmten anthropologisch ausgewiesenen
Geschlecht oder auf eine Bestattungssitte und ein
bestimmtes Lebensalter bezogen sind. Dabei sollen
nicht Unsicherheiten und Grenzbereiche der Methodik
beider Fachbereiche unzulässig miteinander vermischt
oder gefällig interpretiert werden. Es geht darum, die
verschiedenen Indizien in einer Gesamtsicht mitein-
ander zu verbinden.
Aus archäologischer Sicht wird die Beigabe eines