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Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Rogge, Jörg [Bearb.]
Fürstin und Fürst: Familienbeziehungen und Handlungsmöglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter ; [Referate, die vom 20. bis 23. März 2002 im Rahmen eines Symposiums mit dem Titel "Fürstin und Fürst. Rollenverständnis, Handlungsspielräume und Konfliktverhalten in den Geschlechterbeziehungen des hohen und fürstlichen Adels im Mittelalter und am Beginn der Frühen Neuzeit in europäischer Perspektive" im Erbacher Hof (Mainz) vorgetragen und diskutiert worden sind] — Mittelalter-Forschungen, Band 15: Ostfildern, 2004

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Babendererde, Cornell: Das Begängnis einer Fürstin als öffentliches Ereignis. Zum Tod der Gräfin Margarethe von Henneberg (†13. Februar 1509)
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https://doi.org/10.11588/diglit.34729#0308

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CORNELL BABENDERERDE

Das Begängnis einer Fürstin
als öffentliches Ereignis
Zum Tod der Gräfin Margarethe von Henneberg
(t 13. Februar 1509)

1. Vorbemerkungen zum Begängnis für eine fürstliche Person im Spätmittelalter
Die gemeinschaftsstiftende Funktion von Festen im Mittelalter an Fürstenhöfen
wurde bereits vielfach untersucht. Diese Funktion bestand nicht nur bei Hochzeiten
und Turnieren, sondern auch bei Trauerfeierlichkeiten. Auch für diese Anlässe sind
Herrschafts- und Standesrepräsentation nicht wegzudenken. Gerade nach dem Tod
eines Herrschers erwarteten die Hinterbliebenen, dass die Herrschaftsträger des Lan-
des an den Feierlichkeiten und dem damit verbundenen Totengedenken teilnahmen
und somit dem Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen und ein eindeutiges Zeichen
ihrer Loyalität gegenüber dem Fürstenhaus setzten. Neben den liturgischen Funktio-
nen besaß eine Trauerfeier also auch die weltlichen Aspekte der Herrschaftsrepräsen-
tation und der Bestätigung von Beziehungen zu Vasallen und zu Verbündeten.
Unmittelbar nach dem Verscheiden eines Christen im Mittelalter gab es
bestimmte Termine, an denen das Totengedenken besonders gepflegt wurde. Dies
waren der dritte und der siebte Tag nach dem Tod bzw. nach dem Begräbnis.1 Als
Höhepunkt dieser Reihe von Gedenktagen unmittelbar nach dem Tod bestand aber
das Begehen des sogenannten Dreißigsten, das in etwa vier Wochen nach dem Tod
oder nach dem Begräbnis gehalten wurde.2 Auf den Dreißigsten folgte das Jahrge-
dächtnis, welches am Todes- oder Begräbnistag oder am sich jährenden Dreißigsten
begangen wurde.3 Das Begehen des Dreißigsten bestand aus den Vigilien am Abend

1 Am Dritten, Siebten und Dreissigsten wurde für den Toten eine gelesene Totenmesse gehalten.
Joseph Braun, Liturgisches Handlexikon, Regensburg 1924, S. 70 zufolge bildeten diese Tage
jeweils den Abschluß einer Trauerperiode; vgl. Gustav Homeyer, Der Dreissigste, in: Abhand-
lungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, S. 164 ff. zu den rechtlichen
Bedeutungen des Dritten, Siebten, Neunten, des Dreissigsten und des Jahrtages (Anniversar).
2 Dieser hatte nach volkstümlichen Glauben sein Vorbild in den Trauerfeierlichkeiten der Israeli-
ten für den verstorbenen Moses; dazu Nikolaus Kyll, Tod, Grab, Begräbnisplatz, Totenfeier.
Zur Geschichte ihre Brauchtums im Trierer Lande und in Luxemburg unter besonderer Berück-
sichtigung des Visitationshandbuchs des Regino von Prüm (gest. 915) (Rheinisches Archiv 81),
Bonn 1972, S. 129).
3 Zum christlichen Jahrgedächtnis eines Toten Hans-Joachim Ignatzi, Art. >Jahrgedächtnis<, in:
Lexikon für Theologie und Kirche 5, hg. von Walter Kasper, Freiburg 1996, Sp. 711 f., Franz-
Joseph Dölger, Die Totenmesse, in: Der heilige Fisch in den antiken Religionen und im Chri-
stentum (Ichthys; 3), hg. von dems., Münster 1922, S. 563 f.
 
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