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Regine Birkmeyer
frontiert sahen.71 Margarethe musste tätig werden in einigen Streitsachen, die sich
innerhalb der Ämter zutrugen und in denen sie als Gerichtsherrin angerufen
wurde/2 und ihre Intervention war gefragt, als einige Bauern aus dem Amt Möck-
mühl durch Leute des Mainzer Erzbischofs ungerechtfertigt gefangengesetzt wur-
den/' Aus all den in diesen und anderen Angelegenheiten erfolgten Schreiben geht
hervor, dass auf der Witwe eine nicht geringe und recht konkrete Verantwortung für
die ihr unterstellten Gebiete lastete, die wahrzunehmen sie, selbstverständlich mit
Hilfe ihrer Räte, gezwungen war und die von Zeit zu Zeit auch heikle Situationen in
Auseinandersetzung mit umliegenden Herrschaftsgebieten mit sich brachte.
Gleichzeitig wird ersichtlich, dass das Verhältnis der Untertanen zu ihrer Herrin
alles andere als konfliktfrei war. Der Umstand, dass Margarethe auf Dauer nicht
persönlich in den Ämtern anwesend war (es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie
nach 1453 überhaupt einmal dort war) und dass sie offenbar zumindest zeitweise
dem dortigen Geschehen nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkte, mag dabei
wesentlich zu Missstimmungen unter den Amtleuten und Untertanen beigetragen
haben. Aus dieser Konstellation resultierten schon allein grundsätzliche Schwierig-
keiten in der Kommunikation, die im Falle einer am Ort gelebten Witwenschaft so
nicht bestanden hätten, wenngleich dies ja auch in Ämtern, die der direkten Ver-
waltung des Territorialherrn unterstanden, nichts Ungewöhnliches war - unter
anderem diese Lücke auszufüllen, war ja gerade Aufgabe der Amtleute.
Nachzuvollziehen ist diese Problematik wiederum am Beispiel Ulrichs von
Rosenberg, dem es im Lauf der Zeit besonders schwer wurde, seiner Gehorsams-
pflicht zu genügen, weil er, wie sich in seinen Schreiben andeutet, aus Württemberg
nicht die erhoffte Unterstützung bei der Bewältigung z. T. prekärer Probleme
erhielt. Kurz vor Weihnachten 1461 wuchs ihm anscheinend die Situation über den
Kopf: nicht nur die Probleme seiner Amtsführung machten ihm zu schaffen, son-
dern er hatte auch einen schweren persönlichen Verlust zu verkraften, als kurz
nacheinander seine Frau und mehrere Kinder verstarben. Ein Schreiben aus diesen
Tagen74 offenbart dabei eine recht widersprüchliche, wohl auch verunsicherte Hal-
tung des Amtmanns gegenüber seiner Herrin. Er sparte nicht mit offener Kritik an
der von ihm als geradezu zynisch wahrgenommenen Haltung Margarethes, die auf
Klagen aus Möckmühl über nicht geleistete Brennholzlieferungen aus einem ande-
ren Dorf nicht reagiert, sondern verlauten lassen habe, sie het ein warm Stuben. Er
teilte ihr mit, dass er schließlich den Pfalzgrafen eingeschaltet und um Unterstüt-
zung gebeten habe, der auch einen ernstlichen Brief in der Sache geschrieben habe -
71 Wieder war es der Vogt, der als Mittler zwischen Untertanen und Herrschaft in Erscheinung
trat, als er Margarethe auf eine von ihr angeordnete Getreideabgabe der Möckmühler an die
Löwensteiner ansprach und bat, davon verschont zu werden, weil das Getreide im Amt in disen
schweren lauffen selbst gebraucht werde und die Löwensteiner überdies bekundet hätten, keines
zu benötigen. HStA Stuttgart, A 602 U 260,13, B. 3.
72 HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 6 (1456 September 5); A 602 U 260/11, 8 (1456 Juni 15); A 602 U
260/11,10 (1460 April 19).
73 Wiederholte Schreiben des Erzbischofs Dieter von Mainz an Margarethe wegen Übergriffen sei-
ner Leute auf Untertanen aus dem Amt Möckmühl: HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 3 (Aschaf-
fenburg, 1455 Oktober 8); HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 9 (Höchst, 1460 April 5).
