D) 2) Objekte und Konzepte
433
Hrabanus Maurus und Amalarius von Metz.''"" Aelfric und Wulfstan bezogen ihre Vor-
lagen über Handschriften, die in erster Linie mit der benediktinischen Reform nach
England gekommen waren; Importhandschriften aus dem ostfränkisch-deutschen
Reich können dabei keine nachgewiesen werdend Lediglich unter Leofric, der selbst
ein Homiliar zusammenstellen ließ, könnte ein Codex aus St. Bertin, der unter anderem
Predigten des Paulus Diakonus enthielt, nach Exeter gebracht worden sein.'""" Ein Inter-
esse an den Entstehungsregionen ihrer Vorlagen kann in keinem Fall belegt werden.
Nicht nur bei Aelfric und Wulfstan, auch in allen anderen bislang bekannten spätangel-
sächsischen Predigten sind keine Bezüge zum ostfränkisch-deutschen Reich erkenn-
bar.^"
Bü/lMcher Mud ümonz'sü'sche Werke
Die Rezeption kontinentaler Bußbücher begann in England vielleicht schon unter Kö-
nig Alfred bzw. zu Beginn des 10. Jahrhunderts.^" Dabei bestand ein besonderes Inter-
esse an Bußbüchern der Karolingerzeit, die jedoch dem handschriftlichen Befund zu-
folge alle aus dem Westfrankenreich oder der Bretagne importiert wurden!"^ Die
Herkunft der einzelnen Vorschriften wurde, von einer Ausnahme abgesehen, nicht
schriftlich festgehalten: In einer Handschrift, in welcher im frühen 11. Jahrhundert
zahlreiche Kirchenrechts- und Bußtexte für Wulfstan zusammengestellt worden wa-
ren, die dieser mit eigenhändigen Marginalien versah, findet sich eine längere Reihe
1966 Die Vorlagen Wulfstans sind deutlich schlechter erforscht als die Aelfrics, an bisherigen Dar-
stellungen vgl. Barlow, Church, S. 284-285, Bethurum, Wulfstan, S. 219, Campbell, Observa-
tions, S. 163, Hill, Resistance, S. 20, Lawson, Wulfstan, S. 575, und Whitelock, Introduction,
S. 31.
1967 In Bezug auf die Vorstellung einer funktionalen Dreiteilung der Gesellschaft, die bereits bei
Alfred, dann wieder bei Aelfric und Wulfstan auftaucht, hat die Forschung inzwischen
nachgewiesen, dass die Entwicklung dieser Ideen um 1000 in England bzw. im nordfranzö-
sisch-lothringischen Raum unabhängig voneinander geschah und auf jeweils eigene aktu-
elle Herausforderungen reagierte, vgl. Oexle, Deutungsschemata, S. 92-95, Oexle, Dreitei-
lung, S. 33, Oexle, Gesellschaft, S. 40-42, und Powell, Orders, S. 129-131. Eine Übersicht über
die von Wulfstan benutzten Handschriften bei Whitelock, Introduction, S. 28-31.
1968 *Saint Omer, Bibhotheque Municipale, 202, entstanden am Ende des 9. Jahrhunderts viel-
leicht in Sankt Bertin und belegt im späten 11. Jahrhundert in Exeter; die Handschrift war
möglicherweise schon im frühen 12. Jahrhundert wieder in St. Bertin, vgl. Gameson, Angle-
terre, S. 166, Gameson, S. 185, und Gneuss, Eknztth'sf, Nr. 930.5. Eine Rekonstruktion
von Leofrics Homiliar, das 1046/72 in Exeter entstand und für die Predigttätigkeit eines Bi-
schofs bestimmt war, bei Treharne, Book, S. 522.
1969 Nach Gretsch, Fragment, S. 191, soll das Taunton Fragment, das lateinische Predigten mit
altenglischen Übersetzungen überliefert, von einem Kleriker, dessen Muttersprache Alt-
sächsisch oder Althochdeutsch war, in der Mitte des 11. Jahrhunderts in England verfasst
und von seinem englischen Sekretär niedergeschrieben worden sein. Diese These fand aber
bislang keine Zustimmung, vgl. Conti, Taunton Fragment.
