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Frage läfst fich jetzt noch nicht ftrict verneinen,
obgleich es ausgemacht fcheint, dafs die Freiheit des
Geiftes eben nur in der Unterwerfung unter ein ewiges,
allgemeines Gefetz befteht. Was aber die erfte Frage
betrifft, fo findet nach dem Anerkenntnifs Aller das
Verhältnifs der Caufalität auch in geiftiger und fitt-
licher Beziehung ftatt. Was wir einen entfchiedenen
Charakter nennen, ift ein auf folche Weife disponirter
Geift, dafs man mit Beftimmtheit vorausfagen kann,
wie er fich unter gewiffen Umftänden nothwendig und
gefetzmäfsig verhalten werde. Nur die Complicirtheit
der Sache hat uns bewogen, von den genetifchen Er-
klärungen im geiftigen Gebiete zu abftrahiren; gleich-
wohl dürfen wir von dem Princip nicht laffen. Ebenfo
wird fich kein Phyfiker anheifchig machen, beim Her-
unterfallen einer Feder von einem Thurme den Ort,
wo fie ankommt, und die Zeit, die fie braucht, mathe-
matifch zu beftimmen, obgleich die einzelnen Gefetze,
die die Feder beim Fallen befolgt, von ihm ergründet
find. Die Menge der zu beachtenden Umftände, die
Complicirtheit der Sache macht ihm die Löfung un-
möglich, aber darum abftrahirt er durchaus nicht von
den einfachen Gefetzen des Falles.

Wir dürfen uns hier alfo nicht in das Einzelne
einlaffen, fondern müffen uns an die Betrachtung des
Ganzen halten.
 
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