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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 17.1974

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https://doi.org/10.11588/diglit.33068#0072

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apud plebem: und apud proceres ist eadem ausgefallen. S. 192. - O. Tsagarakis, Phoe-
nix and the Achaean Embassy: Die im neunten Gesang der Ilias (182-198) begegnen-
den Duale beziehen sich auf die beiden zu Achilleus entsandten Unterhändler Odysseus
und Aias. Phoinix wird vorausgeschickt, um an Ort und Stelle zu gegebener Zeit zu-
gunsten beider auf Achilleus einwirken zu können. S. 193-205. — G. Devereux, Stesi-
choros’ Palinodes: Two Further Testimonia and Some Comments. S. 206-209. -
A. S. Henry, Aeschylus Prometheus Vinctus 425-435: Versuch einer Herstellung der
mit starken Verderbnissen behafteten Verspartie, und zwar auf Grund der Annahme,
daß die Strophe und Antistrophe y des Stasimons bilden. S. 209-214. - R. Nickel,
Die dgxodoi des Teles: Die von Teles zweimal formulierte Meinung der apxoüoi
ist nichts anderes als die seines Publikums, die öffentliche Meinung. Diese apyaioi
sind also nicht identifizierbar, sondern nur mehr Exponenten der von dem Philosophen
und seinem Publikum vertretenen Allerweltsethik. S. 215-221. - D. E. Hill, The
Thessalian Trick: Wo von der Fähigkeit thessalischer Frauen die Rede ist, den Mond
auf die Erde herabzuziehen, ist stets regelrechtes Herabholen des Gestirns gemeint,
nicht, wie mehrfach behauptet, Vorhersage oder Verursachung von Mondfinsternissen.
Das zeigt eine Prüfung der vorhandenen griechischen und römischen Zeugnisse, die
von Aristophanes (Wolken 749 ff.) bis zu Nonnos (Dion. 36, 344 ff.) reichen. S. 221—
238. - H. Petersmann, Zu einem altrömischen Opferritual (Cato de agr. c. 141). Das
berühmte Kapitel, das die lustratio agri an dem im Frühling gefeierten Ambarvalien-
fest behandelt, wird durchgesprochen und in bisher strittigen Punkten geklärt. So
erfährt der vieldiskutierte Satz nominare vetat . . . eine einleuchtende Deutung:
Manius, der Leiter des Rituals, ist Subjekt; nominare ist ,den Namen (der Tiere) in
den Mund nehmen'; das Verbot ergeht an den Gutsherrn und seine eventuellen
Opferhelfer; das Namentabu bei der Schlachtung soll verhindern, daß der Gottheit
das dargebrachte Tier zugleich wieder entzogen wird, weil der Opfernde mit der
Nennung der Tierart seine Macht und sein Besitzrecht über das Opfertier weiterhin
magisch ausübt. S. 238-255. - Ch. Gnilka, Lynchjustiz bei Catull. Das Verständnis von
c. 108 steht und fällt mit dem Ausdruck populi arbitrio, der nicht der juristischen
Sprache angehört, sondern einen Akt von ,Volksjustiz' bezeichnet, die im System des
geltenden römischen Rechts zwar keinen Raum hatte, uns aber gleichwohl in den
Quellen vielfach entgegentritt. Das Verteilen der von der Volksmenge zerstückelten
Glieder (discerptio) an die ,häßlichen' Tiere, das gewissermaßen die Vernichtung bis
zu ihrem äußersten Ende verfolgt, wird am besten durch Prud. psych. 719-725 er-
klärt. S. 256-269. - E. D. Kollmann, Cerno und Decerno bei Vergil (Zu Aen. XII
709): In der Überlieferung lautet der Vers inter se coiisse viros et decernere ferro,
während in allen Vergilausgaben aus metrischen Gründen das Simplex cernere ein-
gesetzt wird. Nach Shipley (TAPHA 55, 1924, 137 ff.) wurde, wenn et einem vokalisch
auslautenden Worte folgte, nicht dessen auslautender Vokal, sondern der Vokal von
et geschwächt. Die Überlieferung des Vergilverses wäre bestätigt, wenn das auch für
et nach einem Konsonanten gälte (vgl. identidem, von Priscian als idem et idem
erklärt). S. 269-275. - O. Zwierlein, Das umstrittene Eingangsdistichon zu Ovids 17.
Heroidenbrief: Das in der Ovidausgabe von N. Heinsius (1652) anmerkungsweise
abgedruckte Distichon hat sich nunmehr in einer Brüsseler Hs. nachweisen lassen.
Wenn es auch guter Überlieferung entstammt, so ist jedoch zweifelhaft, ob es auf
Ovid zurückgeht. S. 275-279. - H. Fuchs, Textgestaltungen in Senecas Schriften De
brevitate vitae und De vita beata: Nach den Bemühungen von H. P. Kohns um brev.
vit. 18,5 (RhM 115, 1972, 43 ff.) wird diese Stelle neu behandelt und darüber hinaus
eine große Anzahl von Textvermutungen zu beiden Schriften geboten. S. 279-303. -
W.Steidle, Menander bei Terenz: In diesem ersten Teil einer umfangreichen analy-
tischen Untersuchung wird zunächst die Andria und sodann der Eunuchus zu den noch

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