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Rogge, Jörg [Bearb.]; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstin und Fürst: Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter ; [Referate, die vom 20. bis 23. März 2002 im Rahmen eines Symposiums mit dem Titel "Fürstin und Fürst. Rollenverständnis, Handlungsspielräume und Konfliktverhalten in den Geschlechterbeziehungen des hohen und fürstlichen Adels im Mittelalter und am Beginn der Frühen Neuzeit in europäischer Perspektive" im Erbacher Hof (Mainz) vorgetragen und diskutiert worden sind] — Mittelalter-Forschungen, Band 15: Ostfildern, 2004

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Birkmeyer, Regine,: Aspekte fürstlicher Witwenschaft im 15. Jahrhundert. Die versorgung der Witwe im Spannungsfeld der Territorialpolitik am Beispiel der Margarethe von Savoyen (1420-1479)
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https://doi.org/10.11588/diglit.34729#0290

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REGINE BIRKMEYER

Aspekte fürstlicher Witwenschaft
im 15. Jahrhundert
Die Versorgung der Witwe im Spannungsfeld der Territorial-
politik am Beispiel der Margarethe von Savoyen (1420-1479)

1.
Irlauchtiger hochgeborner furst, allerliebster bruder. Eur lieben verkündigen wir mit betrup-
sal und grossem hertzelait unnsers heren und allerlibisten gemahels tod mit vernünftigen
und lobelichem abscheids als eyms fromen cristlichen fürsten ..., des sele got der almechtige
vonn hymmel gnedig seyWenn mit diesen oder ähnlichen Worten eine Fürstin des
15. Jahrhunderts den Tod ihres Gatten anzeigte, dann mögen im einen oder anderen
Fall in der Tat echt empfundene Trauer und hertzelait mit in die Feder geflossen sein.
Welche Rolle aber auch immer der emotionale Aspekt in einem solchen Moment
spielte, ganz sicher musste der Gemahlin eines Fürsten bewusst sein, dass mit sei-
nem Tod ihr Leben auch in anderer Hinsicht an einem entscheidenden Wendepunkt
angelangt war. Verbunden waren damit zunächst grundlegende Veränderungen in
materieller Hinsicht, mit der konkreten Umsetzung nämlich dessen, was schon bei
ihrer Heirat an rechtlichen Regelungen für den Fall ihrer Witwenschaft vereinbart
und von ihrem Gemahl beurkundet worden war.1 2 Gleichzeitig brachte dies zumeist
einen Ortswechsel mit sich, denn mit bestimmten Einkünften und Herrschaftsrech-
ten wurde ihr in der Regel ein Witwensitz zugewiesen, an welchem sich hinfort ihr
Leben abspielen sollte. Konnte sie damit einerseits im Prinzip in eine marginale
Position geraten in dem Sinne, dass der Witwensitz sich zumeist nicht in unmittel-
barer räumlicher Nähe zu den fürstlichen Herrschaftszentren befand3 und somit

1 Aus einem Brief der Herzogin von Schlesien Ursula von Münsterberg an Markgraf Friedrich
von Brandenburg, in welchem sie ihm den Tod ihres Gemahls anzeigt. Glatz, 1498 Juni 29. Deut-
sche Privatbriefe des Mittelalters. Teil I: Fürsten und Magnaten, Edle und Ritter, hg. von Georg
Steinhausen, Berlin 1899, S. 330, Nr. 495.
2 Zentral für diesen Aspekt fürstlicher Witwenschaft des Spätmittelalters ist die Untersuchung
von Karl-Heinz Spiess, Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelal-
ters. 13. bis Anfang 16. Jh. (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 111),
Stuttgart 1993, welche zwar Familien des nichtfürstlichen Hochadels im Reich in den Blick
nimmt, jedoch in ihren Methoden und Ergebnissen im Hinblick auf Eheschließung, Ehegüter-
recht und Witwenversorgung sowie Beziehungsgeflechte innerhalb der Familie einen wertvol-
len Rahmen auch für die Auswertung des Quellenmaterials zu fürstlichen Familien bildet.
3 Mitunter konnte eine solche Marginalisierung allerdings auch schon zu Lebzeiten des Fürsten
eintreten, wie das Beispiel der Bayern-Landshuter Herzoge zeigt, deren Gattinnen seit dem
 
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