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Regine Birkmeyer
3.
Der Fall Margarethes von Savoyen dient als ein Beispiel dafür, dass der Witwen-
stand für eine Fürstin trotz aller rechtlicher Absicherung von Mannes- wie auch von
Frauenseite im Vorfeld immer auch Unwägbarkeiten unterworfen war, von denen
ihre Situation in hohem Maße abhängig werden konnte, die aber nur sehr begrenzt
von ihr selbst oder von denen, die an ihrer Statt handelten, beeinflusst oder abge-
fangen werden konnten. Kam es zum Konflikt, so konnte die Vorstellung von Ver-
wandtschaft und Freundschaft, die doch eigentlich durch das Band der Ehe begrün-
det oder gefestigt worden sein sollten, rasch in den Hintergrund gedrängt werden.
In vielen Fällen mag die Wiederheirat eine gewisse Sicherheit geboten haben, dass
der neue Gemahl - im eigenen Interesse wie auch aus fürstlichem Ehrverständnis
heraus - die Wahrung der Rechte seiner Frau als Witwe verfolgen würde und sie
nicht dem Zugriff der Herrschaftsnachfolger ihres früheren Mannes, waren es
Söhne, deren Vormünder oder andere Erben, ausgesetzt blieb. Für Margarethe war
es hingegen gerade die neue Eheverbindung, die sie erst in die schwierige Lage
brachte, um ihre Ansprüche kämpfen zu müssen, und sie überließ dies auch keines-
wegs allein ihrem Gatten. Sie war in ihrem Status als fürstliche Witwe tief in die ter-
ritorialpolitischen Ambitionen, Handlungen und Ränke der sie umgebenden Adels-
welt verwoben und bekam am Ende in aller Deutlichkeit die Konsequenzen zu
spüren.
Regine Birkmeyer
3.
Der Fall Margarethes von Savoyen dient als ein Beispiel dafür, dass der Witwen-
stand für eine Fürstin trotz aller rechtlicher Absicherung von Mannes- wie auch von
Frauenseite im Vorfeld immer auch Unwägbarkeiten unterworfen war, von denen
ihre Situation in hohem Maße abhängig werden konnte, die aber nur sehr begrenzt
von ihr selbst oder von denen, die an ihrer Statt handelten, beeinflusst oder abge-
fangen werden konnten. Kam es zum Konflikt, so konnte die Vorstellung von Ver-
wandtschaft und Freundschaft, die doch eigentlich durch das Band der Ehe begrün-
det oder gefestigt worden sein sollten, rasch in den Hintergrund gedrängt werden.
In vielen Fällen mag die Wiederheirat eine gewisse Sicherheit geboten haben, dass
der neue Gemahl - im eigenen Interesse wie auch aus fürstlichem Ehrverständnis
heraus - die Wahrung der Rechte seiner Frau als Witwe verfolgen würde und sie
nicht dem Zugriff der Herrschaftsnachfolger ihres früheren Mannes, waren es
Söhne, deren Vormünder oder andere Erben, ausgesetzt blieb. Für Margarethe war
es hingegen gerade die neue Eheverbindung, die sie erst in die schwierige Lage
brachte, um ihre Ansprüche kämpfen zu müssen, und sie überließ dies auch keines-
wegs allein ihrem Gatten. Sie war in ihrem Status als fürstliche Witwe tief in die ter-
ritorialpolitischen Ambitionen, Handlungen und Ränke der sie umgebenden Adels-
welt verwoben und bekam am Ende in aller Deutlichkeit die Konsequenzen zu
spüren.