so katastrophal, weil mitunter geringfügige Kriegsschäden durch spätere Vernachlässigung zu großen Kata-
strophen führen können.
Es ist selbstverständlich wünschenswert, daß Schlösser, die als Mittelpunkt eines land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebes dienen, diese erhaltende Funktion weiterhin ausüben, wobei gefordert werden muß, daß
die Steuerbehörde Aufwendungen für das Schloß als Ausgabe für den Betrieb anerkennt. Wo diese natürliche
Funktion der Schlösser fehlt und die Liegenschaften bereits geschlachtet sind, wird ein neuer Verwendungszweck
für die Bauwerke gesucht werden müssen. Nur in wenigen Fällen können derartige Baudenkmale als Volup-
tuarbesitz wohlhabender Leute aus Handel, Industrie und Bankwesen bestehen. Die Bildung einer Institution,
wie sie im englischen National Trust gegeben ist, scheint für Österreich völlig unmöglich. Eher wird sich die
Einrichtung durchsetzen, daß Betriebe für die Erholung ihrer Arbeiter und Angestellten Schlösser mit einer
entsprechenden Grünfläche erwerben oder pachten und die Objekte für den genannten Zweck instandhalten.
Eine Adaptierung für Kleinwohnungen ist in den wenigsten Fällen durchführbar. Hingegen sind bereits in
manchen Schlössern österreichische Forschungs- und Lehrinstitute untergebracht worden. Weniger erfreulich
ist die Verwendung als Gefängnis, fast immer ist der Umbau von Schlössern zu Fabrikgebäuden abzulehnen.
Die Anzahl der Fälle, in denen eine zweckentsprechende Verwendung gefunden werden konnte, ist leider noch
sehr gering.
Erschwert wird die Frage durch den Umstand, daß nach dem Jahre 1938 eine große Anzahl von Schlös-
sern in das Eigentum der Deutschen Ansicdiungsgesell Schaft übergegangen ist, welche Großbetriebe zerschlug,
um Ackerland für jene Bauern zu gewinnen, welche aus Truppenübungsplätzen ausgesiedelt worden sind. Die
zugehörigen Schlösser, sowie andere Liegenschaften reichsdeutscher Staatsbürger stehen in Niederösterreich
und im nördlichen Oberösterreich jetzt in Verwaltung der USIA, das ist jene Stelle, welche das von dem russi-
schen Besatzungsamt beschlagnahmte Eigentum in Österreich verwaltet. Land und Forst werden genutzt oder
verpachtet, während die Schlösser vielfach unbeniitzt blieben. Die unzweckmäßige Verwendung während des
Krieges, sowie die Kriegsschäden lassen einen langsamen Verfall dieser Baulichkeiten befürchten, wenn nicht
bald notwendige Instandsetzungen durchgeführt werden. Nach Abschluß des Staatsvertrages mit Österreich
werden etwa 50 namhafte Burgen und Schlösser in die Hand des österreichischen Bundesstaates fallen, ein
Großteil wird wahrscheinlich auch auf die Dauer iu der öffentlichen Hand bleiben. Es entstehen damit neue
Sorgen für die Denkmalpflege. Bei der Planung für die Zukunft wird es notwendig sein, entweder für eine
entsprechende Dotierung dieser Schlösser mit Land- und Forstbesitz zu sorgen oder einen Verwendungszweck zu
finden, der die dauernde Erhaltung gewährleistet. Wenn auch die Zeit noch nicht gekommen ist, über die
Verwendung dieser Gruppe von Schlössern eine Entscheidung zu treffen, so sind rechtzeitige Planungen jeden-
falls am Platze.
Bei Schlössern, deren Rechtsverhältnisse klar liegen, wurde in vielen Fällen schon ein entsprechender
Verwendungszweck gefunden. (Schloß Leesdorf bei Baden als Schule der Malerinnung, Schloß Waidhofen/Ybbs
als Forstschule, die Schlösser Sitzenberg, Mittergrabern, Petzenkirchen und Wolfpassing als Lehr- und For-
schungsstätten — insbesonders für Aufgaben der Landwirtschaft — Schloß Weinberg als Erholungsheim für
jugendliche Arbeiter, Schloß Eggenberg bei Graz als Jagdmuseum).