1970 Vgl. Frantzen, Literature, S. 127. und Frantzen, Tradition, S. 49-51.
1971 Zur karolingischen Tradition der Bußbücher mit Beispielen Körntgen, Fortschreibung,
S. 211-212, und Körntgen, Studien, S. 197-200, ein Überblick über die englischen Bußbücher
der spätangelsächsischen Zeit bei Cubitt, Bishops, S. 56-63, und Haggenmüller, Überliefe-
rung, zum Import aus der Bretagne oder dem Westfrankenreich vgl. Frantzen, Tradition,
S. 50-52, Haggenmüller, Überlieferung, S. 152-155, und Körntgen, Studien, S. 97-98.
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Hrabanus Maurus und Amalarius von Metz.''"" Aelfric und Wulfstan bezogen ihre Vor-
lagen über Handschriften, die in erster Linie mit der benediktinischen Reform nach
England gekommen waren; Importhandschriften aus dem ostfränkisch-deutschen
Reich können dabei keine nachgewiesen werdend Lediglich unter Leofric, der selbst
ein Homiliar zusammenstellen ließ, könnte ein Codex aus St. Bertin, der unter anderem
Predigten des Paulus Diakonus enthielt, nach Exeter gebracht worden sein.'""" Ein Inter-
esse an den Entstehungsregionen ihrer Vorlagen kann in keinem Fall belegt werden.
Nicht nur bei Aelfric und Wulfstan, auch in allen anderen bislang bekannten spätangel-
sächsischen Predigten sind keine Bezüge zum ostfränkisch-deutschen Reich erkenn-
bar.^"
Bü/lMcher Mud ümonz'sü'sche Werke
Die Rezeption kontinentaler Bußbücher begann in England vielleicht schon unter Kö-
nig Alfred bzw. zu Beginn des 10. Jahrhunderts.^" Dabei bestand ein besonderes Inter-
esse an Bußbüchern der Karolingerzeit, die jedoch dem handschriftlichen Befund zu-
folge alle aus dem Westfrankenreich oder der Bretagne importiert wurden!"^ Die
Herkunft der einzelnen Vorschriften wurde, von einer Ausnahme abgesehen, nicht
schriftlich festgehalten: In einer Handschrift, in welcher im frühen 11. Jahrhundert
zahlreiche Kirchenrechts- und Bußtexte für Wulfstan zusammengestellt worden wa-
ren, die dieser mit eigenhändigen Marginalien versah, findet sich eine längere Reihe
1966 Die Vorlagen Wulfstans sind deutlich schlechter erforscht als die Aelfrics, an bisherigen Dar-
stellungen vgl. Barlow, Church, S. 284-285, Bethurum, Wulfstan, S. 219, Campbell, Observa-
tions, S. 163, Hill, Resistance, S. 20, Lawson, Wulfstan, S. 575, und Whitelock, Introduction,
S. 31.
1967 In Bezug auf die Vorstellung einer funktionalen Dreiteilung der Gesellschaft, die bereits bei
Alfred, dann wieder bei Aelfric und Wulfstan auftaucht, hat die Forschung inzwischen
nachgewiesen, dass die Entwicklung dieser Ideen um 1000 in England bzw. im nordfranzö-
sisch-lothringischen Raum unabhängig voneinander geschah und auf jeweils eigene aktu-
elle Herausforderungen reagierte, vgl. Oexle, Deutungsschemata, S. 92-95, Oexle, Dreitei-
lung, S. 33, Oexle, Gesellschaft, S. 40-42, und Powell, Orders, S. 129-131. Eine Übersicht über
die von Wulfstan benutzten Handschriften bei Whitelock, Introduction, S. 28-31.
1968 *Saint Omer, Bibhotheque Municipale, 202, entstanden am Ende des 9. Jahrhunderts viel-
leicht in Sankt Bertin und belegt im späten 11. Jahrhundert in Exeter; die Handschrift war
möglicherweise schon im frühen 12. Jahrhundert wieder in St. Bertin, vgl. Gameson, Angle-
terre, S. 166, Gameson, S. 185, und Gneuss, Eknztth'sf, Nr. 930.5. Eine Rekonstruktion
von Leofrics Homiliar, das 1046/72 in Exeter entstand und für die Predigttätigkeit eines Bi-
schofs bestimmt war, bei Treharne, Book, S. 522.
1969 Nach Gretsch, Fragment, S. 191, soll das Taunton Fragment, das lateinische Predigten mit
altenglischen Übersetzungen überliefert, von einem Kleriker, dessen Muttersprache Alt-
sächsisch oder Althochdeutsch war, in der Mitte des 11. Jahrhunderts in England verfasst
und von seinem englischen Sekretär niedergeschrieben worden sein. Diese These fand aber
bislang keine Zustimmung, vgl. Conti, Taunton Fragment.
1970 Vgl. Frantzen, Literature, S. 127. und Frantzen, Tradition, S. 49-51.
1971 Zur karolingischen Tradition der Bußbücher mit Beispielen Körntgen, Fortschreibung,
S. 211-212, und Körntgen, Studien, S. 197-200, ein Überblick über die englischen Bußbücher
der spätangelsächsischen Zeit bei Cubitt, Bishops, S. 56-63, und Haggenmüller, Überliefe-
rung, zum Import aus der Bretagne oder dem Westfrankenreich vgl. Frantzen, Tradition,
S. 50-52, Haggenmüller, Überlieferung, S. 152-155, und Körntgen, Studien, S. 97-98.