74 HStA Stuttgart, A 602 U 260,13, B. 8 (1461 Dezember 22).
Regine Birkmeyer
frontiert sahen.71 Margarethe musste tätig werden in einigen Streitsachen, die sich
innerhalb der Ämter zutrugen und in denen sie als Gerichtsherrin angerufen
wurde/2 und ihre Intervention war gefragt, als einige Bauern aus dem Amt Möck-
mühl durch Leute des Mainzer Erzbischofs ungerechtfertigt gefangengesetzt wur-
den/' Aus all den in diesen und anderen Angelegenheiten erfolgten Schreiben geht
hervor, dass auf der Witwe eine nicht geringe und recht konkrete Verantwortung für
die ihr unterstellten Gebiete lastete, die wahrzunehmen sie, selbstverständlich mit
Hilfe ihrer Räte, gezwungen war und die von Zeit zu Zeit auch heikle Situationen in
Auseinandersetzung mit umliegenden Herrschaftsgebieten mit sich brachte.
Gleichzeitig wird ersichtlich, dass das Verhältnis der Untertanen zu ihrer Herrin
alles andere als konfliktfrei war. Der Umstand, dass Margarethe auf Dauer nicht
persönlich in den Ämtern anwesend war (es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie
nach 1453 überhaupt einmal dort war) und dass sie offenbar zumindest zeitweise
dem dortigen Geschehen nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkte, mag dabei
wesentlich zu Missstimmungen unter den Amtleuten und Untertanen beigetragen
haben. Aus dieser Konstellation resultierten schon allein grundsätzliche Schwierig-
keiten in der Kommunikation, die im Falle einer am Ort gelebten Witwenschaft so
nicht bestanden hätten, wenngleich dies ja auch in Ämtern, die der direkten Ver-
waltung des Territorialherrn unterstanden, nichts Ungewöhnliches war - unter
anderem diese Lücke auszufüllen, war ja gerade Aufgabe der Amtleute.
Nachzuvollziehen ist diese Problematik wiederum am Beispiel Ulrichs von
Rosenberg, dem es im Lauf der Zeit besonders schwer wurde, seiner Gehorsams-
pflicht zu genügen, weil er, wie sich in seinen Schreiben andeutet, aus Württemberg
nicht die erhoffte Unterstützung bei der Bewältigung z. T. prekärer Probleme
erhielt. Kurz vor Weihnachten 1461 wuchs ihm anscheinend die Situation über den
Kopf: nicht nur die Probleme seiner Amtsführung machten ihm zu schaffen, son-
dern er hatte auch einen schweren persönlichen Verlust zu verkraften, als kurz
nacheinander seine Frau und mehrere Kinder verstarben. Ein Schreiben aus diesen
Tagen74 offenbart dabei eine recht widersprüchliche, wohl auch verunsicherte Hal-
tung des Amtmanns gegenüber seiner Herrin. Er sparte nicht mit offener Kritik an
der von ihm als geradezu zynisch wahrgenommenen Haltung Margarethes, die auf
Klagen aus Möckmühl über nicht geleistete Brennholzlieferungen aus einem ande-
ren Dorf nicht reagiert, sondern verlauten lassen habe, sie het ein warm Stuben. Er
teilte ihr mit, dass er schließlich den Pfalzgrafen eingeschaltet und um Unterstüt-
zung gebeten habe, der auch einen ernstlichen Brief in der Sache geschrieben habe -
71 Wieder war es der Vogt, der als Mittler zwischen Untertanen und Herrschaft in Erscheinung
trat, als er Margarethe auf eine von ihr angeordnete Getreideabgabe der Möckmühler an die
Löwensteiner ansprach und bat, davon verschont zu werden, weil das Getreide im Amt in disen
schweren lauffen selbst gebraucht werde und die Löwensteiner überdies bekundet hätten, keines
zu benötigen. HStA Stuttgart, A 602 U 260,13, B. 3.
72 HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 6 (1456 September 5); A 602 U 260/11, 8 (1456 Juni 15); A 602 U
260/11,10 (1460 April 19).
73 Wiederholte Schreiben des Erzbischofs Dieter von Mainz an Margarethe wegen Übergriffen sei-
ner Leute auf Untertanen aus dem Amt Möckmühl: HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 3 (Aschaf-
fenburg, 1455 Oktober 8); HStA Stuttgart, A 602 U 260/11, 9 (Höchst, 1460 April 5).
74 HStA Stuttgart, A 602 U 260,13, B. 8 (1461 Dezember 22).