Die Schwierigkeiten, die sich bei der Frage der Erhaltung der Schlösser ergeben, werden sich vermindern,
wenn sich das Gefühl der Sicherheit und Ordnung in Europa wieder eingestellt hat. Die Vorbereitungen für
die künftige Verwendung der Schlösser müssen aber jetzt schon getroffen werden.
Forderungen zur Steuerreform.
von Dr. R. von S c h a 1 b u r g
Im Mittelpunkt der kommenden Steuerreform steht die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.
Das sind, neben dem Lastenausgleich und der Erbschaftsteuer, diejenigen Steuern, welche den Kulturbesitz am
meisten bedrohen. In dem viel zitierten Gutachten zur „Großen Steuerreform", welches vom Finanzausschuß
des Bundesrates vorgelegt worden ist (Troeger-Gutachten), wird über den Sinn der Steuern gesagt: „Die Steuern
dienen heute weitgehend sozialpolitischen Zwecken wie der Nivellierung der Einkommen und Vermögen, der
Verringerung des Abstandes zwischen reich und arm". Dieser erstaunliche Satz ist zwar vielfach auf entschie-
dene Ablehnung gestoßen. Er beleuchtet aber doch die Situation, denn tatsächlich nivellieren die Einkommen-
steuern und der nicht abzugsfähige Teil des Lastenausgleichs das Einkommen auch in den hohen Einkommens-
stufen auf einen Betrag, der begrenzt wird auf den notwendigsten Bedarf der persönlichen Lebenshaltung. Da
nach den geltenden Steuergesetzen die Erhaltungskosten für die Kulturwerte (Bauten, Parkanlagen, Inventar,
Sammlungen, Bibliotheken, Archive) nur bedingt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugs-
fähig sind, muß — in der Regel gerade bei den kostspielig zu unterhaltenden Objekten — der Aufwand be-
stritten werden aus dem versteuerten geringen Rest des Einkommens. Hierin liegt ein wesentlicher Grund für
den Verfall so vieler kostbarer Werte; die Beträge, die das Finanzamt dem Steuerpflichtigen von seinem Ein-
kommen beließ, reichen einfach nicht aus, um die Erhaltung der Kulturwerte neben allen anderen An-
forderungen, die zu erfüllen sind, zu ermöglichen.
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strophen führen können.
Es ist selbstverständlich wünschenswert, daß Schlösser, die als Mittelpunkt eines land- und forstwirt-
schaftlichen Betriebes dienen, diese erhaltende Funktion weiterhin ausüben, wobei gefordert werden muß, daß
die Steuerbehörde Aufwendungen für das Schloß als Ausgabe für den Betrieb anerkennt. Wo diese natürliche
Funktion der Schlösser fehlt und die Liegenschaften bereits geschlachtet sind, wird ein neuer Verwendungszweck
für die Bauwerke gesucht werden müssen. Nur in wenigen Fällen können derartige Baudenkmale als Volup-
tuarbesitz wohlhabender Leute aus Handel, Industrie und Bankwesen bestehen. Die Bildung einer Institution,
wie sie im englischen National Trust gegeben ist, scheint für Österreich völlig unmöglich. Eher wird sich die
Einrichtung durchsetzen, daß Betriebe für die Erholung ihrer Arbeiter und Angestellten Schlösser mit einer
entsprechenden Grünfläche erwerben oder pachten und die Objekte für den genannten Zweck instandhalten.
Eine Adaptierung für Kleinwohnungen ist in den wenigsten Fällen durchführbar. Hingegen sind bereits in
manchen Schlössern österreichische Forschungs- und Lehrinstitute untergebracht worden. Weniger erfreulich
ist die Verwendung als Gefängnis, fast immer ist der Umbau von Schlössern zu Fabrikgebäuden abzulehnen.
Die Anzahl der Fälle, in denen eine zweckentsprechende Verwendung gefunden werden konnte, ist leider noch
sehr gering.
Erschwert wird die Frage durch den Umstand, daß nach dem Jahre 1938 eine große Anzahl von Schlös-
sern in das Eigentum der Deutschen Ansicdiungsgesell Schaft übergegangen ist, welche Großbetriebe zerschlug,
um Ackerland für jene Bauern zu gewinnen, welche aus Truppenübungsplätzen ausgesiedelt worden sind. Die
zugehörigen Schlösser, sowie andere Liegenschaften reichsdeutscher Staatsbürger stehen in Niederösterreich
und im nördlichen Oberösterreich jetzt in Verwaltung der USIA, das ist jene Stelle, welche das von dem russi-
schen Besatzungsamt beschlagnahmte Eigentum in Österreich verwaltet. Land und Forst werden genutzt oder
verpachtet, während die Schlösser vielfach unbeniitzt blieben. Die unzweckmäßige Verwendung während des
Krieges, sowie die Kriegsschäden lassen einen langsamen Verfall dieser Baulichkeiten befürchten, wenn nicht
bald notwendige Instandsetzungen durchgeführt werden. Nach Abschluß des Staatsvertrages mit Österreich
werden etwa 50 namhafte Burgen und Schlösser in die Hand des österreichischen Bundesstaates fallen, ein
Großteil wird wahrscheinlich auch auf die Dauer iu der öffentlichen Hand bleiben. Es entstehen damit neue
Sorgen für die Denkmalpflege. Bei der Planung für die Zukunft wird es notwendig sein, entweder für eine
entsprechende Dotierung dieser Schlösser mit Land- und Forstbesitz zu sorgen oder einen Verwendungszweck zu
finden, der die dauernde Erhaltung gewährleistet. Wenn auch die Zeit noch nicht gekommen ist, über die
Verwendung dieser Gruppe von Schlössern eine Entscheidung zu treffen, so sind rechtzeitige Planungen jeden-
falls am Platze.
Bei Schlössern, deren Rechtsverhältnisse klar liegen, wurde in vielen Fällen schon ein entsprechender
Verwendungszweck gefunden. (Schloß Leesdorf bei Baden als Schule der Malerinnung, Schloß Waidhofen/Ybbs
als Forstschule, die Schlösser Sitzenberg, Mittergrabern, Petzenkirchen und Wolfpassing als Lehr- und For-
schungsstätten — insbesonders für Aufgaben der Landwirtschaft — Schloß Weinberg als Erholungsheim für
jugendliche Arbeiter, Schloß Eggenberg bei Graz als Jagdmuseum).
Die Schwierigkeiten, die sich bei der Frage der Erhaltung der Schlösser ergeben, werden sich vermindern,
wenn sich das Gefühl der Sicherheit und Ordnung in Europa wieder eingestellt hat. Die Vorbereitungen für
die künftige Verwendung der Schlösser müssen aber jetzt schon getroffen werden.
Forderungen zur Steuerreform.
von Dr. R. von S c h a 1 b u r g
Im Mittelpunkt der kommenden Steuerreform steht die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.
Das sind, neben dem Lastenausgleich und der Erbschaftsteuer, diejenigen Steuern, welche den Kulturbesitz am
meisten bedrohen. In dem viel zitierten Gutachten zur „Großen Steuerreform", welches vom Finanzausschuß
des Bundesrates vorgelegt worden ist (Troeger-Gutachten), wird über den Sinn der Steuern gesagt: „Die Steuern
dienen heute weitgehend sozialpolitischen Zwecken wie der Nivellierung der Einkommen und Vermögen, der
Verringerung des Abstandes zwischen reich und arm". Dieser erstaunliche Satz ist zwar vielfach auf entschie-
dene Ablehnung gestoßen. Er beleuchtet aber doch die Situation, denn tatsächlich nivellieren die Einkommen-
steuern und der nicht abzugsfähige Teil des Lastenausgleichs das Einkommen auch in den hohen Einkommens-
stufen auf einen Betrag, der begrenzt wird auf den notwendigsten Bedarf der persönlichen Lebenshaltung. Da
nach den geltenden Steuergesetzen die Erhaltungskosten für die Kulturwerte (Bauten, Parkanlagen, Inventar,
Sammlungen, Bibliotheken, Archive) nur bedingt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abzugs-
fähig sind, muß — in der Regel gerade bei den kostspielig zu unterhaltenden Objekten — der Aufwand be-
stritten werden aus dem versteuerten geringen Rest des Einkommens. Hierin liegt ein wesentlicher Grund für
den Verfall so vieler kostbarer Werte; die Beträge, die das Finanzamt dem Steuerpflichtigen von seinem Ein-
kommen beließ, reichen einfach nicht aus, um die Erhaltung der Kulturwerte neben allen anderen An-
forderungen, die zu erfüllen sind, zu ermöglichen.
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